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   BayObLG, 05.10.2004 - 4Z SchH 9/04   

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https://dejure.org/2004,8208
BayObLG, 05.10.2004 - 4Z SchH 9/04 (https://dejure.org/2004,8208)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.2004 - 4Z SchH 9/04 (https://dejure.org/2004,8208)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 4Z SchH 9/04 (https://dejure.org/2004,8208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel ; Bestellen eines Schiedsrichters für die Antragsgegnerin; Fragliche Zuständigkeit bei der Bestimmung des Schiedsrichters für ein ausländisches Schiedsverfahren; Durchführung eines Schiedsverfahrens nach den japanischen Gesetzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 505
  • MDR 2005, 289
  • SchiedsVZ 2004, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 SchH 4/06

    Kein Recht auf Schiedsrichterbestellung nach Ablauf der Monatsfrist

    Der Streitwert ist nach der Höhe der Hauptsacheforderung zu bemessen, die im Schiedsverfahren geltend gemacht werden soll (siehe BayObLG SchiedsVZ 2004, 316; Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 SchH 005/05 m.w.N.).
  • OLG München, 22.02.2010 - 19 U 1544/08

    Bürgschaft für Darlehensvergabe im KfW-Mittelstandsförderungsprogramm: Widerruf

    Auch andere Zivilsenate des BGH haben an der ursprünglichen Entscheidung des I. Zivilsenats in NJW 1972, 1580 Zweifel geäußert (vgl. VII. Zivilsenat, NJW 1999, 3707; NJW-RR 2005, 505; II. Zivilsenat, NJW-RR 2008, 860, Rnr. 34).
  • OLG München, 09.10.2013 - 34 SchH 6/13

    Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters: Internationale Zuständigkeit eines

    Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts besteht die Bestellungskompetenz des deutschen Gerichts darüber hinaus auch dann, wenn zwar feststeht, dass das Schiedsverfahren im Ausland stattfinden wird, ein konkreter Schiedsort aber noch nicht bestimmt ist (vgl. BayObLG SchiedsVZ 2004, 316 mit kritischer Anm. Wagner; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 34. Aufl. § 1025 Rn. 3).
  • OLG München, 06.11.2006 - 34 SchH 11/06
    Der Streitwert ist nach der Höhe der Hauptsacheforderung zu bemessen, die im Schiedsverfahren geltend gemacht werden soll (siehe BayObLG SchiedsVZ 2004, 316; Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 SchH 05/05 und Beschluss vom 26.4.2006, 34 SchH 04/06).
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