Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1990 - C-10/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    CNL-SUCAL / HAG

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden Unternehmen gehören - Einspruch des Warenzeicheninhabers in einem Mitgliedstaat gegen die Einfuhr des von dem anderen Unternehmen unter seinem Warenzeichen vertriebenen Erzeugnisses - Zulässigkeit - Gemeinsamer Ursprung der beiden Warenzeichen vor einer Enteignungsmaßnahme, die bewirkt hat, daß das Warenzeichen von verschiedenen Inhabern verwendet werden kann - Keine Auswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 30; EWGV Art. 36; EWGV Art. 177; EWGV Art. 222
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Warenzeichenrecht - Gleichartige Erzeugnisse, die in verschiedenen Mitgliedstaaten durch gleiche oder verwechslungsfähige Warenzeichen geschützt sind, die zwei miteinander in keinerlei Beziehung stehenden Unternehmen gehören - Einspruch des Warenzeicheninhabers in einem Mitgliedstaat gegen die Einfuhr des von dem anderen Unternehmen unter seinem Warenzeichen vertriebenen Erzeugnisses - Zulässigkeit - Gemeinsamer Ursprung der beiden Warenzeichen vor einer Enteignungsmaßnahme, die bewirkt hat, daß das Warenzeichen von verschiedenen Inhabern verwendet werden kann - Keine Auswirkung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1990, I-3711
  • NJW 1991, 626



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Wird zitiert von ... (50)  

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97  

    Markenrichtlinie - Nicht genehmigte Benutzung der Marke BMW in den Anzeigen einer

    Sie widerspricht damit dem spezifischen Gegenstand des Markenrechts, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a. darin besteht, den Inhaber vor Konkurrenten zu schützen, die die Stellung und den Ruf der Marke zu mißbrauchen suchen (u. a. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag II, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 14).

    62 Ebenso wie Artikel 7 dient nämlich auch Artikel 6 der Richtlinie dazu, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Gemeinsamen Markt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, daß das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der EG-Vertrag errichten und aufrechterhalten will (s. insbesondere Urteil Hag II, Randnr. 13).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01  

    Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige Zeichen -

    48 Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Markenrecht einen wesentlichen Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs dar, das der EG-Vertrag schaffen und erhalten will (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG II, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, und vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99  
    Später hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sich nicht auf Artikel 36 des Vertrages berufen kann, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von dem Rechtsinhaber selbst oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, und die darin zitierten Urteile).

    30: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13.

    31: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14. Mit ähnlichen Worten hat der Gerichtshof sich u. a. auch im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95 (Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 24) geäußert.

    32: - Siehe für alle das Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14, und das Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 52.

    43: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13.

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  • EU-Kommission

    SA CNL-SUCAL NV gegen HAG GF AG.

    Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht

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  • Slg. 1990, I-3711
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