Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1990 - 153/88 bis C-157/88, C-153/88, C-154/88, C-155/88, C-156/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3441
EuGH, 07.03.1990 - 153/88 bis C-157/88, C-153/88, C-154/88, C-155/88, C-156/88 (https://dejure.org/1990,3441)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - 153/88 bis C-157/88, C-153/88, C-154/88, C-155/88, C-156/88 (https://dejure.org/1990,3441)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - 153/88 bis C-157/88, C-153/88, C-154/88, C-155/88, C-156/88 (https://dejure.org/1990,3441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Fauque u.a.

    Verordnungen des Rates Nrn . 3589/82 und 3378/82
    Gemeinsame Handelspolitik - Einfuhrregelung für Erzeugnisse mit Ursprung in den Drittländern, die Vertragsstaaten der Allfaservereinbarung sind - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Einfuhr von Zelten aus Südkorea - Anwendung der ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Fauque u.a.

  • Wolters Kluwer

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss des Zubehörs vom Begriff des "Zeltes"; Feststellung des Gewichts von Zelten

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Handelspolitik - Einfuhrregelung für Erzeugnisse mit Ursprung in den Drittländern, die Vertragsstaaten der Allfaservereinbarung sind - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Einfuhr von Zelten aus Südkorea - Anwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern - Festsetzung der Einfuhrquote.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-649
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.03.1990 - 157/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 153/88
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 153/88 BIS 157/88.

    Die Firma Kühne und Nagel, zivilrechtlich Haftende in den Ausgangsverfahren der Rechtssachen C-156/88 und C-157/88, und die SARL Daewoo, zivilrechtlich Haftende im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-154/88, vertreten die Auffassung, da die fragliche Einfuhrregelung mit der Allfaservereinbarung zusammenhänge, komme es entscheidend auf das Gewicht der betreffenden Textilwaren und nicht auf das des nicht textilen Zubehörs an.

  • EuGH, 07.03.1990 - 154/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 153/88
    Am 2. Juli 1987 legte die Direction nationale des enquêtes douanières als Privatklägerin gegen diese Urteile Berufung bei der Cour d' appel Versailles ein, die vor Erlaß eines Endurteils betreffend die Rechtssache Shin ( 154/88 ) den Gerichtshof ergänzend ( zu der bereits vom Tribunal correctionnel Nanterre gestellten Frage ) ersucht hat, die Frage zu beantworten, "ob bei der Festsetzung des Zolls bei der Einfuhr von Zelten mit Ursprung in Korea allein das Gewicht des Zeltgewebes oder das Gewicht des Zeltes einschließlich seines Zubehörs zu berücksichtigen ist ".

    Die Firma Kühne und Nagel, zivilrechtlich Haftende in den Ausgangsverfahren der Rechtssachen C-156/88 und C-157/88, und die SARL Daewoo, zivilrechtlich Haftende im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-154/88, vertreten die Auffassung, da die fragliche Einfuhrregelung mit der Allfaservereinbarung zusammenhänge, komme es entscheidend auf das Gewicht der betreffenden Textilwaren und nicht auf das des nicht textilen Zubehörs an.

  • EuGH, 23.03.1972 - 36/71

    Henck / Hauptzollamt Emden

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 153/88
    10 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind ( siehe die Urteile vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag GmbH/Oberfinanzdirektion Köln, Slg. 1977, 2343, und vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71, Henck, Slg. 1972, 187 ).
  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 153/88
    10 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind ( siehe die Urteile vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag GmbH/Oberfinanzdirektion Köln, Slg. 1977, 2343, und vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71, Henck, Slg. 1972, 187 ).
  • EuGH, 07.03.1990 - 156/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 153/88
    Die Firma Kühne und Nagel, zivilrechtlich Haftende in den Ausgangsverfahren der Rechtssachen C-156/88 und C-157/88, und die SARL Daewoo, zivilrechtlich Haftende im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-154/88, vertreten die Auffassung, da die fragliche Einfuhrregelung mit der Allfaservereinbarung zusammenhänge, komme es entscheidend auf das Gewicht der betreffenden Textilwaren und nicht auf das des nicht textilen Zubehörs an.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 153/88   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 153/88 (https://dejure.org/1989,15342)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - 153/88 (https://dejure.org/1989,15342)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - 153/88 (https://dejure.org/1989,15342)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Gérard Fauque u. a.

    Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern - Festsetzung der Einfuhrquote

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.03.1990 - 157/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 153/88
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN JACOBS - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-153/88 BIS C-157/88 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS FRANCIS G. JACOBS.

    Nach Ansicht der Firma Kühne und Nagel, des zivilrechtlich haftbaren Unternehmens in den Ausgangsverfahren der Rechtssachen C-156/88 und C-157/88, sind die fraglichen Verordnungen auf die Vereinbarung über den internationalen Handel mit Textilien (bekannt als "Allfaservereinbarung" oder "MFA") zurückzuführen, so daß es entscheidend auf das Gewicht der betreffenden Textilien und nicht auf nicht aus Textilien bestehendes Zubehör, wie Pflöcke oder Masten, ankomme.

  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 153/88
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist "das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ... allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind" (siehe z. B. Rechtssache 62/77, Carlsen- Verlag/Oberfinanzdirektion Köln, Slg. 1977, 2343, 2350).
  • EuGH, 07.03.1990 - 156/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 153/88
    Nach Ansicht der Firma Kühne und Nagel, des zivilrechtlich haftbaren Unternehmens in den Ausgangsverfahren der Rechtssachen C-156/88 und C-157/88, sind die fraglichen Verordnungen auf die Vereinbarung über den internationalen Handel mit Textilien (bekannt als "Allfaservereinbarung" oder "MFA") zurückzuführen, so daß es entscheidend auf das Gewicht der betreffenden Textilien und nicht auf nicht aus Textilien bestehendes Zubehör, wie Pflöcke oder Masten, ankomme.
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