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   OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01   

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https://dejure.org/2001,8758
OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 (https://dejure.org/2001,8758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 (https://dejure.org/2001,8758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 4 Ws 523/01 (https://dejure.org/2001,8758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von notwendigen Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten; Vergütung eines Verteidigers; Anwendung der Differenztheorie im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 464b; ; StPO § 464b Satz 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; BRAGO § 84 Abs. 1; ; BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01
    Im Falle des Teilfreispruchs werden die notwendigen Auslagen insbesondere die Verteidigerkosten im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 464b StPO nicht nach dem Gewicht der Taten, bezüglich derer der Freispruch erfolgte, im Verhältnis zu den "verurteilten,, Taten, sondern nach der sogenannten Differenztheorie bestimmt (vgl. BGHSt 25, 109 = NJW 1973, 665 = JurBüro 1973, 512; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1989, 285; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45 Aufl. 2001, Rdnr. 9 zu § 465 m. w. N.; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, Rdnr. 17 vor § 83 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1992 - 2 Ws 127/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01
    Soweit die Rechtspflegerin von dem Ansatz der Wahlverteidigerin abgewichen ist, ist dies nicht zu beanstanden, da bei der Anwendung der Differenztheorie im Kostenfestsetzungsverfahren das Gericht im Rahmen der Festsetzung der fiktiven Vergütung für den lediglich durch die Verurteilung abgedeckten Tätigkeitsbereich des Verteidigers nicht an dessen Bestimmung gem. § 12 BRAGO gebunden ist (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Strafsenats, Rpfleger 1993, 41 = ZfSch 1993, 279).
  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 2 Ws 239/99

    Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 Ws 523/01
    In Bezug auf die Vergütung des Verteidigers bedeutet das, dass vom Gesamthonorar das fiktive Honorar abzuziehen ist, welches dem Verteidiger zustehen würde, wenn nur die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Mandats gewesen wäre; die Differenz ist dem Verurteilten zu erstatten (BGH, a. a. 0.; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStE Nr. 11 zu § 465 StPO m. w. N.; NJW 1971, 394; OLG Hamm, NJW 1999, 3726; OLG München, JurBüro 1985, 151; LG Köln, JurBüro 1997, 355).
  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nach den von der bisherigen Rechtsprechung zu (dem § 14 RVG inhaltlich entsprechenden) § 12 BRAGO entwickelten Regeln dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (vgl. OLG München MDR 2004, 176; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; KG VIZ 1993, 128; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., BRAGO, § 14, Rn. 24).
  • AG Paderborn, 07.12.2021 - 51a C 113/21

    Bußgeldverfahren, Mittelgebühr, durchschnittliche Angelegenheit, Termingebühr

    Liegt die von dem Rechtsanwalt bestimmte Gebühr noch innerhalb des Toleranzrahmens, ist sie nach der Rechtsprechung noch nicht unbillig (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; OLG Hamm Rpfleger 1999, 565; OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG Köln JurBüro 1994, 30; OLG München AnwBl 1992, 455; OLG Zweibrücken MDR 1992, 196; SG Freiburg MDR 1999).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Nach der von der Rechtspflegerin vorliegend zugrunde gelegten Differenztheorie, die auch nach Erlass des KostRÄndG 1994 (BGBl. I 1325) nach ganz überwiegender, auch vom Senat (vgl. zuletzt die Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 Ws 79/06 - vom 25. Oktober 2006 - 2 Ws 163/06 -) geteilter Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1970, 1809; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.1998 - 3 Ws 299/97 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - 4 Ws 523/01 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 4 Ws 97/07 -, jew. zit. nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rz. 8 f., § 465; Karlsruher Kommentar/Franke, StPO, 5. Aufl., Rz. 7, § 465, jew. m. w. N.) weiterhin anwendbar ist, kommt wegen des Teilfreispruchs ein gegen die Staatskasse festzusetzender Erstattungsbetrag nicht in Betracht.
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