Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.1994 - C-316/91   

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https://dejure.org/1994,2451
EuGH, 02.03.1994 - C-316/91 (https://dejure.org/1994,2451)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - C-316/91 (https://dejure.org/1994,2451)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - C-316/91 (https://dejure.org/1994,2451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Erlaß einer Handlung durch ein Organ auf einer anderen Grundlage als der des Vertrages - Unerheblich

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nichtigerklärung der Finanzregelung 91/491/EWG über die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung; Rechtsgrundlage für die Finanzregelung 91/491/EWG über die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage des ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 209; ; Finanzregelung 91/491/EWG Art. 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Erlaß einer Handlung durch ein Organ auf einer anderen Grundlage als der des Vertrages - Unerheblich

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-625
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
    11 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041, Randnr. 21) die Verträge ein System der Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Organen der Gemeinschaft geschaffen haben, das jedem Organ seinen eigenen Auftrag innerhalb des institutionellen Gefüges der Gemeinschaft und bei der Erfuellung der der Gemeinschaft übertragenen Aufgaben zuweist.

    Der Gerichtshof hat daher in seinem Urteil Parlament/Rat (a. a. O., Randnr. 27) die Nichtigkeitsklage des Parlaments gegen eine Handlung des Rates oder der Kommission für zulässig erklärt, sofern diese Klage lediglich auf den Schutz seiner Befugnisse gerichtet ist und nur auf Klagegründe gestützt wird, mit denen die Verletzung dieser Befugnisse geltend gemacht wird.

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
    8 Es ist zu bemerken, daß die Nichtigkeitsklage nach ständiger Rechtsprechung gegen alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen erzeugen sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form gegeben sein muß (vgl. Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
    17 Denn die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den im Vertrag vorgesehenen Fällen ist eines der Mittel, die ihm eine wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft ermöglichen (vgl. "Isoglucose"-Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33, und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
    17 Denn die ordnungsgemässe Anhörung des Parlaments in den im Vertrag vorgesehenen Fällen ist eines der Mittel, die ihm eine wirksame Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft ermöglichen (vgl. "Isoglucose"-Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33, und in der Rechtssache 139/79, Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34).
  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
    Keine Bestimmung des Vertrages hindert die Mitgliedstaaten daran, ausserhalb seines Rahmens Verfahrenselemente anzuwenden, die sich an den Vorschriften für die Gemeinschaftsausgaben orientieren, und die Gemeinschaftsorgane an einem solchen Verfahren zu beteiligen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1993 in den Rechtssachen C-181/91 und C-248/91, Parlament/Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3685).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Folglich sind die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Hinblick auf die Art. 4 Abs. 1 EUV und 5 Abs. 2 EUV befugt, untereinander eine Übereinkunft über die Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus wie des in Art. 1 des Beschlusses 2011/199 ins Auge gefassten zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Randnr. 16, vom 2. März 1994, Parlament/Rat, C-316/91, Slg. 1994, I-625, Randnr. 26, und vom 20. Mai 2008, Kommission/Rat, C-91/05, Slg. 2008, I-3651, Randnr. 61).

    16, 20 und 22, sowie Parlament/Rat, Randnrn.

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Nach Ansicht des Freistaats Sachsen hat die Kommission mit ihrer Unterscheidung zwischen Erweiterungsinvestitionen und Neuinvestitionen, die in dem Gemeinschaftsrahmen nicht vorkomme, gegen den Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts verstoßen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache Parlament/Rat, Randnrn.

    21 und 22, und vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnrn.

  • EuGH, 13.07.2004 - C-27/04

    DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG

    44 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Nichtigkeitsklage gegen alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form gegeben sein (vgl. Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, "AETR", Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnr. 8).
  • EuGH, 20.05.2008 - C-91/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR

    Da sich ein Verstoß gegen Art. 47 EU daraus ergibt, dass eine Rechtswirkungen erzeugende Handlung, die von der Union auf der Grundlage des EU-Vertrags erlassen wurde, von der Gemeinschaft hätte erlassen werden können, kommt es auch nicht darauf an, ob in einem Bereich wie dem der Entwicklungszusammenarbeit, für den keine ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft besteht und in dem folglich die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert sind, ihre Zuständigkeiten gemeinsam oder einzeln auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Randnr. 16, und vom 2. März 1994, Parlament/Rat, C-316/91, Slg. 1994, I-625, Randnr. 26), eine solche Handlung von den Mitgliedstaaten in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten hätte erlassen werden können.
  • EuGH, 10.09.2015 - C-363/14

    Parlament / Rat

    Diese Schlussfolgerung wird nicht durch die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Parlament/Rat (C-316/91, EU:C:1994:76) in Frage gestellt.

    Der Gerichtshof hat in diesem Urteil zwar festgestellt, dass die fehlerhafte Wahl einer Rechtsgrundlage, die die Anhörung des Parlaments nicht vorsieht, die Befugnis des Parlaments - die in dem Recht liegt, angehört zu werden, wenn das Primärrecht dies vorsieht - selbst dann verletzen kann, wenn eine fakultative Anhörung stattgefunden hat (Urteil Parlament/Rat, C-316/91, EU:C:1994:76, Rn. 14).

    Die Lösung, zu der der Gerichtshof in der Rechtssache gelangt ist, in der dieses Urteil ergangen ist, beruhte zudem teilweise darauf, dass der die behauptete Rechtsgrundlage betreffende Fehler zum Ausschluss der Anwendung einer Bestimmung führte, nach der das Parlament die Anwendung des Konzertierungsverfahrens beantragen konnte (Urteil Parlament/Rat, C-316/91, EU:C:1994:7, Rn. 18), was in der vorliegenden Rechtssache nicht der Fall ist.

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Nach ständiger Rechtsprechung zu Nichtigkeitsklagen von Mitgliedstaaten oder Organen sind anfechtbare Handlungen im Sinne von Art. 263 AEUV unabhängig von ihrer Form alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, vom 2. März 1994, Parlament/Rat, C-316/91, Slg. 1994, I-625, Randnr. 8, Spanien/Kommission, Randnr. 27, vom 24. November 2005, 1talien/Kommission, C-138/03, C-324/03 und C-431/03, Slg. 2005, I-10043, Randnr. 32, vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg. 2005, I-10217, Randnr. 19, und vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, Slg. 2009, I-8917, Randnr. 42).
  • EuGH, 18.04.2002 - Gutachten 1/00

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE'

    Diese Aufgabe werde durch eine Ausweitung der Rechtmäßigkeitskontrolle nicht verfälscht: Der Gerichtshof habe bereits festgestellt, dass er für Anfechtungsklagen gegen alle Handlungen eines Organs, die Rechtswirkungen erzeugen sollten, zuständig sei, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    34 Vgl. Urteil vom 2. März 1994, Parlament/Rat (C-316/91, EU:C:1994:76, Rn. 4).

    88 Der Gerichtshof hat insbesondere angenommen, dass die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten als Partner der AKP-Staaten gemeinsam gegenüber diesen Staaten für die Erfüllung aller eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich derjenigen, die sich auf die Finanzhilfe beziehen, verantwortlich sind (Urteil vom 2. März 1994, Parlament/Rat, C-316/91, EU:C:1994:76, Rn. 29).

  • EuGH, 07.09.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Insoweit hat der Gerichtshof zwar in Rn. 38 des Urteils vom 2. März 1994, Parlament/Rat (C-316/91, EU:C:1994:76), festgestellt, dass die notwendigen Ausgaben für die Finanzhilfe im Sinne von Art. 231 des Vierten AKP-EWG-Abkommens und von Art. 1 des Finanzprotokolls im Anhang dieses Abkommens unmittelbar von den Staaten übernommen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    62 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 1994, Parlament/Rat (C-316/91, EU:C:1994:76, Rn. 26 und 29).
  • EuG, 21.02.2024 - T-38/21

    Inivos und Inivos/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren ohne

  • EuGH, 18.06.1996 - C-303/94

    Parlament / Rat

  • EuGH, 13.02.2014 - C-31/13

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Eintragung des slowakischen Weinnamens

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2012 - C-370/12

    Pringle - Vereinfachtes Verfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV zur Änderung des Dritten

  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

  • EuG, 08.05.2018 - T-283/15

    Bei der Beurteilung, ob Registrierungsdossiers betreffend einen chemischen Stoff

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-388/92

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Zulassung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15

    Kommission/ Rat (AMP Antarctique) - Nichtigkeitsklage - Wahl der richtigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 19.10.2016 - T-671/15

    E-Control / ACER

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Beschluss des

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03

    Kommission / Rat - Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer

  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

  • EuG, 10.03.2021 - T-245/17

    ViaSat/ Kommission

  • EuG, 16.10.2014 - T-129/13

    Alpiq RomIndustries und Alpiq RomEnergie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 16.10.2014 - T-517/12

    Alro / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 08.04.2021 - T-496/20

    CRII-GEN u.a./ Kommission

  • EuG, 26.11.2014 - T-171/14

    Léon Van Parys / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-303/94

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Richtlinie über das

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91   

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https://dejure.org/1993,25922
Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91 (https://dejure.org/1993,25922)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.11.1993 - C-316/91 (https://dejure.org/1993,25922)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. November 1993 - C-316/91 (https://dejure.org/1993,25922)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Parlament - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Handlung des Rates - Abkommen von Lomé - Finanzregelung - Rechtsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-625
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Das Ergebnis, wonach die Mitgliedstaaten unmittelbar die für die Finanzierung der nach dem Abkommen vorgesehenen Entwicklungshilfe erforderlichen Mittel bereitstellen können, wird durch das Gutachten 1/78 des Gerichtshofes zum Entwurf eines Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommens bestätigt(35).

    Aus dem Gutachten 1/78 ergibt sich auch, daß dann, wenn die finanziellen Bestimmungen eine zentrale Stellung im Gefüge eines Übereinkommens einnehmen, die Mitgliedstaaten die finanziellen Lasten aus dem Übereinkommen auch dann übernehmen können, wenn das Übereinkommen in ein Gebiet fällt, auf dem die Gemeinschaft normalerweise über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt.

    Das Gutachten 1/78 des Gerichtshofes ist nicht mit der ausschließlichen Natur der Zuständigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der gemeinsamen Handelspolitik unvereinbar.

    Daher können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Gutachtens 1/78 des Gerichtshofes ausserhalb des Gemeinschaftshaushaltsplans die für die Finanzierung der im Abkommen vorgesehenen Entwicklungshilfe für die AKP-Staaten erforderlichen Mittel unmittelbar bereitstellen.

    Im Gutachten 1/78 sei es um die Möglichkeiten der Finanzierung eines Übereinkommens vor dessen Abschluß gegangen; die Ansicht des Gerichtshofes sei auf den vorliegenden Fall, bei dem die Gemeinschaft nach dem Abkommen die Verpflichtung für die Gewährung der Hilfe übernommen habe, nicht anwendbar.

    (36) - Gutachten 1/78, Randnr. 55.

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Sie kann auch davon abhängen, in welchem Umfang die Gemeinschaftsorgane zur Durchführung des EWG-Vertrags Maßnahmen getroffen haben: Gutachten 2/91 vom 19. März 1993 zum Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit(27).

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes im AETR-Urteil ist im Gutachten 2/91 erweitert worden.

    Im Urteil AETR war der Gerichtshof wie im Gutachten 2/91 mit der Beziehung zwischen den internen und den auswärtigen Zuständigkeiten der Gemeinschaft befasst.

    (27) - Gutachten 2/91 (Randnrn. 8 bis 9).

    (29) - Gutachten 2/91 (Randnrn. 10 bis 11).

    (40) - Gutachten 2/91 vom 19. März 1993 zum Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, Randnr. 12.

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Der Gerichtshof hat auch entschieden, daß der Umstand, daß eine Handlung als Entscheidung der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten vorgenommen wurde, nicht ausreicht, um sie vom Anwendungsbereich des Artikels 173 auszunehmen, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Entscheidung des Rates handelt; Urteil vom 30. Juni 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-181/91 und C-248/91 (Parlament/Rat, "Bangladesch").

    (18) - Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Randnr. 31) und Urteil vom 30. Juni 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-181/91 und C-248/91 (Parlament/Rat, Bangladesch , Randnr. 32).

    (31) - Verbundene Rechtssachen C-181/91 und C-248/91 (Parlament/Rat, Randnr. 16).

    (39) - Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-181/91 und C-248/91 (Parlament/Rat, Randnr. 20).

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Um die Wahrung des Rechts zu sichern, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben ist, die dazu bestimmt sind, eine Rechtswirkung zu erzeugen, unabhängig von deren Form; siehe Urteil in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, "AETR")(24).

    (24) - Slg. 1971, 263.

    (28) - Urteil in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Randnrn. 17 und 22).

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    (26) - Gutachten 1/75 (Slg. 1975, 1355, 1363 bis 1364).

    (37) - Gutachten 1/75 zum Entwurf einer Vereinbarung über eine Norm für die lokalen Kosten (Slg. 1975, 1355, 1364).

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Was insbesondere das Erfordernis der Anhörung angeht, so hat der Gerichtshof festgestellt, daß dieses dem Parlament eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaft ermöglicht und ihm eine Befugnis verleiht, die für das vom Vertrag gewollte institutionelle Gleichgewicht wesentlich ist: Rechtssache 138/79, Roquette Frères/Rat(20).

    (20) - Slg. 1980, 3333, Randnr. 33. Siehe auch Rechtssache 139/79 (Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393).

  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Zur Stützung seines Vorbringens verweist das Parlament auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich)(32), das sich mit Artikel 102 der Beitrittsakte von 1972 befasste, und auf das AETR-Urteil.

    (32) - Slg. 1981, 1045.

  • EuGH, 26.04.1977 - Gutachten 1/76

    Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    (25) - Gutachten 1/76 zum Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Stillegungsfonds für die Binnenschiffahrt (Slg. 1977, 741, Randnr. 3).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    (21) - Rechtssache 68/86 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 38).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
    Siehe auch das Urteil in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 32).
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90

    Parlament / Rat

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