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   OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251   

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OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2000 - Ss 457/00 - 251 (https://dejure.org/2000,6808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung an die Feststellung eines erstinstanzlichen Urteils; Verurteilung wegen eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall; Entkräftung einer Regelwirkung durch einen vertypten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Annahme, dass es sich bei der abgeurteilten Tat um einen "besonders schweren Fall" gehandelt hat, ist nicht Gegenstand des Schuldspruchs (BGHSt 23, 254 [256] = NJW 1970, 1196; BGHSt 27, 287 [289]).

    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2000, 194; BGHSt 23, 254 [257]; BGHSt 29, 319 [322]; BGHR § 125 StGB Strafzumessung 1).

    Diese Wirkung kann durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren, ausgeräumt werden (BGHSt 23, 254 = NJW 1970, 1196 [1197]; BGH NJW 1987, 2450 = NStZ 1987, 222 = StV 1988, 81 m. w. Nachw.; BGH StV 1989, 432 [433]; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 46 Rdnr. 43b m. w. Nachw.; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

    Denn das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB kann weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (OLG Frankfurt StV 1993, 28 [29]; SenE v. 09.01.1998 - Ss 723/97 - SenE v. 25.03.1999 - Ss 85/99 - SenE v. 16.07.1999 - Ss 298/99 - SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 [42 f.]; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).

    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet es, die Strafe zu vollstrecken, wenn eine Strafaussetzung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigen und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen würde (BGHSt 24, 40 [46]; BGHSt 24, 64 [66, 69]; BGH NStZ 1985, 459; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214 [215]).

  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

    Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29 [30]; Senat NJW 1981, 411; vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).

  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    b) Eine Prüfung der Frage, ob die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 3 StGB aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung zu versagen ist, kommt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine positive Bewährungsentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB in Betracht (SenE v. 07.05.1993 - Ss 122/93 - = NZV 1993, 357; OLG Dresden VRS 98, 432).

    Sie spielen nur insofern eine Rolle, als das Maß der persönlichen Bewährungswürdigkeit für die nach § 56 Abs. 3 StGB mit von Bedeutung sein kann (SenE v. 07.05.1993 - Ss 122/93 - = NZV 1993, 357).

  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit einer Entkräftung der Regelwirkung durch einen vertypten Milderungsgrund (BGH MDR 1993, 202 f. [Schmidt]; BGH MDR 1993, 1151 [Schmidt]) und der Wahlmöglichkeit (BGH [12.09.90] NStZ 1990, 595; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 43b) bewusst gewesen ist (SenE v. 14.07.2000 - Ss 295/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 -).

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 [42 f.]; OLG Hamm VRS 97, 410 [411]).

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370; OLG Hamm VRS 97, 410 [411] m. w. Nachw.; SenE v. 10.05.2000 - Ss 176/00 - SenE v. 15.08.2000 - Ss 333/00 -).

  • BGH, 25.05.1982 - 1 StR 158/82

    Wirkungen eines bloßen gerichtlichen Hinweises auf eine Vielzahl von Einzelfällen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29 [30]; Senat NJW 1981, 411; vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).

    Formelhafte Wendungen genügen nicht (BGH StV 1982, 366; OLG Köln DAR 1971, 301; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdnr. 225).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2000, 194; BGHSt 23, 254 [257]; BGHSt 29, 319 [322]; BGHR § 125 StGB Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
    Für die Annahme eines besonders schweren Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGH NStZ 2000, 194; BGHSt 23, 254 [257]; BGHSt 29, 319 [322]; BGHR § 125 StGB Strafzumessung 1).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BayObLG, 30.12.1997 - 5St RR 99/97

    Zuständigkeit der Behörde bei falscher Versicherung an Eides Statt

  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1971 - 2 Ss OWi 342/71

    Rechtswirksamkeit; Bußgeldbescheid; Örtliche Zuständigkeit; Verwaltungsbehörde;

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der

  • OLG Dresden, 28.10.1999 - 1 Ss 421/99

    Sozialprognose

  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher

  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des

  • OLG Oldenburg, 31.07.1989 - Ss 219/89

    Nebentäter, fahrlässiger, Interesse, widerstreit. rechtl, Interessengegensatz,

  • BayObLG, 12.12.1997 - 3St RR 128/97

    Erörterung der Sozialprognose bei Versagung der Bewährung zur Verteidigung der

  • OLG Koblenz, 03.06.1976 - 1 Ss 183/76

    Besondere Tatumstände; Tatumstände; Alkohol; BAK; Trunkenheit

  • OLG Köln, 17.10.1980 - 1 Ss 719/80
  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 (42 f.(; OLG Hamm VRS 97, 410 (411(; SenE v. 15.8.2000 - Ss 333/00 = VRS 99, 276 (281(, insoweit in NStZ-RR 2001, 86 nicht abgedruckt; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00; SenE v. 14.2.2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4.2002 - Ss 136/02; SenE v. 3.1.2003 - Ss 536/02).

    Zwar sind bei wiederholter Rückfälligkeit des Angeklagten geringere Anforderungen an die vorstehend dargelegte Begründungspflicht zu stellen (vgl. OLG Köln (3. Strafsenat) GoldtA 1980, 267; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 14.2. 2001 - Ss 25/01; SenE 16.4. 2002 - Ss 136/02; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 47 Rdnr. 10 f.; m. w. N.).

    Denn aufgrund des in § 47 Abs. 1 StGB verankerten Ausnahmecharakters der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe kann eine diesbezügliche Entscheidung keinesfalls schematisch mit dem bloßen Vorliegen einschlägiger Vorbelastungen begründet werden, sondern bedarf in jedem Fall einer gesonderten Erörterung des Einzelfalles (vgl. OLG Schleswig StV 1993, 29 (30(; SenE v. 9.1. 1998 - Ss 723/97; SenE v. 25.3. 1999 - Ss 85/99; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (95(; Senat a. a. O.).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 RVs 128/19

    Bestimmung des Strafrahmens

    Sollte die o.g. Formulierung so auszulegen sein, dass das Landgericht im Falle der Vergewaltigung tatsächlich statt des Vorliegens eines minder schweren Falles die Widerlegung des Regelbeispiels geprüft hat, so wäre in diese Prüfung allerdings auch das Vorliegen des vertypten Strafmilderungsgrundes nach §§ 21, 49 StGB einzubeziehen gewesen, wenn man - wie hier - nicht schon allein anhand der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu einer Widerlegung kommt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.08.2008 - 4 Ss 286/08 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 09.11.2000 - Ss 457/00 -juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40 (42 f.(; OLG Hamm VRS 97, 410 (411(; SenE v. 15.8.2000 - Ss 333/00 = VRS 99, 276 (281(, insoweit in NStZ-RR 2001, 86 nicht abgedruckt; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 28.12.2000 - Ss 513/00; SenE v. 14.2.2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4.2002 - Ss 136/02; SenE v. 3.1.2003 - Ss 536/02, SenE v. 18.2.2003 - Ss 36/03, SenE v. 18.3.2003 - Ss 105/03).

    Zwar sind bei wiederholter Rückfälligkeit des Angeklagten geringere Anforderungen an die vorstehend dargelegte Begründungspflicht zu stellen (vgl. OLG Köln (3. Strafsenat) GoldtA 1980, 267; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (94(; SenE v. 14.2. 2001 - Ss 25/01; SenE v. 16.4. 2002 - Ss 136/02; SenE v. 18.2. 2003 - Ss 36/03; SenE v. 18.3. 2003 - Ss 105/03; SenE v. 11.4. 2003 - Ss 269/02, Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 47 Rdnr. 10 f.; m. w. N.).

    Dennoch bedarf es aufgrund des in § 47 Abs. 1 StGB verankerten Ausnahmecharakters der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe auch insoweit jeweils einer gesonderten Erörterung des Einzelfalles, welche sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken bedarf (vgl. OLG Schleswig StV 1993, 29 (30(; SenE v. 9.1. 1998 - Ss 723/97; SenE v. 25.3. 1999 - Ss 85/99; SenE v. 9.11.2000 - Ss 457/00 = StraFo 2001, 93 (95(; Senat a. a. O.).

  • LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Diese Wirkung kann aber durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren und für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, ausgeräumt werden (vgl. so bereits OLG Köln, Beschluss vom 09. November 2000 - Ss 457/00 -).
  • KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19

    Revision des Angeklagten: Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung in

    Eine Bindung des Berufungsgerichtes an die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, die Feststellungen trügen die Annahme eines besonders schweren Falls des Diebstahls, besteht indessen nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. November 2000 - Ss 457/00 -, juris m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 1 OLG 121 Ss 40/17

    (Strafverfahren: Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

    Dies entbindet das Berufungsgericht indessen nicht von der eigenen Prüfung (Gesamtwürdigung), ob die damit begründete Vermutung, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, im Einzelfall durch andere Strafzumessungsfaktoren widerlegt und deshalb der "Normalstrafrahmen" anzuwenden ist (vgl. OLG Köln, StraFo 2001, 93).
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