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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89   

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BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1989 - 5 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,1618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit - Zeugenvernehmung - Gutachten - Zur Geeignetheit eines Beweismittels vor Gericht - Geeigneitheit einer Zeugenaussage bei Leiden des Zeugen unter Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 7
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189).
  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Auszug aus BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
    Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Bei der Gesamtbetrachtung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und anderer Indiztatsachen ist zu berücksichtigen, daß ein Sachverständiger auch dann zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag, seine Schlußfolgerungen die zu beweisenden Tatsachen aber mehr oder weniger wahrscheinlich machen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 14).

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).

  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Geeignetes Beweismittel ist er auch dann, wenn die vorhandenen Anknüpfungstatsachen ihm die Darlegung solcher Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen erlauben, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH NStZ 1985, 562; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6, 14 und 16).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Danach wäre bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Sachverständiger ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn er Untersuchungsmethoden anwendete, die unausgereift und nicht zuverlässig sind, oder wenn es nicht möglich wäre, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten benötigt (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 3, 6, 13, 14; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 215 ff. [216, 219]).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Ein Sachverständiger ist u. a. dann ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die sicheren tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (vgl. BGHSt 14, 339, 342 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 und 16; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 284).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

    Deshalb durfte das Landgericht den Beweisantrag nicht wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückweisen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1994 - 2 StR 102/94).
  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, sondern seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung nur mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses aber Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 12. Januar 1993 - 5 StR 594/92; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1988 - 2 StR 67/88   

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https://dejure.org/1988,5771
BGH, 01.07.1988 - 2 StR 67/88 (https://dejure.org/1988,5771)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1988 - 2 StR 67/88 (https://dejure.org/1988,5771)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 2 StR 67/88 (https://dejure.org/1988,5771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag - Ablehnung - Wahrunterstellung - Vermutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 7
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1988 - 3 StR 460/88   

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https://dejure.org/1988,5843
BGH, 21.12.1988 - 3 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,5843)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1988 - 3 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,5843)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 3 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,5843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens - Anforderungen an Tatsachen und Beweismittel - Gerichtliche Entscheidung nur aufgrund eines Sachverständigengutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - 3 StR 460/88
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer neuen Anklage ist, daß die neuen Tatsachen oder Beweismittel von dem Rechtsstandpunkt aus, der dem die Eröffnung ablehnenden Beschluß zugrundelag, diesem den Boden entzieht (vgl. BGHSt 18, 225 [BGH 18.01.1963 - 4 StR 385/62]).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Dies ist in späteren Entscheidungen und in der Kommentarliteratur übernommen worden, ohne dass die neu geschaffene Vorschrift des § 336 Satz 2 StPO problematisiert worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1988 - 3 StR 460/88, BGHR StPO § 211 neue Tatsachen 1; vom 18. August 1993 - 5 StR 469/93, BGHR StPO § 211 neue Tatsachen 2; HK-StPO-Julius, 5. Aufl., § 211 Rn. 12; SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 211 Rn. 13; Radtke/Hohmann/Reinhart, StPO, § 211 Rn. 6; Graf/Ritscher, StPO, 2. Aufl., § 211 Rn. 4; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 211 Rn. 13; KMR/Seidl, 63. EL, § 211 Rn. 24; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 211 Rn. 29; MüKoStPO/Wenske, § 211 Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 3 Ws 662/01

    Klageerzwingungsverfahren: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung

    Damit die Sperrwirkung entfällt, müssen die neuen Tatsachen und Beweismittel (gegebenenfalls zusammen mit den "alten" Tatsachen) die tragenden Gründe der Vorentscheidung in einem Maße erschüttern, daß nunmehr hinreichender Tatverdacht gegeben ist; maßgebend ist hierbei die Rechtsauffassung des Gerichts, das die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, selbst wenn diese rechtsirrig sein sollte (vgl. BGHSt 18, 225 = NJW 1963, 1019; BGH, StV 1990, 7; Kleinknecht/Meyer- Goßner, § 211 Rdnr. 4; Treier, in: KK-StPO, § 211 Rdnr. 7 f ­jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 20.10.2011 - 2 Ws 364/11

    Begriff des "neuen Beweismittels" i.S. von § 211 StPO; Neues Gutachten desselben

    § 211 StPO bestimmt, dass bei rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens eine neue Anklage zulässig ist, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die von dem Rechtsstandpunkt aus, der dem die Eröffnung ablehnenden Beschluss zugrunde lag, diesem den Boden entzieht (vgl. BGH StV 1990, 7).
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