Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.10.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.2004 - 3Z BR 185/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2444
BayObLG, 27.10.2004 - 3Z BR 185/04 (https://dejure.org/2004,2444)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 3Z BR 185/04 (https://dejure.org/2004,2444)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 3Z BR 185/04 (https://dejure.org/2004,2444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 80

    KostO §§ 147, 154 Abs. 2; GBAbVfV § 1
    Weitergabe der Grundbuchabrufkosten an den Kostenschuldner zulässig

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 126; KostO §§ 147, 154 Abs. 2
    Gebührenerstattungsanspruch des Notars bei Abruf aus dem elektronischen Grundbuch

  • Judicialis

    KostO § 147; ; KostO § 154 Abs. 2; ; GBAbVfV § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 147 § 154 Abs. 2; GBAbVfV § 1
    Gebühren für Datenabruf aus maschinellem Grundbuch als verauslagte Gerichtsgebühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notar kann "verauslagte Gerichtsgebühren" verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    GBO § 126; KostO §§ 147, 154 Abs. 2
    Gebührenerstattungsanspruch des Notars bei Abruf aus dem elektronischen Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen automatisierten Grundbuchabruf; Abgeltung eines Aufwandes, den eine körperliche Einsichtnahme auslöst, mit den Gebühren für das Hauptgeschäft; Einordnung der Gebühr für einen automatisierten Grundbuchabruf als Gerichtskosten; ...

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Elektronische Grundbucheinsicht durch Notare und Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 479
  • FGPrax 2005, 43
  • Rpfleger 2005, 166
  • BayObLGZ 2004, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b

    Schließlich bedurfte es hinsichtlich der für Grundbuchauszüge angesetzten Kosten keiner Anführung entsprechender Auslagentatbestände (§§ 136, 137, 152, 153 KostO), da die diese Kosten dem Zahlungspflichtigen als verauslagte Gerichtskosten im Sinne von § 154 Abs. 2 KostO in Rechnung gestellt werden können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 43, 45).
  • OLG Hamm, 28.03.2012 - 15 W 605/10

    Kostenrechtliche Bewertung, übertragung, entgeltlicher Pflichtteilsverzicht

    Im Hinblick auf die Beschränkung der sachlichen Prüfungsbefugnis durch die Beanstandung des Präsidenten des Landgerichts hat der Senat sachlich nicht darüber zu befinden, ob die Berechnung anteiliger Mehrwertsteuer auch auf den Ansatz der Gerichtskosten für die Grundbucheinsicht zu Recht erfolgt ist (ablehnend etwa BayObLG FGPrax 2005, 43, 45).
  • AG Düsseldorf, 06.03.2008 - 230 C 16337/07

    Aktenversendungspauschale an den beauftragten Rechtsanwalt muss durch die

    OVG v. 18.04.2006 Az.: 1 So 148/05; LG Koblenz v. 10.02.2000 Az.: 2101 Js 40395/96; LG Bayreuth JurBüro 1997, 433 alle für § 28 Abs. 2 GKG n.F. bzw. 56 Abs. 2 GKG a.F; BayOLG NJOZ 2005, 1233, 1237 für §§ 147, 154 KostO bei elekt.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 352/14

    Erstattungsanspruch des Notars wegen verauslagter Gerichtskosten

    Handelt es sich mithin um "verauslagte Gerichtskosten" in diesem Sinne, ist eine weitere Regelung, die den Notar ausdrücklich ermächtigen würde, diese Kosten von dem Zahlungspflichtigen einzufordern, entbehrlich (so BayObLG Rpfleger 2005, 166 [BayObLG 27.10.2004 - 3 Z BR 185/04] ; Korintenberg/Lappe, KostO, 18. Aufl., § 1 Rz. 12; § 137 Rz. 64; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: November 2009, § 154 Rz. 15; Filzek, KostO, 4. Aufl., § 1 Rz. 8, 21).
  • LG Trier, 24.10.2005 - 4 T 18/05

    Abrufgebühren für Nutzung des automatisiertenGrundbuchs als verauslagte

    Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei den Abrufgebühren um verauslagte Gerichtskosten, die nach § 154 Abs. 2 KostO bei der Einforderung von Kosten durch den Notar geltend gemacht werden können (so auch BayObLG Rpfleger 2005, 166 ff. m. w. N. = RNotZ 2005, 60).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5639
OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04 (https://dejure.org/2004,5639)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.2004 - 14 W 650/04 (https://dejure.org/2004,5639)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 14 W 650/04 (https://dejure.org/2004,5639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Regelmäßiger Zeitpunkt, in dem der Berufungsbeklagter sich veranlasst sieht, dem Gericht seinen Standpunkt zu verdeutlichen

  • Anwaltsblatt

    § 31 BRAGebO, § 91 ZPO

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 658
  • FamRZ 2005, 1848
  • AnwBl 2004, 730
  • Rpfleger 2005, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Eine Antragstellung vor diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich nicht geeignet, das Verfahren im Interesse der eigenen Partei zu fördern (BGH NJW 2003, 2992, 2993).

    Seine dem Senat bekannten Beschlüsse (NJW 2003, 2992 und JurBüro 2004, 196, 197) betreffen den Fall, dass die Berufung erklärtermaßen zur Fristwahrung eingelegt wurde.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Dabei ist ohne Belang, dass die im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Vorschrift des § 32 Abs. 1 BRAGO mittlerweile nicht mehr in Kraft ist; denn sie ist wegen der Wirkung der Überleitungsvorschrift des § 72 Nr. 1 RVG weiterhin von praktischem Gewicht (vgl. dazu BGH MDR 2003, 822 f.).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Seine dem Senat bekannten Beschlüsse (NJW 2003, 2992 und JurBüro 2004, 196, 197) betreffen den Fall, dass die Berufung erklärtermaßen zur Fristwahrung eingelegt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Das ist allerdings -auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung- umstritten (wie hier OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 88, 89 und Herget in Zöller, ZPO , 24.Aufl., § 91 Rn.13 Berufung; a.A. OLG Düsseldorf AnwBl 1996, 589 f., OLG Schleswig AnwBl 1997, 681 und Wolst in Musielak, ZPO , 3.Aufl., § 91 Rn.15; vermittelnd Belz in MüKo, ZPO , 2.Aufl., § 91 Rn.39).
  • OLG Schleswig, 12.09.1996 - 9 W 140/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Das ist allerdings -auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung- umstritten (wie hier OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 88, 89 und Herget in Zöller, ZPO , 24.Aufl., § 91 Rn.13 Berufung; a.A. OLG Düsseldorf AnwBl 1996, 589 f., OLG Schleswig AnwBl 1997, 681 und Wolst in Musielak, ZPO , 3.Aufl., § 91 Rn.15; vermittelnd Belz in MüKo, ZPO , 2.Aufl., § 91 Rn.39).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 6 W 4/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Das ist allerdings -auch in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung- umstritten (wie hier OLG Karlsruhe JurBüro 1995, 88, 89 und Herget in Zöller, ZPO , 24.Aufl., § 91 Rn.13 Berufung; a.A. OLG Düsseldorf AnwBl 1996, 589 f., OLG Schleswig AnwBl 1997, 681 und Wolst in Musielak, ZPO , 3.Aufl., § 91 Rn.15; vermittelnd Belz in MüKo, ZPO , 2.Aufl., § 91 Rn.39).
  • OLG Koblenz, 06.12.1994 - 14 W 687/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
    Das ist jedoch kein für die Kostenerstattung maßgeblicher Gesichtspunkt (vgl. Senat MDR 1995, 968 und JurBüro 2000, 85 ).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
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