Rechtsprechung
LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Erörterungstermin nach § 212 StPO Terminsgebühr
- Burhoff online
Erörterungstermin nach § 212 StPO Terminsgebühr
- Burhoff online
Erörterungstermin nach § 212 StPO, Terminsgebühr
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 202a StPO; § 212 StPO; § 257c StPO
Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Nicht anwaltsfreundlich, aber richtig..
Papierfundstellen
- StRR 2011, 483
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05
Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht
Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10
Auch eine Gebühr VV RVG Nr. 4102 ist danach für den Termin am 18.05.2011 nicht entstanden, vgl. auch Kammergericht RVGreport 2006, 151 bis 152.".