Rechtsprechung
BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Beitrittsgebiet - Kausalzusammenhang zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Landwirtschaft und Flächenstilllegung bzw -abgabe - wesentliche Bedingung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Flächenstillegungsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Agragenossenschaft - Landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit - Kausalität - Wegfall des Arbeitsplatzes - Unmittelbarer Flächenbezug - ...
- Judicialis
FELEG § 9 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; FELEG § 13 Abs 1; ; SGG § 163
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Landwirtschaft und Flächenstilllegung als Voraussetzung für Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 27.01.1999 - S 8 LW 7/97
- LSG Sachsen, 27.07.2000 - L 6 LW 6/99
- BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Papierfundstellen
- SGb 2002, 48
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R
Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt - …
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Danach dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl zB BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und BSGE 1, 72, 76). - BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Die Beurteilung, ob eine Bedingung wesentlich und deshalb (auch) rechtlich Ursache oder Mitursache ist, stellt eine Wertentscheidung dar (vgl zB BSGE 69, 108, 113 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6). - BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Danach dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl zB BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und BSGE 1, 72, 76).
- BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85
Schizophrenie
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Entscheidend kommt es stets auf die Umstände des einzelnen Falles an (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 81). - BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende - …
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (…vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (…vgl BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO; zum Vorstehenden vgl näher das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (…vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (vgl BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO;… zum Vorstehenden vgl näher das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). - BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
Insbesondere ist eine Bedingung nicht erst (oder schon) deshalb wesentlich, weil sie als letzte eingetreten ist und den Erfolg sichtbar gemacht hat (vgl BSGE 13, 40, 42 = SozR Nr. 9 zu § 35 Bundesversorgungsgesetz ).
- BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuss - Rückforderung - unrichtige …
So gibt diese Formulierung etwa in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) - dort betreffend die Beendigung der Beschäftigung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern auf Grund von Flächenstilllegungen - einen kausalen Zusammenhang iS der im Sozialrecht herrschenden Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung wieder (vgl im Einzelnen die Senatsurteile vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie B 10 LW 28/00 R). - BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 6/02 R
Produktionsaufgaberente - Verwandtschaftsverhältnis im Zeitpunkt der …
Der (unbestimmte) Rechtsbegriff "auf Grund" ist nach der ständigen, in dem insoweit einschlägigen Urteil vom 9. August 2001 (B 10 LW 28/00 R, nicht veröffentlicht; Kurzwiedergabe in SGb 2002, 48) zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats iS der sozialrechtlichen Kausalitätslehre zu verstehen. - LSG Sachsen, 18.10.2001 - L 6 LW 17/01
Anspruch auf Ausgleichsgeld für Landwirte aufgrund europarechtlich geförderter …
Ein zeitlicher Abstand von fast 2 Jahren spricht gegen die Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R -): Nur in seltenen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass ein Kausalzusammenhang trotz einer Weiterbeschäftigung von fast 2 Jahren sozusagen die ganze Zeit ununterbrochen latent weiterbestanden hat und sich dann erst später verwirklicht.
Rechtsprechung
BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätete Vorlage des neuen Einkommensteuerbescheids - Mitwirkungspflicht - Ruhen - Sanktion - Ermessensausübung - verfassungskonforme Auslegung - vollständiger Entzug - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit - ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragszuschuss - Leistungsanspruch - Festsetzung - Vorlage des Einkommensteuerbescheides - Anspruch auf Beitragszuschuss - Portobuch - Wiedereinsetzung - Sanktion - Gleichbehandlungsgrundsatz - Rechtsstaatsprinzip - Verfassungskonforme Auslegung
- Judicialis
- rechtsportal.de
Uneingeschränkte Anwendung der Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 iV mit § 50 Abs. 1 SGB X verfassungswidrig
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 20.10.1999 - S 10 LW 570/99
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - L 10 LW 4618/99
- BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R
Papierfundstellen
- SGb 2002, 48
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R
Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - …
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R
Mit den von der Revision angeführten Urteilen vom 17. August 2000 (B 10 LW 8/00 R - SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 - und B 10 LW 11/00 R - teilweise veröffentlicht in SGb 2000 S 620 f) hat der Senat indessen entschieden, daß die uneingeschränkte Anwendung der Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 1 SGB X verfassungswidrig ist und eine verfassungskonforme Auslegung in analoger Anwendung des § 67 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) für erforderlich gehalten.Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. August 2000 aaO entschieden hat, verstößt die in § 32 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz ALG enthaltene Anordnung, wonach der Zuschußanspruch für den Fall, daß der maßgebliche Einkommensteuerbescheid nicht fristgerecht vorgelegt wird, bis zur Nachholung der Vorlage vollständig ruht, einerlei ob dessen Inhalt zur Gewährung höherer, gleicher oder niedriger Beitragszuschüsse geführt hätte, und ohne Rücksicht auf die absolute Höhe der eingetretenen Überzahlungen, gegen den aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) herzuleitenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
- BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - rechtzeitige Absendung des …
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R
Im vorliegenden Fall würde den Kläger, wenn sein Vorbringen zugrunde zu legen wäre, er habe den Einkommensteuerbescheid für 1996 rechtzeitig abgesandt, kein Verschulden an dessen verspäteter Vorlage treffen, womit eine der materiellen Voraussetzungen für das Ruhen des Anspruchs auf Beitragszuschuß fehlen würde (vgl Urteil des Senats vom 6. Februar 2001 - B 10 LW 15/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - …
Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R
Mit den von der Revision angeführten Urteilen vom 17. August 2000 (B 10 LW 8/00 R - SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 - und B 10 LW 11/00 R - teilweise veröffentlicht in SGb 2000 S 620 f) hat der Senat indessen entschieden, daß die uneingeschränkte Anwendung der Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 1 SGB X verfassungswidrig ist und eine verfassungskonforme Auslegung in analoger Anwendung des § 67 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) für erforderlich gehalten.
- BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 29/00 R
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Einkommen - Steuerbescheid - …
Unter diesen Umständen ist es hier nicht von Belang, daß außerdem die Sanktionsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz ALG aF bei wortgetreuer Auslegung gegen die Verfassung verstößt und somit verfassungskonform auszulegen ist (vgl dazu Urteile des Senats vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - BSGE 87, 76 = SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 - und B 10 LW 11/00 R sowie das am 9. August 2001 ergangene Urteil des Senats - B 10 LW 23/00 R).