Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 19.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08   

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https://dejure.org/2010,3000
BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08 (https://dejure.org/2010,3000)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 (https://dejure.org/2010,3000)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08 (https://dejure.org/2010,3000)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a VVG vom 02.12.2004, § 16aF VVG, §§ 16ffaF VVG, § 22aF VVG, § 7 ALB 1994
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. Versicherungsanfrage; Beantwortung von Gesundheitsfragen durch Versicherungsagent

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a VVG vom 02.12.2004, § 16aF VVG, §§ 16ffaF VVG, § 22aF VVG, § 7 ALB 1994
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. Versicherungsanfrage; Beantwortung von Gesundheitsfragen durch Versicherungsagent

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Arglistige Täuschung durch Unterlassen bei Nichtnachkommen einer Aufforderung zur Berichtigung von falschen Angaben zum Gesundheitszustand in einem Bestätigungsschreiben zu einem Versicherungsvertrag; Nachkommen der Anzeigeobliegenheit eines künftigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt nach Policenzusendung

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. Versicherungsanfrage; Beantwortung von Gesundheitsfragen durch Versicherungsagent

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. Versicherungsanfrage; Beantwortung von Gesundheitsfragen durch Versicherungsagent

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a; VVG a. F. § 16; VVG a. F. § 43
    Keine arglistige Täuschung durch den VN wegen Nichtbeachtung der in einem Policenbegleitschreiben des Versicherers enthaltenen Aufforderung zur Überprüfung und eventuellen Korrektur seiner Gesundheitsangaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 5a
    Arglistige Täuschung durch Unterlassen bei Nichtnachkommen einer Aufforderung zur Berichtigung von falschen Angaben zum Gesundheitszustand in einem Bestätigungsschreiben zu einem Versicherungsvertrag; Nachkommen der Anzeigeobliegenheit eines künftigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1213
  • VersR 2011, 337
  • r+s 2011, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht; einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer Antragsfrage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 Rn. 8 m.w.N.).

    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 aaO; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 22 Rn. 4; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rn. 6; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Hat der Versicherungsagent das Formular mit Fragen nach Gefahrumständen eigenmächtig ohne Rückfragen an den Versicherungsnehmer ausgefüllt - wie hier vom Berufungsgericht unterstellt -, so sind diesem die Formularfragen nicht einmal zur Kenntnis gelangt (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, VersR 1991, 575 unter 2 b).

    Dann muss der Versicherer - im Regelfall durch Aussage seines Agenten - beweisen, dass der Agent dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung vorgelesen hat (Senatsurteil vom 13. März 1991 aaO unter 3).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Dieses ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht habe, sofern dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (Senatsurteile vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mitgeteilt hat, nicht in das Formular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteil vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Außerdem setzte der Vertragsschluss das Ausbleiben des Widerspruchs innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist voraus; bis zu diesem Zeitpunkt war nach herrschender Meinung von einem schwebend unwirksamen Vertrag auszugehen (OLG Frankfurt, VersR 2005, 631, 633; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 837, 838; OLG Hamm, VersR 1999, 1229, 1230; Prölss in Prölss/Martin aaO § 5a Rn. 9 f.; Römer in Römer/Langheid aaO § 5a Rn. 24 f.; BK/Schwintowski, VVG § 5a Rn. 78; Schimikowski, r+s 2000, 353, 355; Schirmer, VersR 1996, 1045, 1052; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht habe, sofern dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (Senatsurteile vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
    Außerdem setzte der Vertragsschluss das Ausbleiben des Widerspruchs innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist voraus; bis zu diesem Zeitpunkt war nach herrschender Meinung von einem schwebend unwirksamen Vertrag auszugehen (OLG Frankfurt, VersR 2005, 631, 633; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 837, 838; OLG Hamm, VersR 1999, 1229, 1230; Prölss in Prölss/Martin aaO § 5a Rn. 9 f.; Römer in Römer/Langheid aaO § 5a Rn. 24 f.; BK/Schwintowski, VVG § 5a Rn. 78; Schimikowski, r+s 2000, 353, 355; Schirmer, VersR 1996, 1045, 1052; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98

    Anforderungen an die Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Bis zum Ablauf dieser Frist war von einem schwebend unwirksamen Vertrag auszugehen (vgl. dazu nur Vorlagebeschluss vom 28. März 2012 - IV ZR 76/11, VersR 2012, 608 Rn. 10; Senatsurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337 Rn. 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Bis zum Ablauf dieser Frist war von einem schwebend unwirksamen Vertrag auszugehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, VersR 2014, 817 Rn. 15; vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337 Rn. 22 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZR 76/11, VersR 2012, 608 Rn. 10 m.w.N.).

    Der Vertrag erlangte rückwirkend zum Zeitpunkt der Vertragsannahme Wirksamkeit, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der Widerspruchsfrist von seinem Recht zum Widerspruch keinen Gebrauch gemacht hatte (Senatsurteil vom 24. November 2010 aaO m.w.N.).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Außerdem setzte der wirksame Vertragsschluss das Unterbleiben des Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist voraus; bis zu diesem Zeitpunkt war der Versicherungsvertrag nach herrschender Meinung schwebend unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08 -, VersR 2011, S. 337 Rn. 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6113
OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08 (https://dejure.org/2010,6113)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08 (https://dejure.org/2010,6113)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08 - 10, 5 U 91/08 (https://dejure.org/2010,6113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2 ; VVG § 172
    Bei fehlenden objektiven Befunden kann der Nachweis einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdeschilderung erfolgen

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ; ZPO § 261
    Anforderungen an die Feststellung einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ; ZPO § 261
    Anforderungen an die Feststellung einer die Berufsunfähigkeit verursachenden Erkrankung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nachweis der Berufsunfähigkeit im Falle des Fehlens objektiver Befunde

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Berufsunfähigkeit bei fehlenden objektiven Befunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 249
  • r+s 2011, 77
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Bedeutung für die übrigen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, insbesondere für die Frage nach dem Ausmaß der Gesundheitsbeeinträchtigungen, kommt der Vermutung des § 2 Abs. 3 B-BUZ dagegen nicht zu (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Fehlen solche "objektiven" Befunde, so kann der in § 2 Abs. 1 B-BUZ geforderte ärztliche Nachweis einer Krankheit auch auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdenschilderung durch den Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1999 - IV ZR 289/97 - VersR 1999, 838), die diese allerdings nicht unbesehen hinnehmen darf, sondern einer eingehenden Überprüfung mit den hierfür zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren zu unterziehen hat (vgl. Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, aaO., Rdn. 63).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Um zu verhindern, dass dem Versicherungsnehmer auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Abs. 1 B-BUZ verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt, macht § 2 Abs. 3 B-BUZ in Bezug auf dieses Tatbestandsmerkmal eine Ausnahme, indem er die unwiderlegliche Vermutung einer solchen Prognose aufstellt, vorausgesetzt, dass der Zustand des Versicherten ununterbrochen sechs Monate lang bestanden hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Urt. v. 27.9.1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Um zu verhindern, dass dem Versicherungsnehmer auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Abs. 1 B-BUZ verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt, macht § 2 Abs. 3 B-BUZ in Bezug auf dieses Tatbestandsmerkmal eine Ausnahme, indem er die unwiderlegliche Vermutung einer solchen Prognose aufstellt, vorausgesetzt, dass der Zustand des Versicherten ununterbrochen sechs Monate lang bestanden hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Urt. v. 27.9.1989 - IVa ZR 132/88 - VersR 1989, 1182).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Der Umstand, dass der Kläger (mehr als) sechs Monate arbeitsunfähig "krank geschrieben" war, besagt nichts darüber, ob er während der Dauer der Krankschreibung auch tatsächlich im bedingungsgemäßen Umfang berufsunfähig gewesen ist (vgl. Senat, Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - ZfSch 2009, 38).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 5 U 171/01

    Neue Bundesländer: Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Erstattung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08
    Sie beruht vielmehr auf einem atypischen, im Allgemeinen unvorhersehbaren, ungewöhnlichen und unsachgemäßen Verhalten des Versicherungsnehmers, auf einem gewissermaßen "selbst geschaffenen" Krankheitsbild (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.5.2005 - 5 U 171/01 - n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Dass der Kläger berufsunfähig war, kann folglich auch vor diesem Hintergrund nicht festgestellt werden (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08 - 10, VersR 2011, 249).

    Selbst wenn der Kläger dieser Überzeugung sein sollte, ist dies nicht versichert; denn ein Versicherungsfall liegt nur vor, wenn ein Versicherungsnehmer "infolge" eines nachzuweisenden gesundheitlichen Leidens außerstande ist, weiter wenigstens mehr als halbschichtig beruflich tätig zu sein (Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Zwar kann der Beweis des Versicherungsfalls scheitern, wenn der Grad der krankheitsbedingten Beeinträchtigung durch den Sachverständigen in bedingungsgemäßer Höhe auf Grund von Aggravation nicht sicher oder ermittelt werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.08.2015 - 5 U 53/13; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2010 - 7 U 120/09; zur Aussagekraft von Symptomvalidierungstests bei psychischen Erkrankungen vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.01.2008 - 3 U 171/06 = OLGR 2008, 761; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2010 - 5 U 91/08).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Diese Regelung will verhindern, dass dem Versicherten auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Nr. 1 BB-BU verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562; Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249).
  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Das Abstellen auf die Beschwerdeschilderung kommt auch bei der Begutachtung von psychischen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers in Betracht (vgl. HansOLG Bremen VersR 2010, 1481 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Saarbrücken VersR 2011, 249 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 42).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Berufsunfähigkeit eines Störungsbeseitigungs-IT-Spezialisten

    Fehlen solche "objektiven" Befunde, so kann der in § 2 Abs. 1 BUZ geforderte ärztliche Nachweis einer Krankheit auch auf der Grundlage einer sachverständigen Begutachtung der Beschwerdeschilderung durch den Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, VersR 1999, 838), die diese allerdings nicht unbesehen hinnehmen darf, sondern einer eingehenden Überprüfung mit den hierfür zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren zu unterziehen hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249; KG, VersR 2016, 714; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 148; zu brauchbaren Kriterien für die Begutachtung auch Neuhaus, a.a.O., Kap. 6 Rn. 82).
  • OLG Köln, 01.10.2021 - 20 U 50/18

    Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener

    Er darf diese Angaben jedoch nicht unbesehen hinnehmen, sondern muss sie einer eingehenden Prüfung mit den hier zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren unterziehen; ferner kommt es auch auf das Verhalten des Versicherten zu den maßgeblichen Zeitpunkten der Diagnosestellung an (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2019, Az. 4 U 390/18 - zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 6 U 18/13 - zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.5.2010 - 5 U 91/08-10 - zitiert nach juris; Neuhaus , aaO, Kap. 7 Rn. 14; vgl. auch Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 172 Rn. 28).
  • KG, 16.02.2021 - 6 U 1008/20

    Nachweis der Berufsunfähigkeit durch Sachverständigengutachten bei fehlenden

    Denn psychische Beeinträchtigungen sind zum Teil auch dadurch gekennzeichnet, dass das Selbstbild des Betroffenen deutlich schlechter ist als sein tatsächliches Leistungsvermögen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08 - 10 -, Rn. 44, juris - zum Vorliegen einer Krankheit).
  • AG Aachen, 02.02.2012 - 117 C 147/11

    Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen einer abgeschlossenen fondsgebundenen

    Unabhängig davon ist die von ihr zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 510/07) nicht auf den vorliegenden Versicherungsvertrag übertragbar (OLG Köln, Versicherungsrecht 2011, 249; Landgericht Köln, Urteil vom 07.07.2010, 26 U 609/09, LG Aachen, Urteile vom 11.02.2011, 9 O 247/10, vom 05.05.2011, 2 S 2/11, und Beschluss vom 25.01.2011, 5 S 221/10; Amtsgericht Aachen, Urteile vom 15.03.2011 - 121 C 190/10 - und vom 25.05.2011 - 110 C 342/10 -) .
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 5 U 72/14

    Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in der

    Auch dass im fraglichen Zeitraum die Dienstunfähigkeit der versicherten Person festgestellt worden ist, besagt nichts darüber, ob diese auch tatsächlich die in den Bedingungen vorgesehenen Voraussetzungen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erfüllt hat (vgl. Senat, Urt. v. 19.5.2010 - 5 U 91/08 - VersR 2011, 249; Urt. v. 9.1.2008 - 5 U 2/07 - zfs 2009, 38 zur Krankschreibung als arbeitsunfähig).
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