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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.10.1988 - Ss 435/88   

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OLG Oldenburg, 13.10.1988 - Ss 435/88 (https://dejure.org/1988,4600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.10.1988 - Ss 435/88 (https://dejure.org/1988,4600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 1988 - Ss 435/88 (https://dejure.org/1988,4600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    In Rechtsprechung und Literatur ist nicht unbestritten, wie und in welchem Umfang in Berufungsurteilen auf die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts Bezug genommen werden kann bzw. sogar muss (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl.
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Ein Darstellungsmangel kann sich überdies daraus ergeben, dass sich die eingefügten Textpassagen nicht widerspruchfrei in den Kontext des Berufungsurteils einfügen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 1988 - Ss 435/88).
  • OLG Hamm, 16.07.1997 - 2 Ss 706/97

    Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Umfang der Bezugnahme auf

    In Rechtsprechung und Literatur ist zwar anerkannt, dass für Berufungsurteile etwas anderes gelten kann (vgl. u.a. OLG Oldenburg StV 1989, 55, OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 240; OLG Köln VRS 86, 351), wenn durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben wird, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (s. außer der oben zitierten Rechtsprechung noch BGHSt 33, 59, 61), wobei nicht ganz unbestritten ist, welche Anforderungen an eine "genaue Bezugnahme" zu stellen sind (s. einerseits OLG Celle, a.a.O.; andererseits OLG Köln VRS 86, 351, 353).
  • OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit

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  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Ein Darstellungsmangel kann sich überdies daraus ergeben, dass sich die eingefügten Textpassagen nicht widerspruchfrei in den Kontext des Berufungsurteils einfügen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 1988 - Ss 435/88).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Ein Darstellungsmangel kann sich überdies daraus ergeben, dass sich die eingefügten Textpassagen nicht widerspruchfrei in den Kontext des Berufungsurteils einfügen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 1988 - Ss 435/88).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 1 Ss 103/05

    Berufungsurteil: Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verweisung auf die

    Zwar kann es bei umfangreicheren Entscheidungen mit schwierigerem Aufbau durchaus gerechtfertigt sein zu verlangen, dass Ausführungen des erstinstanzlichen Urteils, die durch Bezugnahme in das Berufungsurteil übernommen werden sollen, genau nach Seite und Absatz gekennzeichnet werden (vgl. OLG Celle OLGSt Nr. 8 zu § 267 StPO; OLG Oldenburg StV 1989, 55).
  • OLG Hamm, 12.04.2001 - 1 Ss 159/01

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung; ausreichende tatsächliche

    1992, 240; OLG Oldenburg, StV 1989, 55; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3317
OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88 (https://dejure.org/1988,3317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.1988 - 1 Ss 331/88 (https://dejure.org/1988,3317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - 1 Ss 331/88 (https://dejure.org/1988,3317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Verwerfungsurteils; Verfahrensrüge; Unwirksamkeit der Ladung; Berufungshauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 91
  • StV 1989, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88
    »Nun verweist der BGH (NStZ 1987, 239 [hier: IV (458) 151 f) gerade auf die Rechtspr. zu § 231 Abs. 2 StPO zur Begründung dafür, daß das Revisionsgericht, wenn ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO angefochten wird, selbständig die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ladung prüfen kann, weil dies in beiden Fällen wegen des elementaren Rechts auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, des dadurch auf dem Spiel stehenden rechtlichen Gehörs und der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in gleichem Maße angebracht sei.
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.1988 - 1 Ss 331/88
    So sei nach feststehender Rechtspr. die Rüge, ein Urteil habe nach der Vorschrift des § 231 Abs. 2 StPO nicht ergehen dürfen, schon dann erfolgreich, wenn dem Angekl. nicht nachgewiesen ist, daß er eigenmächtig abwesend war; bei Zweifeln sei nach dieser Rechtspr. (vgl. u. a. BGHSt 10, 304) das Urteil aufzuheben.
  • OLG Köln, 20.07.1999 - Ss 283/99

    Aufhebung eines angefochtenen Urteils und dessen Zurückverweisung wegen Zweifeln

    Die Verwerfung der Berufung des zur Hauptverhandlung nicht erschienenen Angeklagten in Anwendung dieser Bestimmung setzt u.a. voraus, daß der Angeklagte ordnungsgemäß geladen worden war (BGHSt 24, 143 [149]; BGH NJW 87, 1776 = MDR 1987, 336 = NStZ 87, 239 = VRS 72, 198; OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Stuttgart NStZ 1989, 91; Senat NStZ-RR 1998, 240).

    Ob eine ordnungsgemäße Ladung erfolgt ist, hat das Revisionsgericht auf entsprechende Verfahrensrüge hin selbständig im Wege des Freibeweises nachzuprüfen (BGH NJW 87, 1776 = MDR 87, 336 = NStZ 87, 239 = VRS 72, 198; OLG Stuttgart NStZ 1989, 91).

  • OLG Hamburg, 30.01.1998 - I-2/98

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung von Bußgeldbescheiden der

    Wenn er im Verhandlungstermin ausbleibt, dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Folgerungen gezogen werden, vgl. Treier, a.a.O., Rdn. 10 zu § 216; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Rdn. 18 zu § 216; OLG Stuttgart NStZ 1989, 91 [OLG Stuttgart 20.07.1988 - 1 Ss 331/88] .
  • OLG Naumburg, 25.01.2000 - 2 Ss 380/99

    Beschränkbarkeit der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch durch das

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  • KG, 22.12.2003 - 3 Ws 327/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Nachweis der Ladung als Voraussetzung des

    Im Falle nicht zu behebender Zweifel an einer wirksamen Zustellung ist diese als unwirksam zu behandeln (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, 91).
  • KG, 22.12.2003 - 1 AR 996/03

    Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ordnungsgemäße Ladung

    Im Falle nicht zu behebender Zweifel an einer wirksamen Zustellung ist diese als unwirksam zu behandeln (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, 91).
  • OLG München, 20.10.2006 - 4St RR 188/06

    Strafprozessrecht: Beginn der Revisionseinlegungsfrist bei mangelhafter

    Vielmehr muss im Zweifel das nach § 329 StPO ergangene Verwerfungsurteil aufgehoben werden (OLG Stuttgart NStZ 1989, 91 ).
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