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   OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00   

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https://dejure.org/2001,7678
OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00 (https://dejure.org/2001,7678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2001 - 14 Wx 72/00 (https://dejure.org/2001,7678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 14 Wx 72/00 (https://dejure.org/2001,7678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altrechtliche Dienstbarkeiten ; Grundbuchberichtigung; Grunddienstbarkeit; Nachweispflicht; Urkundenvorlage ; Auslegung; Wegenutzungsrecht; Persönliche Dienstbarkeit ; Beweiswert

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 29; ; EGBGB § 187

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 § 29; EGBGB § 187
    Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Wege der Grundbuchberichtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 304
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00
    Diesen in der Form des § 29 GBO zu führenden Nachweis, an den strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLGZ 1991, S. 139 ff., 143; zu den Anforderungen im einzelnen vgl. Demharter, aaO, Rnr. 37 zu § 22 m. w. N.), hat der Antragsteller nicht geführt.

    Die Zweifel ergeben sich daraus, daß Berechtigter und Verpflichteter nur namentlich und nicht auch als Grundstückseigentümer benannt sind und nicht davon die Rede ist, daß Berechtigung und Verpflichtung auch auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen sollen (zur Auslegung eines in vorgrundbuchlicher Zeit eingeräumten Wegenutzungsrechts als Grunddienstbarkeit oder als persönliche Dienstbarkeit vgl. BayObLGZ 1991, S. 139 ff., 143 f.; allgemein zur Qualifizierung als Grunddienstbarkeit oder als persönliche Dienstbarkeit eingehend BayObLGZ 1970, S. 226 ff., 232 ff.).

  • OLG Köln, 17.02.1986 - 2 Wx 43/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00
    (1) Dabei ist allerdings der Umstand unschädlich, daß der Antragsteller die nach seiner Auffassung das Bestehen des Wegerechts beweisende Urkunde vom 16.06.1852 weder in Urschrift noch in Ausfertigung noch in beglaubigter Abschrift vorgelegt hat, denn angesichts dessen, daß die Urkunde sich in der ebenfalls beim Grundbuch Biederbach geführten Grundbuchakte Band 9 Nr. 48 befindet, genügt der zwar nicht im Antragsschriftsatz vom 09.09.1998 (As. 197/199), wohl aber im Anwaltsschriftsatz vom 28.10.1998 (As. 141/143) enthaltene Verweis auf die Akten des Grundbuchs (vgl. OLG Köln, OLGZ 1986, S. 408 ff., 410 m. w. N.; Demharter, Rnr. 57 zu § 29).
  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 51/00

    Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00
    Indessen setzt die das Grundbuch berichtigende Eintragung mangels Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung (§ 19 GBO) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO den Nachweis der Unrichtigkeit voraus, d. h. den Nachweis, daß das einzutragende Recht zum einen vor Grundbuchanlegung entstanden ist und zum anderen in der Zwischenzeit nicht erloschen ist, sofern es sich dabei nicht nur um eine ganz entfernte theoretische Möglichkeit handelt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, S. 161 f.; …
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    Deshalb steht der Zusatz "auch für die Rechtsnachfolger" gerade bei einem altrechtlichen Wegerecht dem Verständnis als Grunddienstbarkeit nicht zwingend entgegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.08.2016 - 34 Wx 172/16, juris Rn. 19f.); er kann unter Umständen sogar als Indiz dafür verstanden werden, wenn sich aus den berücksichtigungsfähigen Umständen ein hinreichender Bezug zu einem bestimmten Grundstück ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 12.11.2021, 12 U 124/21, juris Rn. 71; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2001 - 14 Wx 72/00, juris Rn. 19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.06.2017 - 15 W 1995/16, juris Rn. 64).

    Das bedeutet aber nicht, dass schon die theoretische Möglichkeit eines Erlöschenstatbestandes zu Lasten des Begünstigten ginge (OLG München, Beschluss vom 01.08.2013 - 34 Wx 62/13, juris Rn. 10f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2001 - 14 Wx 72/00, juris Rn. 14).

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