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   OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - I-10 W 134/01   

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https://dejure.org/2001,6818
OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - I-10 W 134/01 (https://dejure.org/2001,6818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2001 - I-10 W 134/01 (https://dejure.org/2001,6818)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - I-10 W 134/01 (https://dejure.org/2001,6818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Erhöhung der Prozessgebühr um 3/10 nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO; Notwendigkeit weiterer Auftraggeber eines Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit; Unerheblichkeit einer messbaren Mehrarbeit durch zusätzliche Auftraggeber

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1
    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 22.10.1987 - 17 W 279/87

    Erbengemeinschaft; Rechtsverkehr; Anwaltliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Eine Erhöhung ist auch dann vorzunehmen, wenn nur einer der Auftraggeber den Rechtsanwalt informiert und Besprechungstermine wahrgenommen hat (OLG Köln MDR 1988, 155 = JurBüro 1987, 1871; Thüringer OLG OLGRep.
  • OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89

    Mehrvertretungzuschlag bei Gesamthandsforderung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Die abweichende Meinung, wonach eine Erhöhung der Prozessgebühr ausscheidet, wenn eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts aufgrund einer Mehrheit von Auftraggebern auf jeden Fall ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1989, 959; JurBüro 1990, 1448), ist mit dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht vereinbar.
  • OLG Koblenz, 11.08.1988 - 14 W 504/88

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung vin BGB -Gesellschaftern im Passivprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Die abweichende Meinung, wonach eine Erhöhung der Prozessgebühr ausscheidet, wenn eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts aufgrund einer Mehrheit von Auftraggebern auf jeden Fall ausgeschlossen ist (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1989, 959; JurBüro 1990, 1448), ist mit dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht vereinbar.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, Typisierungen und Pauschalierungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; 82, 126, 151 f; 97, 186, 194; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rdn. 30 f; Rüfner in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand 2001, Art. 3 Rdn. 112).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, Typisierungen und Pauschalierungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; 82, 126, 151 f; 97, 186, 194; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rdn. 30 f; Rüfner in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand 2001, Art. 3 Rdn. 112).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, Typisierungen und Pauschalierungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; 82, 126, 151 f; 97, 186, 194; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 3 Rdn. 30 f; Rüfner in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Stand 2001, Art. 3 Rdn. 112).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99

    Erhöhung der Geschäftsgebühr des Anwalts bei einer Mehrzahl von Auftraggebern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Entscheidend ist allein die Anzahl der Personen, für die die Antragsteller tätig geworden sind (vgl. BGH JurBüro 1984, 377 = Rpfleger 1984, 202; BVerwG NJW 2000, 2288; OLG Frankfurt am …
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Entscheidend ist allein die Anzahl der Personen, für die die Antragsteller tätig geworden sind (vgl. BGH JurBüro 1984, 377 = Rpfleger 1984, 202; BVerwG NJW 2000, 2288; OLG Frankfurt am …
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Die Vertretung mehrerer Auftraggeber führt typischerweise und regelmäßig zu einem erhöhten Aufwand des Rechtsanwaltes (vgl. BGH MDR 1987 912; OLG Frankfurt am Main MDR 1999, 766; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 658 unter Berufung auf die Beratungen des Deutschen Bundestages).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1999 - 18 W 59/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Aktivprozess einer GbR

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
    Die Vertretung mehrerer Auftraggeber führt typischerweise und regelmäßig zu einem erhöhten Aufwand des Rechtsanwaltes (vgl. BGH MDR 1987 912; OLG Frankfurt am Main MDR 1999, 766; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 658 unter Berufung auf die Beratungen des Deutschen Bundestages).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines nicht

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 13 U 124/03

    Anwaltshaftung - Gerichtsstandsrüge bei Vergütungsklage - Mandatsende bei

    Das Mandatsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erledigung des Auftrags (OLG Hamm, OLGR 1999, 17, 22; OLG Schleswig, OLGR 2002, 331, 335; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 50 Rz. 12).

    Diese nachträglichen telefonischen Kontakte ändern nichts daran, dass der Beratungsauftrag mit der schriftlichen Auskunft vom 22.01.1998 erledigt war (zur Abgrenzung siehe auch OLG Hamm, OLGR 1999, 17, 23; OLG Schleswig, OLGR 2002, 331, 335).

  • OLG Hamm, 17.06.2010 - 15 W 317/10

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 15 W 383/09

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass

    Die Erben können sich dieser Haftung nicht mit dem Hinweis entziehen, dass die Pflegschaft von anderer Seite beantragt oder ohne hinreichenden Grund angeordnet worden sei (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; LG Oldenburg Rpfleger 1989, 460; MünchKommBGB/Leipold, 4. Aufl., § 1961 BGB Rn 12; Firsching/Graf, Nachlassrecht Rn 4.687; Staudinger-BGB/Marotzke, Neubearbeitung 2008, § 1961 Rn 9 mit Hinweisen auf die frühere Rspr. des KG DJZ 1903, 202; KGJ 33 [1907] A 90 = RJA 8 [1907] 24 und BayObLGZ 19, 1918 A 24).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.01.2002 - 14 W 10/2002, 14 W 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14987
OLG Koblenz, 09.01.2002 - 14 W 10/2002, 14 W 10/02 (https://dejure.org/2002,14987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.01.2002 - 14 W 10/2002, 14 W 10/02 (https://dejure.org/2002,14987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 14 W 10/2002, 14 W 10/02 (https://dejure.org/2002,14987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 252
  • Rpfleger 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1996 - 3 W 14/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2002 - 14 W 10/02
    Das wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Antrag der Gläubigerin bereits wenige Tage, bevor sie mit ihrem Schriftsatz vom 27. Juni 2001 erstmals in Erscheinung traten, durch Beschluss vom 22. Juni 2001 zurückgewiesen worden war; denn im Zeitpunkt der Abfassung des Schriftsatzes war die gerichtliche Entscheidung noch nicht bekannt gegeben worden (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 420; OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, JurBüro 1998, 537; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO , 20. Aufl., Prozessgebühr Anmerkung 14.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 31 BRAGO Rdn. 35).
  • OLG Koblenz, 28.05.1998 - 9 WF 563/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2002 - 14 W 10/02
    Das wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Antrag der Gläubigerin bereits wenige Tage, bevor sie mit ihrem Schriftsatz vom 27. Juni 2001 erstmals in Erscheinung traten, durch Beschluss vom 22. Juni 2001 zurückgewiesen worden war; denn im Zeitpunkt der Abfassung des Schriftsatzes war die gerichtliche Entscheidung noch nicht bekannt gegeben worden (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 420; OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, JurBüro 1998, 537; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO , 20. Aufl., Prozessgebühr Anmerkung 14.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 31 BRAGO Rdn. 35).
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