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   OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11   

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https://dejure.org/2011,27390
OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11 (https://dejure.org/2011,27390)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2011 - 34 Wx 403/11 (https://dejure.org/2011,27390)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 34 Wx 403/11 (https://dejure.org/2011,27390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 40

    BGB §§ 883 Abs. 1, 2205 Satz 3; GBO §§ 18, 29 Abs. 1, 52
    Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an die im Grundbuchverfahren erforderliche Darlegung, dass die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Verfügung über Grundbesitz eine entgeltliche ist.

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 29, 52; BGB § 2205
    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die im Grundbuchverfahren erforderliche Darlegung der Entgeltlichkeit einer vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Verfügung über Grundbesitz; Ersatzlose Aufhebung einer Zwischenverfügung im Grundbuch mangels Bestehen eines Eintragungshindernisses; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Testamentsvollstrecker zum vollen Wert verkauft? zu umfang und zeitpunkt der Prüfung des Grundbuchamts

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 459
  • FamRZ 2012, 1170
  • Rpfleger 2012, 250
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10

    Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend

    Auszug aus OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11
    Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11
    Weil aber eine (teilweise) unentgeltliche Verfügung auch dann voll wirksam werden kann, wenn die Erben oder Vermächtnisnehmer zustimmen, erweist sich deren Wirksamkeit oder Unwirksamkeit erst bei der Vornahme der endgültigen Eintragung (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 52 Rn. 77).
  • BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers

    Auszug aus OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11
    Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 297; KG FGPrax 2011, 79).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18

    Löschung eines Nacherbenvermerks: Anforderungen an den Nachweis der

    Die Rechtsprechung hat den allgemeinen Satz aufgestellt, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgeblichen Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit nicht ersichtlich sind (OLG München ZErb 2012, 45 m.w.N.).

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben beziehungsweise Testamentsvollstrecker erbracht wird (OLG München ZErb 2012, 45 m.w.N.).

  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Weil aber eine (teilweise) unentgeltliche Verfügung auch dann voll wirksam werden kann, wenn die Nacherben zustimmen (vgl. OLG München ZEV 2012, 328 m.w.N. zur Verfügung eines Testamentsvollstreckers), erweist sich deren Wirksamkeit oder Unwirksamkeit erst bei der Vornahme der endgültigen Eintragung.

    Die Rechtsprechung hat daher den allgemeinen Satz aufgestellt, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (vgl. Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 52 Rn. 23 m.w.N.; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251).

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).

  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 15 W 39/14

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung eines Grundstücks durch einen

    Dabei steht die nur teilweise unentgeltliche Verfügung der insgesamt unentgeltlichen gleich (OLG München FamRZ 2012, 1170; OLG Frankfurt a.a.O.; Palandt/Weidlich a.a.O.).

    Dieser Nachweis muss, wie das Grundbuchamt zutreffend angenommen hat, nicht in der Form des § 29 GBO geführt werden; vielmehr sind im Rahmen der Würdigung der gesamten Umstände des Falles auch allgemeine Erfahrungssätze zu berücksichtigen (OLG München FamRZ 2012, 1170; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3441).

    Zwar ist die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht und der Käufer ein unbeteiligter Dritter ist (vgl. OLG München FamRZ 2012, 1170; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2010, 20 W 360/10 und Beschluss vom 17.03.2011, 20 W 66/11, zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann von dem Testamentsvollstrecker grundsätzlich eine nachvollziehbare Erklärung zu den näheren Umständen des Geschäfts erwartet werden (vgl. OLG München FamRZ 2012, 1170; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.09.2010, 20 W 360/10 und Beschluss vom 17.03.2011, 20 W 66/11, zitiert nach juris; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 52, Rn. 23; Eickmann in Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 52 GBO, Rn. 16).

  • OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13

    Grundbuchverfahren: Verfügung des Testamentsvollstreckers bei Zahlung des

    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (BayObLGZ 1986, 208/211; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.; siehe auch Senat vom 6.12.2011, 34 Wx 403/11 = DNotZ 2012, 459).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19

    Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen

    Dabei lässt die Rechtsprechung auch eine privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht, genügen, dagegen nicht seine bloße Behauptung, die Verfügung sei unentgeltlich (vgl. BayObLG, Rpfleger 1986, 470, juris Rn. 18; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 46; OLG München, MittBayNot 2012, 292, juris Rn. 11; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.).
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