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   LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18   

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https://dejure.org/2018,37164
LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18 (https://dejure.org/2018,37164)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.11.2018 - 13 S 104/18 (https://dejure.org/2018,37164)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. November 2018 - 13 S 104/18 (https://dejure.org/2018,37164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Auffahrunfall mit einem plötzlich abbremsenden Fahrschulfahrzeug

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Abstand zu Fahrschulfahrzeug - Auffahrunfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrschule bremst grundlos beim Verlassen des Kreisverkehrs - Mithaftung trotz geringem Abstand des Hintermanns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auffahren auf einen Fahrschulwagen, oder: Gilt der Anscheinsbeweis?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr und die Haftungsverteilung

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Saarbrücken urteilt zur Haftung bei Unfall mit Fahrschulfahrzeug im Kreisverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrschüler bremste abrupt: Auffahrunfall - Mit Vollbremsung des Vordermanns müssen Autofahrer immer rechnen - bei Fahrschülern erst recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall im Kreisverkehr: Mit grundlosem starkem Abbremsen eines Fahrschulautos muss gerechnet werden - Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Auffahrenden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug - Anmerkung zum Urteil des LG Saarbrücken vom 02.11.2018" von RiAG Dr. Mihai Vuia, original erschienen in: NJW 2019, 163 - 165.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 163
  • r+s 2018, 673
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • AG München, 14.06.2005 - 322 C 36909/04

    Bei Fahrschülern Abstand halten!

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    c) So liegt der Fall hier: Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich als solchen gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen, auch ohne dass sie durch eine vor dem Fahrschulfahrzeug bestehende Verkehrssituation hervorgerufen werden, rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen (AG München, Urteil vom 14.06.2005 - 322 C 36909/04; AG Hannover, Urteil vom 05.07.2013 - 417 C 3415/13, AG München, Urteil vom 23.09.1971 - 10 C 2090/70).

    Vorliegend hatte der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs aber zudem besondere Vorsicht walten zu lassen, denn die deutliche Kenntlichmachung von Fahrschulfahrzeugen bei Übungsfahrten dient dem Zweck, auf das insoweit erhöhte Risiko eines unangepassten Fahrverhaltens, vorliegend in Form des unvermittelten Abbremsens ohne zwingenden Grund, hinzuweisen (AG München, a.a.O. - 322 C 36909/04).

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05, VersR 2007, 557; Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27 Rn. 146; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 4, Rn. 42, jeweils m.w.N.).

    b) Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann nach allgemeinen Grundsätzen dadurch erschüttert werden, dass ein atypischer Verlauf, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen lässt, von dem Auffahrenden dargelegt und bewiesen wird (BGH, st. Rspr., vgl. Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177; vom 16.01.2007 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2017 - 9 U 189/15

    Schadensersatz bei Auffahrunfall nach möglicherweise grundlosem Abbremsen des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    Soweit dies in Rechtsprechung und Literatur in Fällen in Betracht gezogen wird, in denen dem Auffahrenden der Nachweis gelingt, dass der Vorausfahrende sein Fahrzeug ohne zwingenden Grund stark abbremste (vgl. Helle in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 51.1 m.w.N., zur gegenteiligen Auffassung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. April 2017 - 9 U 189/15, NJW 2017, 2626) kann dies jedenfalls nicht für Unfallsituationen gelten, in denen mit einem abrupten Abbremsen auch ohne zwingenden Grund gerade typischerweise zu rechnen ist.
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    b) Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann nach allgemeinen Grundsätzen dadurch erschüttert werden, dass ein atypischer Verlauf, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen lässt, von dem Auffahrenden dargelegt und bewiesen wird (BGH, st. Rspr., vgl. Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177; vom 16.01.2007 a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    Gemäß §§ 13, 14 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 VV RVG stehen ihr eine 1, 3 Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2014 - VI ZR 279/13, NZV 2014, 507 m.w.N.) in Höhe von 261, 30 ? zzgl.
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 396/13

    Rechtsanwaltskosten: Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    Daneben kann die Klägerin nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz ihrer vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 2.577,64 ? verlangen (BGH, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 396/13, VersR 2014, 1100).
  • AG München, 23.09.1971 - 10 C 2090/70
    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    c) So liegt der Fall hier: Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich als solchen gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen, auch ohne dass sie durch eine vor dem Fahrschulfahrzeug bestehende Verkehrssituation hervorgerufen werden, rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen (AG München, Urteil vom 14.06.2005 - 322 C 36909/04; AG Hannover, Urteil vom 05.07.2013 - 417 C 3415/13, AG München, Urteil vom 23.09.1971 - 10 C 2090/70).
  • LG Ellwangen/Jagst, 15.11.1979 - III S 3/79
    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 104/18
    Anders als in dem vom LG Ellwangen (Urteil vom 15.11.1979 - III S 3/79 (11); VersR 1980, 586) entschiedenen Fall, das eine hälftige Haftungsverteilung angenommen hatte, kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass in der streitgegenständlichen Verkehrssituation mit einem abrupten Abbremsen des Fahrzeugs grundsätzlich unter keinen Umständen zu rechnen gewesen wäre.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22

    Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit

    Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich als solchen gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen, auch ohne, dass sie durch eine vor dem Fahrschulfahrzeug bestehende Verkehrssituation hervorgerufen werden, rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen (LG Saarbrücken, Urteil v. 02.11.2018 - 13 S 104/18 Rn. 11, mwN).
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