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   EuG, 27.09.2006 - T-153/04   

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https://dejure.org/2006,24943
EuG, 27.09.2006 - T-153/04 (https://dejure.org/2006,24943)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2006 - T-153/04 (https://dejure.org/2006,24943)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2006 - T-153/04 (https://dejure.org/2006,24943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 EG - Vollstreckungsbefugnisse der Kommission - Verjährung - Artikel 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferriere Nord / Kommission

    Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 EG - Vollstreckungsbefugnisse der Kommission - Verjährung - Artikel 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 - Zulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Ferriere Nord / Kommission

    Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 EG - Vollstreckungsbefugnisse der Kommission - Verjährung - Artikel 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Ferriere Nord / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Verjährungsregel der Verordnung Nr. 2988/74/EG auf Vertragsverhältnisse; Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft; Frist zur Zahlung einer Geldbuße nach Zustellung der Entscheidung des EU-Kommission; Klage auf Nichtigerklärung der ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ferriere Nord / Kommission

    Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 EG - Vollstreckungsbefugnisse der Kommission - Verjährung - Artikel 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 - Zulässigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Ferriere Nord spa gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 23. April 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Februar 2004 über die Festsetzung der Verzugszinsen für die Geldbuße, die in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-143/89 und des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, II-3889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.05.2003 - C-266/01

    Préservatrice Foncière TIARD

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    Insbesondere weist sie darauf hin, dass nach der Rechtsprechung die Verpflichtung des Bürgen akzessorischen Charakter in dem Sinne habe, dass er vom Gläubiger nur in Anspruch genommen werden könne, wenn die Hauptschuld fällig sei (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-266/01, Préservatrice foncière TIARD, Slg. 2003, I-4867, Randnr. 29).

    Insoweit sei das von der Klägerin angeführte Urteil Préservatrice foncière TIARD (oben, Randnr. 27) für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil es sich auf ein Bürgschaftssystem beziehe, mit dem die in Rede stehende Bankbürgschaft aufgrund der Besonderheit ihrer Klauseln in keinen Zusammenhang gebracht werden könne.

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    5 Am 18. Oktober 1989 reichte die Klägerin beim Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Betonstahlmattenentscheidung ein (Rechtssache T-143/89).

    7 Mit Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-143/89 (Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1995, II-917) wies das Gericht die oben in Randnummer 5 erwähnte Klage ab.

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    54 Es ist daran zu erinnern, dass Entscheidungen im Sinne des Artikels 249 EG diejenigen Handlungen sind, die qualifiziert und endgültig in die Rechtsstellung ihrer Adressaten eingreifen (Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    33 bis 43, und vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2268).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    Der Gerichtshof wies das Rechtsmittel mit Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P (Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411) zurück.
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    Die Verordnung Nr. 2988/74 hat nämlich eine vollständige Regelung eingeführt, die im Einzelnen die Fristen regelt, innerhalb deren die Kommission ohne einen Verstoß gegen das grundlegende Gebot der Rechtssicherheit Entscheidungen vollstrecken kann, mit denen Geldbußen gegen Unternehmen verhängt wurden, gegen die Verfahren in Anwendung der Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, Randnr. 324).
  • EuG, 09.06.2005 - T-265/03

    Helm Düngemittel / Kommission - Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-153/04
    42 Zum anderen stellt die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG den geeigneten Rechtsweg für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlungen dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005 in der Rechtssache T-265/03, Helm Düngemittel/Kommission, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 38 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-516/06

    Kommission / Ferriere Nord - Rechtsmittel - Wettbewerb - Entscheidung der

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2006, Ferriere Nord/Kommission (T-153/04, Slg. 2006, II-3889, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die mit Schreiben vom 5. Februar 2004 und Fax vom 13. April 2004 bekannt gegebenen Entscheidungen der Kommission (im Folgenden: streitige Handlungen) über den noch ausstehenden Betrag der mit der Entscheidung 89/515/EWG der Kommission vom 2. August 1989 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (Sache IV/31.553 - Betonstahlmatten) (ABl. L 260, S. 1, im Folgenden: Betonstahlmattenentscheidung) gegen die Ferriere Nord SpA (im Folgenden: Ferriere Nord) verhängten Geldbuße für nichtig erklärt hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2006, Ferriere Nord/Kommission (T-153/04), wird aufgehoben.

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