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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1321
BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83 (https://dejure.org/1984,1321)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1984 - 3 StR 413/83 (https://dejure.org/1984,1321)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - 3 StR 413/83 (https://dejure.org/1984,1321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 414
  • StV 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83
    Die durch Anrechnung der Freiheitsentziehung bewirkte volle Verbüßung der verhängten Strafe stand an sich einer Gewährung von Strafaussetzung entgegen (BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83
    Ebenso wie in anderen Fällen des Ausschlusses einer an sich gebotenen Gesamtstrafenbildung hätte die Strafkammer aber deshalb die Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe (vgl. BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82] mit Rechtsprechungsnachweisen) bedenken müssen.
  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    Vielmehr ist die Tat bei Veranlagungssteuern erst dann beendet, wenn sie durch eine unrichtige Steuerfestsetzung (§ 155 AO) ihren endgültigen Abschluss gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83, wistra 1984, 142) oder das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHR AO § 370 Verjährung 9 = BGHSt 47, 138).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Wird Einkommensteuer auf Grund einer falschen Steuererklärung hinterzogen, so tritt die Verkürzung mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) an den Steuerpflichtigen ein (BGH NStZ 1984, 414 mit Anm. Streck; BGH wistra 1984, 182; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    Auch im Hinblick auf die Vorschaltung des Verfahrens zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Verlusts der Gesellschaft bedeutet das im Ergebnis eine zusätzliche Streckung schon des einzelnen Tatabschnitts, der als selbständige Handlung erst beendet ist, wenn der jeweils letzte der Kapitalanleger - manchmal erst nach Jahren - den ihn betreffenden ersten, zum Nachteil des Fiskus unrichtigen Steuerbescheid von seinem Wohnsitzfinanzamt erhält (BGH NStZ 1984, 414 und 510; BGHR aaO).

    Er hat zur Frage der Einkommensteuerhinterziehung im Rahmen von Abschreibungsgesellschaften entschieden, daß es in Fällen der Vollendung für den Verjährungsbeginn auf die Bekanntgabe des ersten unrichtigen Steuerbescheides an den letzten Gesellschafter ankommt (BGH NStZ 1984, 414; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht; Steuerhinterziehung durch

    In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).

    Im Gegenteil beginnt, wie ausgeführt, die Verjährung erst mit Bekanntgabe des unrichtigen Einkommensteuerbescheids (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 23 und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83).

  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Diese Rechtsauffassung hat das FG zu Recht bestätigt (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 7. Februar 1984 3 StR 413/83, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht - wistra - 1984, 142; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., § 370 Rdnr. 136.1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16

    Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung);

    In diesem Zeitpunkt ist die Tat zugleich beendet (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 5 StR 613/00, wistra 2001, 309, 310 und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83, wistra 1984, 142; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 376 Rz. 26).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Bei der Hinterziehung von Einkommensteuer beginnt die Verjährung erst mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids, weil die Steuerhinterziehung ein Erfolgsdelikt ist, die Einkommensteuer zu den Veranlagungssteuern gehört und der erstrebte Vorteil deshalb erst mit der Veranlagung eintritt (BGH, Beschluß vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1983, 679; BGH wistra 1983, 70; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81; Suhr/Naumann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. S. 295; Franzen/Gast/ Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. § 376 AO Rdn. 11).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides;

    Da Feststellungsbescheide trotz ihrer Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 AO selbst keine Steuerfestsetzungen sind und auch nicht als Steuervorteil angesehen werden, tritt der strafrechtliche Erfolg zwar noch nicht durch den Erlass der Feststellungsbescheide selbst ein, sondern erst mit Wirksamwerden der zu niedrigen Folge-Steuerbescheide - d. h. hier: der Einkommensteuerbescheide des Finanzamts S. - (vgl. BGH-Beschluss vom 07.02.1984 3 StR 413/83, wistra 1984, 142).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Sie beginnt, nach § 78 a StGB, sobald die Tat beendet ist, d. h. mit der Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheides an den Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Januar 1984 5 StR 706/83, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht - wistra - 1984, 182; vom 7. Februar 1984 3 StR 413/83, NStZ 1984, 414; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch, § 78 a Rdnr. 3).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Die Haupttat war mit der Bekanntgabe des unrichtigen Körperschaftsteuerbescheides betreffend die Friedrich F. I. KGaA für das Kalenderjahr 1978 beendet (vgl. BGH NStZ 1984, 414).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Insbesondere kann offen bleiben, ob mit Vollendung der Umsatzsteuerhinterziehung (eingetreten mit Ablauf der Erklärungsfrist nach § 149 II 1 AO, vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 6) und der Einkommensteuerhinterziehung (eingetreten mit Bekanntgabe des Schätzungsbescheides, vgl. BGHSt 37, 145, bzw. Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten, vgl. BGHSt 36, 105, 111) die Tat gleichzeitig beendet ist (so die Rspr. des BGH, vgl. zur Umsatzsteuerhinterziehung BGHR AO § 370 Verjährung 6 und zur Einkommensteuerhinterziehung BGHR AO § 370 Verjährung 3) oder ob wegen Fortdauer der steuerrechtlichen Erklärungspflicht z.B. nach § 149 I 4 AO die Beendigung nicht eintritt, solange der rechtswidrige Zustand nicht beseitigt ist (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1970, 441 und OLG Köln, wistra 1988, 274, 275f. - jew. für Umsatzsteuer; BGHSt 28, 371, 380 für Konkursverschleppung; OLG Düsseldorf, JZ 1985, 48 für RVO-Vergehen; OLG Zweibrücken MDR 1981, 1042 für MeldeG; HansOLG Hamburg MDR 1990, 850 für Anzeigepflicht nach BKGG), was im wesentlichen davon abhängt, ob die Steuerhinterziehung nach § 370 I Nr. 2 AO als Erfolgsdelikt (vgl. BGH, NStZ 1984, 414; Kohlmann SteuerstrafR, § 370 Rn 103) ein echtes (so Himsel in Koch/Scholz AO, 4. Aufl., § 370 Rn 26) oder unechtes (so Kohlmann aaO, Rn 70; Übersicht zum Streitstand bei Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO, § 370 Rn 13) Unterlassungsdelikt beinhaltet, wobei die Verjährung in Fällen unechter Unterlassungsdelikte mit Eintritt des Erfolges (vgl. OLG Köln VRS 65, 73, 74; LK- Jähnke 11. Aufl., § 78a Rn 9), hingegen bei echten Unterlassungsdelikten mit Wegfall der Handlungspflicht (vgl. OLG Stuttgart VRS 22, 273; Dreher/Tröndle 47 Aufl., § 78a Rn 8 mwN) beginnt sowie die Abgrenzung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten generell (vgl. einerseits BGHSt 14, 280, 281, andererseits S/S- Stree 24. Aufl., vor § 13 Rn 137; Überblick bei LK- Jescheck 11. Aufl., vor § 13 Rn 91) und im einzelnen (zum Erfolgsbegriff vgl. einerseits BayObLG JR 1979, 289, 291, andererseits LK- Jescheck aaO, § 13 Rn 2, 15) umstritten ist.
  • FG München, 17.06.2014 - 10 K 56/12

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1438/10

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

  • OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01

    Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte

  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • BFH, 19.04.1989 - X R 17/88

    Erhebung von Hinterziehungszinsen

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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83   

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https://dejure.org/1984,1783
BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83 (https://dejure.org/1984,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Beurteilung des Merkmals der Freiwilligkeit beim Rücktritt - Tötung aus niedrigen Beweggründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 261
  • StV 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

    Kommen, wie hier, mehrere Rücktrittsgründe in Betracht, so ist ein strafbefreiender Rücktritt nur dann ausgeschlossen, wenn jeder der denkbaren Beweggründe zur Annahme der Unfreiwilligkeit führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1966, 892), wobei Zweifel an der Freiwilligkeit grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Diese Erwägung läßt die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Tat, der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters vermissen (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 23. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

  • BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

    Kommen, wie hier, mehrere Rücktrittsgründe in Betracht, so ist ein strafbefreiender Rücktritt nur dann ausgeschlossen, wenn jeder der denkbaren Beweggründe zur Annahme der Unfreiwilligkeit führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1966, 892), wobei Zweifel an der Freiwilligkeit grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Diese Erwägung läßt die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Tat, der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters vermissen (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 23. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 447/80

    Annahme eines Handelns aus niedrigen Beweggründen - Bedeutung eines Handelns aus

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Die Strafkammer hätte sich die Frage vor Augen halten müssen, ob der Beweggrund der Eifersucht auch im Licht des Zusammenhangs mit der geplanten anschließenden Selbsttötung auf tiefster sittlicher Stufe steht, und zwar unter Berücksichtigung dessen, daß Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung (vgl. BGH GA 1977, 235, 236; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83), aber auch Eifersucht ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 447/80), nur dann als niedrig zu bewerten sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen.
  • BGH, 07.05.1981 - 1 StR 159/81

    Motive einer Mutter für die Tötung ihres 4 1/2 Monate alten nichtehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).
  • BGH, 27.08.1982 - 3 StR 284/82

    Möglichkeit der Annahme von Unfreiwilligkeit des Rücktritts wegen psychischen

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 333/83

    Anforderungen an Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei Gefühlsregungen -

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
    Die Strafkammer hätte sich die Frage vor Augen halten müssen, ob der Beweggrund der Eifersucht auch im Licht des Zusammenhangs mit der geplanten anschließenden Selbsttötung auf tiefster sittlicher Stufe steht, und zwar unter Berücksichtigung dessen, daß Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung (vgl. BGH GA 1977, 235, 236; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83), aber auch Eifersucht ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 3 StR 447/80), nur dann als niedrig zu bewerten sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen.
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Namentlich dann, wenn Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung den Täter zur Tötung eines Menschen veranlaßt haben, kommen seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Persönlichkeit Bedeutung für die Frage zu, ob die tatauslösenden Motive ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen oder ob sie menschlich verständlich sind (vgl. BGH NStZ 1984, 261; BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 11 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH Strafverteidiger 1984, 329).

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Bei Motiven wie Verärgerung, Eifersucht, Wut, Rache oder Hass - gerade Wut und Rache waren hier Motive des Angeklagten - kommt es darauf an, ob sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen und inwieweit der Täter seine Lage selbst verschuldet hat (BGH NStZ 1984, 261; StV 2001, 571; Tröndle/Fischer a.a.O., Randnr. 11).

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

    Eine derartige Verärgerung als Beweggrund für das Täterhandeln könnte indes nur dann als niedrig im Sinne von § 211 StGB eingestuft werden, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruht (BGH NStZ 1984, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NStZ 1984, 261; Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 211 StGB Rdn. 18 und in NStZ 1983, 435).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Dabei hat es nicht erwogen, daß Motive wie die von ihr festgestellten nur dann als niedrig einzustufen sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 481/83, NStZ 1984, 261; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 211 Rdn. 5 b; Lackner, StGB 15. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb, je mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
    "Die aufgezeigten Motive (Gewissensbisse und Angst vor Strafe) gehören grundsätzlich zu den autonomen, vom Willen des Täters bestimmten Motiven... Daher hätte es zu der Annahme, der Angeklagte sei infolge dieser Gewissensbisse und der Angst "nicht mehr Herr seiner Entschlüsse" und der Rücktritt demnach unfreiwillig gewesen..., weiterer Feststellungen bedurft, zumal Zweifel an der Freiwilligkeit der Motivlage zugunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH, StV 1984, 329 ).".
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch

    Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGH StV 1986, 149; 1984, 329).
  • BGH, 03.02.1988 - 3 StR 586/87

    Tötung eines Mitwissers im Sinne eines Rücktritts vom Versuch der Beteiligung

    Dies wäre aber geboten gewesen, da möglicherweise die Voraussetzungen einer Straffreiheit nach § 31 StGB vorlagen, wenn es den Angeklagten nach ihrer Vorstellung noch möglich gewesen wäre, die Tat zu begehen (vgl. dazu BGH StV 1982, 259; 1984, 329; 1986, 149).
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 545/85

    Mord - Niedrige Beweggründe - Eigensucht - Wut

  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 380/86

    Anforderungen an Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes

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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1104
BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,1104)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1984 - 3 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,1104)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1984 - 3 StR 103/84 (https://dejure.org/1984,1104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des absichtlichen Sicheinsetzens für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland als Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes - Einordnung des § 90 a Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) als eigenständiger Straftatbestand - Völkerrechtmäßigkeit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB (1975) § 90a Abs. 1, 3
    Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als tatbestandliche Qualifizierung

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 332
  • NJW 1984, 2956
  • MDR 1984, 766
  • NStZ 1984, 466
  • StV 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Für § 94 StGB aF, der für eine Vielzahl von Straftatbeständen beim Hinzutreten der verfassungsfeindlichen Absicht einen höheren Strafrahmen vorsah, war das bezeichnete Absichtsmerkmal von der Rechtsprechung als Tatbestandsmerkmal anerkannt worden, und zwar mit der Folge einer Umwandlung des Unrechtscharakters der Tat vom Vergehen zum Verbrechen (BGHSt 14, 101 [BGH 02.02.1960 - 3 StR 55/59] ; 4, 226, 230) [BGH 29.05.1953 - 1 StR 1/53] .
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei -

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Auch im Zusammenhang mit der Frage der Einordnung der verfassungsfeindlichen Absicht unter die besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB aF hat der Senat ausgeführt, daß diese Absicht die in § 94 StGB aufgezählten Grundtatbestände in Staatsgefährdungsdelikte verwandle (BGHSt 17, 215, 218) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 11/62] .
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    An der Unzulässigkeit der Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen ändert auch der Hinweis des Urteils nichts, die Kammer habe diese Feststellungen in gleicher Weise wie die I. Große Strafkammer getroffen(Senatsbeschluß vom 2. März 1977 - 3 StR 18/77, abgedruckt in LM StPO § 267 Nr. 1 = NJW 1977, 1247 = MDR 1977, 510).
  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 55/80

    Verfahrenshindernis bei Tätigwerden deutscher Kriminalbeamter in Frankreich

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Beschränkungen /vgl. denSenatsbeschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 55/80 (S), bei Holtz MDR 1980, 631/.
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Mit ihrer gegenteiligen Entscheidung, die auch sachlich-rechtlich nicht zutrifft (vgl. BGHSt 29, 159), hat sich die II. Große Strafkammer des Landgerichts rechtsfehlerhaft über die Rechtskraft des Schuldspruchs hinweggesetzt.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Die Sachrüge des Angeklagten führt deswegen zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil das Landgericht in dem angefochtenen Urteil (UA S. 8) wegen eines wesentlichen Teils der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten auf die durch den Senatsbeschluß vom 9. September 1981 aufgehobenen Feststellungen des landgerichtlichen Urteils vom 19. Februar 1981 Bezug nimmt (BGHSt 24, 274).
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 55/59
    Auszug aus BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
    Für § 94 StGB aF, der für eine Vielzahl von Straftatbeständen beim Hinzutreten der verfassungsfeindlichen Absicht einen höheren Strafrahmen vorsah, war das bezeichnete Absichtsmerkmal von der Rechtsprechung als Tatbestandsmerkmal anerkannt worden, und zwar mit der Folge einer Umwandlung des Unrechtscharakters der Tat vom Vergehen zum Verbrechen (BGHSt 14, 101 [BGH 02.02.1960 - 3 StR 55/59] ; 4, 226, 230) [BGH 29.05.1953 - 1 StR 1/53] .
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Da sich die Deliktsnatur der Bestimmung (vgl. hierzu BGHSt 32, 332 ff.; Wessels/Beulke, Strafrecht AT 29. Aufl. Rdn. 18 ff., 107 ff.) durch die Neufassung des Gesetzes.
  • BayObLG, 29.11.1990 - RReg. 3 St 160/90

    Berücksichtigung von Strafvereitelungshandlungen ; Verschrottung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5275
BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84 (https://dejure.org/1984,5275)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1984 - 4 StR 205/84 (https://dejure.org/1984,5275)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 (https://dejure.org/1984,5275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Beihilfe zum Betrug des Inhabers eines Unternehmens durch Vermittlung von Aufträgen an dieses Unternehmen - Einordnung mehrerer Beihilfehandlungen als fortgesetzte Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 133/83

    Strafrechtliche Bedeutung der unterlassenen Anmeldung von Leiharbeitnehmern bei

    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats macht sich der Verleiher von Arbeitskräften, der - wie hier der Angeklagte (UA 4, 11) - weniger Arbeitnehmer als tatsächlich vorhanden anmeldet, um in den Besitz von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu gelangen, und damit zum Ausdruck bringt, keine weiteren Arbeitskräfte eingestellt zu haben, des vollendeten Betruges schuldig (vgl. BGH wistra 1983, 189 = NStZ 1984, 26/27 m.Anm. Kniffka; BGH wistra 1984, 66/67 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Abzustellen ist daher nicht auf die Anzahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden, konkret festgestellten Beihilfebeiträge (st. Rspr.; BGH StV 1984, 329; NStZ 1993, 584; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95).
  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Darauf kommt es hier jedoch nicht an: Besteht die Beihilfe aus einer einzigen Handlung oder - wie hier - pflichtwidrigen Unterlassung, so ist sie auch dann, wenn der Haupttäter mehrere rechtlich selbständige Taten begeht, als eine Tat zu bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1957, 266; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329 - LS -).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88

    Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe

    An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof festgehalten (BGH bei Holtz MDR 1978, 803; BGH, Urteil vom 15. November 1973 - 4 StR 354/73; vgl. auch BGH StV 1984, 329).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95

    Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs

    Abzustellen ist daher nicht auf die Zahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden konkret festgestellten Beihilfebeiträge (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9 = NStZ 1993, 584; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329).
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