Rechtsprechung
EuGH, 17.05.1983 - 133/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
1 . FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ENTGELT FÜR EINEN GELEISTETEN DIENST - KRITERIEN
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 9; ; EWGV Art. 12; ; EWGV Art. 13; ; EWGV Art. 16
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1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ENTGELT FÜR EINEN GELEISTETEN DIENST - KRITERIEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 , 12 , 13 UND 16]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 1669
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
Nach Ansicht der Kommission folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, die sich unter anderem aus dem Urteil vom 25. Januar 1977 (Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5) ergebe, daß "eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung [auch wenn sie noch so geringfügig ist] .Der Umstand, daß den Importeuren ein besonderer Lagerraum zur Verfügung gestellt werde, entspreche völlig dem Begriff der tatsächlich und individuell erbrachten Dienstleistung, wie ihn der Gerichtshof unter anderem in seinen Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders), vom 26. Februar 1975 (Rechtssache 63/74, W. Cadsky Spa, Slg. 1975, 281) und vom 25. Januar 1977 (vorgenannte Rechtssache 46/76, Bauhuis) definiert habe.
- EuGH, 01.07.1969 - 24/68
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
In diesem Schreiben führt die Kommission an, daß nach ständiger Rechtsprechung, wie sie sich unter anderem aus den Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 193, und verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211) ergebe, die streitigen Gebühren nicht als Gegenleistung für tatsächlich und individuell erbrachte Dienstleistungen angesehen werden könnten, die den Importeuren einen bestimmten Vorteil brächten.Der Umstand, daß den Importeuren ein besonderer Lagerraum zur Verfügung gestellt werde, entspreche völlig dem Begriff der tatsächlich und individuell erbrachten Dienstleistung, wie ihn der Gerichtshof unter anderem in seinen Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders), vom 26. Februar 1975 (Rechtssache 63/74, W. Cadsky Spa, Slg. 1975, 281) und vom 25. Januar 1977 (vorgenannte Rechtssache 46/76, Bauhuis) definiert habe.
- EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
In diesem Schreiben führt die Kommission an, daß nach ständiger Rechtsprechung, wie sie sich unter anderem aus den Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 193, und verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211) ergebe, die streitigen Gebühren nicht als Gegenleistung für tatsächlich und individuell erbrachte Dienstleistungen angesehen werden könnten, die den Importeuren einen bestimmten Vorteil brächten.
- EuGH, 08.11.1979 - 251/78
Denkavit Futtermittel
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
Anders sei es nur, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstelle oder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung sei, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen objektiven Kriterien erfasse (ebenso Urteil vom 14.12.1962, verbundene Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Belgien und Luxemburg, Slg. 1962, 867; Urteil vom 8.11.1979, Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369; Urteil vom 28.1.1981, Rechtssache 32/80, Kortmann, Slg. 1981, 251; Urteil vom 3.2.1981, Rechtssache 90/79, Kommission/ Frankreich, Slg. 1981, 283). - EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
Anders sei es nur, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstelle oder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung sei, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen objektiven Kriterien erfasse (ebenso Urteil vom 14.12.1962, verbundene Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Belgien und Luxemburg, Slg. 1962, 867; Urteil vom 8.11.1979, Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369; Urteil vom 28.1.1981, Rechtssache 32/80, Kortmann, Slg. 1981, 251; Urteil vom 3.2.1981, Rechtssache 90/79, Kommission/ Frankreich, Slg. 1981, 283). - EuGH, 28.01.1981 - 32/80
Kortmann
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
Anders sei es nur, wenn die fragliche Belastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstelle oder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung sei, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen objektiven Kriterien erfasse (ebenso Urteil vom 14.12.1962, verbundene Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Belgien und Luxemburg, Slg. 1962, 867; Urteil vom 8.11.1979, Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369; Urteil vom 28.1.1981, Rechtssache 32/80, Kortmann, Slg. 1981, 251; Urteil vom 3.2.1981, Rechtssache 90/79, Kommission/ Frankreich, Slg. 1981, 283). - EuGH, 26.02.1975 - 63/74
Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 133/82
Der Umstand, daß den Importeuren ein besonderer Lagerraum zur Verfügung gestellt werde, entspreche völlig dem Begriff der tatsächlich und individuell erbrachten Dienstleistung, wie ihn der Gerichtshof unter anderem in seinen Urteilen vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders), vom 26. Februar 1975 (Rechtssache 63/74, W. Cadsky Spa, Slg. 1975, 281) und vom 25. Januar 1977 (vorgenannte Rechtssache 46/76, Bauhuis) definiert habe.
- EuGH, 11.08.1995 - C-16/94
Dubois und Cargo / Garonor
Daher kann es nicht angehen, daß Verzollungserleichterungen, die im Interesse des Gemeinsamen Marktes gewährt werden, mit irgendwelchen Abgaben belegt werden (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 132/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 1649, Randnr. 13, und in der Rechtssache 133/82, Kommission/Luxemburg, Slg. 1983, 1669, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1983 - 222/82
Apple and Pear Development Council gegen K.J. Lewis Ltd und andere. - Nationale …
- Urteil vom 12.7.1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865, Randnummern 5 und 6 der Entscheidungsgründe); Urteile vom 17.5.1983 in der Rechtssache 132/82 (Kommission/Belgien, SIg. 1983, 1649, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache 133/82 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1983, 1669, Randnummer 9 der Entscheidungsgriinde). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-16/94
Édouard Dubois & Fils SA und Général cargo services SA gegen Garonor exploitation …
( 1 ) Urteil vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 137/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 1649, Randnrn. 13 bis 15) und in der Rechtssache 133/82 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1983, 1669, Randnrn.14 bis 16). - Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1983 - 132/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgaben …
meine Herren Richter! 1. Den Rechtssachen, auf die sich diese Schlußanträge beziehen, liegen zwei Klagen zugrunde, die die Kommission nach Artikel 169 EWG-Vertrag gegen das Königreich Belgien (Rechtssache 132/82) und gegen das Großherzogtum Luxemburg (Rechtssache 133/82) erho- 1 - Aus dem Italienischen übersetzt.