Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.1985

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1985 - 2 StR 261/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2653
BGH, 22.05.1985 - 2 StR 261/85 (https://dejure.org/1985,2653)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1985 - 2 StR 261/85 (https://dejure.org/1985,2653)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85 (https://dejure.org/1985,2653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch als Verurteilungshindernis - Dieselbe Tat als Gegenstand der Anklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 397/76

    Gefährliche Körperverletzung - Rechtfertigung durch Notwehr - Fehlende

    Auszug aus BGH, 22.05.1985 - 2 StR 261/85
    Da die Entscheidung Über die Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft vorrangig eine tatrichterliche Aufgabe darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1976 - 1 StR 397/76 -), ist die Sache in diesem Umfang an das Landgericht zurückzuverweisen, das über die noch offene Frage im Beschlußverfahren zu entscheiden haben wird.".
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist das Landgericht zuständig (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1976 - 1 StR 397/76, Beschluß vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind ohne besondere Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar.
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß dieses Tatgeschehen insgesamt als einheitliche Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80; Besohl. vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85); dieser prozessuale Tatbegriff bestimmt zugleich den Begriff der Tat in § 3 StPO, den Zuständigkeitsregelungen können sinnvollerweise nur die Befugnis zur Verhandlung in § 264 Abs. 1 StPO erfaßter Taten betreffen (Pfeiffer in KK § 3 Rdn. 3).
  • BGH, 22.09.1989 - 2 StR 342/89

    Übertragung der Entscheidung über die Enschädigung eines Angeklagten für

    Die Beantwortung der dabei noch klärungsbedürftigen Fragen ist hier eine vorrangig tatrichterliche Aufgabe (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Mai 1985 - 2 StR 261/85; vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 274/275/83, NJW 1984, 1311, 1312; vom 13. Januar 1983 - 4 StR 709/82; vom 1. Juli 1980 - 1 StR 839/79; vom 17. August 1976 - 1 StR 397/76, bei Holtz MDR 1977, 811).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5754
BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 2 StR 188/85 (https://dejure.org/1985,5754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit unerlaubtem Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schußwaffe - Vorliegen einer Notwehrsituation bzw. Putativnotwehrsituation - Rechtlich bestehende Zweifel über das Vorliegen einer Notwehrsituation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85
    In Fällen dieser Art muß zumindest der entscheidende Teil der Aussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 481/84;Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 481/84

    Revision aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung - Darlegung und Würdigung von

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - 2 StR 188/85
    In Fällen dieser Art muß zumindest der entscheidende Teil der Aussage in das Urteil aufgenommen werden (vgl. BGH Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 481/84;Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht eindeutig auszuschließen sind, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel bleiben, ob die Tat gerechtfertigt ist oder nicht (vgl. BGHSt 10, 373, 374; BGH StV 1986, 6 (zur Putativnotwehr); Spendel in LK StGB 11. Aufl. § 32 Rdn. 349 m.w.N.): 1. Freispruch des Angeklagten Ahmer S.
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 483/90

    Rechtsfolge der Nichterörterung von für und gegen den Angeklagten sprechenden

    In der Nichterörterung dieser Frage liegt ein Mangel, der in den Fällen II 7 und 9 der Gründe zur Aufhebung des Urteils führen muß; denn eine erschöpfende Beweiswürdigung und damit eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung ist dann nicht gegeben, wenn sich der Tatrichter nicht mit allen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (vgl. BGH StV 1986, 6; 1988, 371).
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