Rechtsprechung
BayObLG, 05.10.2004 - 4Z SchH 9/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1025 Abs. 3 ZPO, § 1035 Abs. 4 ZPO, § 1043 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1062 Abs. 3 ZPO,
Bildung des Schiedsgerichts: - Ersatzbenennung; sonstige Gerichtsverfahren: - Zuständigkeit - Judicialis
ZPO § 1025 Abs. 3; ; ZPO § 1043 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 1062 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Bildung des Schiedsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel ; Bestellen eines Schiedsrichters für die Antragsgegnerin; Fragliche Zuständigkeit bei der Bestimmung des Schiedsrichters für ein ausländisches Schiedsverfahren; Durchführung eines Schiedsverfahrens nach den japanischen Gesetzen
Verfahrensgang
- BayObLG, 05.07.2004 - 4Z Sch 9/04
- BayObLG, 05.10.2004 - 4Z SchH 9/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 505
- MDR 2005, 289
- SchiedsVZ 2004, 316
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 26.04.2006 - 34 SchH 4/06
Kein Recht auf Schiedsrichterbestellung nach Ablauf der Monatsfrist
Der Streitwert ist nach der Höhe der Hauptsacheforderung zu bemessen, die im Schiedsverfahren geltend gemacht werden soll (siehe BayObLG SchiedsVZ 2004, 316; Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 SchH 005/05 m.w.N.). - OLG München, 22.02.2010 - 19 U 1544/08
Bürgschaft für Darlehensvergabe im KfW-Mittelstandsförderungsprogramm: Widerruf …
Auch andere Zivilsenate des BGH haben an der ursprünglichen Entscheidung des I. Zivilsenats in NJW 1972, 1580 Zweifel geäußert (vgl. VII. Zivilsenat, NJW 1999, 3707; NJW-RR 2005, 505;… II. Zivilsenat, NJW-RR 2008, 860, Rnr. 34). - OLG München, 09.10.2013 - 34 SchH 6/13
Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters: Internationale Zuständigkeit eines …
Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts besteht die Bestellungskompetenz des deutschen Gerichts darüber hinaus auch dann, wenn zwar feststeht, dass das Schiedsverfahren im Ausland stattfinden wird, ein konkreter Schiedsort aber noch nicht bestimmt ist (vgl. BayObLG SchiedsVZ 2004, 316 mit kritischer Anm. Wagner;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 34. Aufl. § 1025 Rn. 3). - OLG München, 06.11.2006 - 34 SchH 11/06 Der Streitwert ist nach der Höhe der Hauptsacheforderung zu bemessen, die im Schiedsverfahren geltend gemacht werden soll (siehe BayObLG SchiedsVZ 2004, 316; Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 SchH 05/05 und Beschluss vom 26.4.2006, 34 SchH 04/06).