Weitere Entscheidungen unten: BSG, 28.04.1999 | BSG, 28.04.1999

Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3013
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Teilurteil - Prozeßstoff - Teilbarkeit - Zurückverweisung - Normenkontrolle - untergesetzliche Norm

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung - Kassenärztliche Vereinigung - Zahnarzt - Herstellung - Zahnersatz - Ausland - Labor - Sitz - Rechnung - Währung - Höchstbetrag - Landeswährung

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 402
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    In diesem Zusammenhang kann von Bedeutung sein, wie die beklagte KZÄV auf der Grundlage der umstrittenen gesamtvertraglichen Regelungen die Abrechnung von im Ausland gefertigten Zahnersatz gestaltet hat und ob den von der Regelung in § 3 des Gesamtvertrages unmittelbar betroffenen Vertragszahnärzten Wege zur Verfügung gestanden haben, die Vereinbarkeit der gesamtvertraglichen Regelungen mit höherrangigem Recht gerichtlich klären zu lassen (vgl in diesem Zusammenhang auch BSGE 72, 15, 21 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S 12).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) voraus, daß der Beschwerdeführer von der Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 86, 382, 386).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Ein solches darf nur ergehen, wenn der Klagegegenstand in mehrere, prozessual selbständige Ansprüche geteilt werden kann, so daß eine eindeutige, zweifelsfreie Abgrenzung des durch Teilurteil vorab entschiedenen Streitstoffs von dem übrigen, noch bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht anhängig gebliebenen Prozeßstoff möglich ist (vgl BGH NJW 1997, 453, 455; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 57. Aufl 1999, § 301 RdNrn 4 bis 6).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 56/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7394
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 56/98 R (https://dejure.org/1999,7394)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 6 KA 56/98 R (https://dejure.org/1999,7394)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 6 KA 56/98 R (https://dejure.org/1999,7394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungseinrichtung - Ersatzkasse - Kostenbeitrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Kassenzahnärztliche Vereinigung gegen eine Ersatzkasse auf Bezahlung eines Kostenanteils für die Prüfungseinrichtungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung - Fortgeltung der Norm eines Ersatzkassenvertrages nach Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes ...

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 56/98 R
    Der Senat hat deshalb bereits für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden, daß die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Tätigkeit nur nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen überprüft werden kann, die im jeweiligen Quartal gegolten haben (BSGE 76, 285, 287 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 168).
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Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14159
BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R (https://dejure.org/1999,14159)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 6 60/98 R (https://dejure.org/1999,14159)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 6 60/98 R (https://dejure.org/1999,14159)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie gegen Honorarkürzungen wegen Überschreitung der degressionsfreien Gesamtpunktmenge - Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Degressionsregelung

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Die auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf das Rechtsstaatsprinzip gestützten Einwände hat er zurückgewiesen und ausgesprochen, daß die gesetzlichen Bestimmungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Urteile vom 14. Mai 1997, zB BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 und 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96, 50/96; außerdem Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - siehe ferner Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -).

    Das Ziel der gesetzlichen Punktwertdegression ist es vor allem, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern (Urteil vom 14. Mai 1997, BSGE 80, 223, 226 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 bis 138).

    Die Rechtfertigung für diese Berufsausübungsregelung iS des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich - auch für atypische Fälle - aus dem ihr vorrangig zugrundeliegenden Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, womit ein Gemeinwohlbelang von anerkannt hoher Bedeutung verfolgt wird (vgl BSGE 80, 223, 226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 mit Bezugnahme auf BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

    Diese Gesichtspunkte waren nur Nebenaspekte der Regelung, die der Gesetzgeber mit Blick auf das vorrangige Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, pauschal für alle Fallkonstellationen in Kraft setzen durfte (zum Gebot generalisierender Betrachtung vgl zB BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 70, 84, 105 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]und BSGE 80, 223, 229; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Im Rahmen der Gesamtabwägung wird dargelegt, daß bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eine generalisierende Betrachtung der Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ist (aaO S 229 bzw S 140), wie dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspricht (vgl BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 77, 84, 105).

    Die Rechtfertigung für diese Berufsausübungsregelung iS des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich - auch für atypische Fälle - aus dem ihr vorrangig zugrundeliegenden Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, womit ein Gemeinwohlbelang von anerkannt hoher Bedeutung verfolgt wird (vgl BSGE 80, 223, 226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 mit Bezugnahme auf BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

    Diese Gesichtspunkte waren nur Nebenaspekte der Regelung, die der Gesetzgeber mit Blick auf das vorrangige Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, pauschal für alle Fallkonstellationen in Kraft setzen durfte (zum Gebot generalisierender Betrachtung vgl zB BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 70, 84, 105 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]und BSGE 80, 223, 229; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Im Rahmen der Gesamtabwägung wird dargelegt, daß bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eine generalisierende Betrachtung der Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ist (aaO S 229 bzw S 140), wie dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspricht (vgl BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 77, 84, 105).

    Die Rechtfertigung für diese Berufsausübungsregelung iS des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich - auch für atypische Fälle - aus dem ihr vorrangig zugrundeliegenden Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, womit ein Gemeinwohlbelang von anerkannt hoher Bedeutung verfolgt wird (vgl BSGE 80, 223, 226 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 mit Bezugnahme auf BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

    Diese Gesichtspunkte waren nur Nebenaspekte der Regelung, die der Gesetzgeber mit Blick auf das vorrangige Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, pauschal für alle Fallkonstellationen in Kraft setzen durfte (zum Gebot generalisierender Betrachtung vgl zB BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 70, 84, 105 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]und BSGE 80, 223, 229; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Die auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf das Rechtsstaatsprinzip gestützten Einwände hat er zurückgewiesen und ausgesprochen, daß die gesetzlichen Bestimmungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Urteile vom 14. Mai 1997, zB BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 und 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96, 50/96; außerdem Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - siehe ferner Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -).

    Die in § 85 Abs. 4c SGB V erfolgte schematisierende Festlegung, daß alle von den Krankenkassen gemeldeten Kostenerstattungen nach § 13 Abs. 2 SGB V bei der Ermittlung der Gesamtpunktmenge nach § 85 Abs. 4b SGB V zugrunde zu legen sind (vgl hierzu Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R, 42/97 R, 45/97 R -), ist gleichfalls von der Befugnis des Gesetzgebers gedeckt, zu typisieren und zu schematisieren.

    Hierzu wird auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1998 (aaO) verwiesen.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Für eine solche schematische Regelung sprechen auch Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität, auf die der Gesetzgeber ebenfalls abstellen darf (std Rspr, vgl zB BVerfGE 82, 60, 102; 90, 226, 237 [BVerfG 23.03.1994 - 1 BvL 8/85]; BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 S 53; BSGE 79, 23, 25 f = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1 S 3 f).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Im Rahmen der Gesamtabwägung wird dargelegt, daß bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eine generalisierende Betrachtung der Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ist (aaO S 229 bzw S 140), wie dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspricht (vgl BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 77, 84, 105).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Der Gleichheitssatz verbietet nicht nur, wesentlich Gleiches ungleich, sondern auch, wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln (stRspr, vgl zB BVerfGE 98, 365, 385).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Im Rahmen der Anwendung des Gleichbehandlungsgebots ist anerkannt, daß der Gesetzgeber generalisieren und typisieren darf (stRspr, vgl zB BVerfGE 96, 1, 6) [BVerfG 10.04.1997 - 2 BvL 77/92].
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Für eine solche schematische Regelung sprechen auch Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität, auf die der Gesetzgeber ebenfalls abstellen darf (std Rspr, vgl zB BVerfGE 82, 60, 102; 90, 226, 237 [BVerfG 23.03.1994 - 1 BvL 8/85]; BSGE 79, 14, 17 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 S 53; BSGE 79, 23, 25 f = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1 S 3 f).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 60/98 R
    Diese Gesichtspunkte waren nur Nebenaspekte der Regelung, die der Gesetzgeber mit Blick auf das vorrangige Ziel, Einsparungen zu erreichen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, pauschal für alle Fallkonstellationen in Kraft setzen durfte (zum Gebot generalisierender Betrachtung vgl zB BVerfGE 68, 193, 219; 70, 1, 30; 70, 84, 105 [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]und BSGE 80, 223, 229; BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R

    Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 29/96

    Rechtmäßigkeit von zahnärztlichen Honorarbescheiden - Unterlassen einer gemäß §

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