Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 06.05.1986 | OLG Hamburg, 01.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1661
BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der höchsten bei mehreren verhängten Strafen im Sinne von § 462 a Abs. 3 S. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 462a Abs. 3 S. 2, § 460
    Bestimmung der Einsatzstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1117
  • MDR 1986, 69
  • NStZ 1986, 45 (Ls.)
  • StV 1986, 422
  • StV 1986, 95
  • Rpfleger 1985, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76

    Zuständigkeit für die nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen - Einfluss der Höhe

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85
    Für die Beantwortung der Frage, welche von mehreren verhängten Strafen als die höchste im Sinne von § 462 a Abs. 3 S. 2 StPO anzusehen ist, ist in Fällen der Gesamtstrafe nicht auf diese Strafe abzustellen, sondern auf die jeweils ausgeworfene höchste Einzelstrafe (BGH NJW 1976, 1512).
  • BGH, 22.02.1978 - 3 StR 10/78

    Strafbarkeit wegen einer Verunglimpfung des Staates - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85
    Denn aus dem Wesen des Tagessatzsystems folgt, daß "sich der Unrechtsgehalt der Tat und die Schwere der Schuld nur in der Anzahl der Tagessätze niederschlagen, während sich deren Höhe allein nach der finanziellen Leistungskraft des Täters richtet" (BGH MDR 1978, 501, 502).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.05.1986 - 2 Ws 484/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4391
OLG München, 06.05.1986 - 2 Ws 484/86 (https://dejure.org/1986,4391)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.1986 - 2 Ws 484/86 (https://dejure.org/1986,4391)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 2 Ws 484/86 (https://dejure.org/1986,4391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

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  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

    »... Rechtspr. und Lit. stimmen darin überein, daß einem Angekl., der die deutsche Sprache nicht beherrscht, unabhängig von der Bedeutung des strafrechtlichen Vorwurfs jedenfalls dann [gem. § 140 Abs. 2; Unfähigkeit zur Selbstverteidigung] ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er mittellos ist und daher die Kosten für einen Dolmetscher nicht aufzubringen vermag (OLG Zweibrücken, StV 1988, 379 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522 ; OLG München, StV 1986, 422 ; KG, StV 1985, 184/185 ..).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7958
OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85 (https://dejure.org/1985,7958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.1985 - VAs 13/85 (https://dejure.org/1985,7958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 1985 - VAs 13/85 (https://dejure.org/1985,7958)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung

Papierfundstellen

  • StV 1986, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 22.02.1983 - 3 VAs 14/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85
    Allerdings hält das OLG Celle (NStZ 1983, 379) den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG dann für gegeben, wenn es sich um das besondere Akteneinsichtsrecht gem. § 147 III StPO handelt.
  • OLG Hamburg, 25.04.1972 - VAs 1/72
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85
    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die er bereits früher vertreten hatte (vgl. OLG Hamburg, NJW 1972, 1586 [OLG Hamburg 25.04.1972 - VAs 1/72]).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85
    Zwar wird - worauf auch der Antragsteller hinweist - eine schriftliche Übersetzung eines fremdsprachigen Textes in der Rechtsprechung und im Schrifttum durchaus als Gutachten eines Sachverständigen eingeordnet (vgl. z.B. Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., § 249 Rn. 5; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, StPO, 23. Aufl., § 249 Rn. 38; BGHSt 1, 4, 7; a.A. BGHSt 27, 135, 137; Mayr, Karlsruher Kommentar zur StPO, § 249 Rn. 15).
  • OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85
    Die auf § 147 II StPO gestützte Weigerung der StA, Einsicht in die Ermittlungsakten zu gewähren, stellt nach h.M. keinen Justizverwaltungsakt dar, sondern eine Prozeßhandlung, die nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVGüberprüft werden kann (vgl. i.e. OLG Hamm, NStZ 1984, 280 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85
    Zwar wird - worauf auch der Antragsteller hinweist - eine schriftliche Übersetzung eines fremdsprachigen Textes in der Rechtsprechung und im Schrifttum durchaus als Gutachten eines Sachverständigen eingeordnet (vgl. z.B. Kleinknecht/Meyer, StPO, 37. Aufl., § 249 Rn. 5; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer, StPO, 23. Aufl., § 249 Rn. 38; BGHSt 1, 4, 7; a.A. BGHSt 27, 135, 137; Mayr, Karlsruher Kommentar zur StPO, § 249 Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).
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