Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.04.1991 - 3 Ws 276/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitwirkung eines weiteren Verteidigers; Lange Verfahrensdauer; Verhinderung eines Verteidigers; Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden; Bedürfnis für Beiordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 141
Papierfundstellen
- StV 1993, 348
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97
Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 26.10.2010 - 5 Ws 374/10
Weiterer Pflichtverteidiger, Beiordnung, Notwendigkeit
Grundsätzlich ist die Beiordnung eines zweiten Verteidigers zulässig und kann geboten sein, wenn aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrens ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten oder um bei langer Verfahrensdauer ein Weiterverhandeln auch bei vorübergehender Verhinderung eines Verteidigers sicherzustellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, StV 1993, 348, 349). - OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03
Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung …
Hieraus folgt, dass - unter näher zu bestimmenden Voraussetzungen - die außergewöhnliche Schwierigkeit der Sache, der außergewöhnliche Umfang des Verfahrensstoffes oder die außergewöhnlich lange Dauer der Hauptverhandlung die Bestellung eines zweiten Verteidigers rechtfertigen können (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf JZ 1986, 204; OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 348; OLG Hamburg StraFo 2000, 383).
- KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13
Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger
- LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13
Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr
Eine Beiordnung als weiterer Verteidiger ist zulässig und geboten, wenn aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrens ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten oder um bei langer Verfahrensdauer ein Weiterverhandeln auch bei vorübergehender Verhinderung eines Verteidigers sicherzustellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, StV 1993, 348, 349;… Meyer-Goßner, StPO, § 141 Rn. 2). - OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06
Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten …
Hieraus folgt, dass - unter näher zu bestimmenden Voraussetzungen - die außergewöhnliche Schwierigkeit der Sache, der außergewöhnliche Umfang des Verfahrensstoffes oder die außergewöhnlich lange Dauer der Hauptverhandlung die Bestellung eines zweiten Verteidigers rechtfertigen können (vgl. OLG Celle StV 1988, 379;… OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG Frankfurt am Main StV 1993, 348; OLG Hamburg StraFo 2000, 383). - OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00
Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142 …
Das mithin einheitliche Rechtsmittel des Angeklagten ist zwar gem. § 304 StPO zulässig (OLG Frankfurt StV 1993, 348, StV 1995, 68, StV 1997, 575 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207 f; OLG Düsseldorf StV 1999, 586), in der Sache jedoch nicht begründet. - KG, 06.08.2018 - 4 Ws 104/18
Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nur bei besonderer Schwierigkeit der …
Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder aber der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. Senat OLGSt StPO § 140 Nr. 36; Beschlüsse vom 15. August 2011 - 4 Ws 75/11 -, 21. Juli 2003 - 4 Ws 126/03 - und 5. November 1997 - 4 Ws 236, 237/97 - KG StV 2017, 155 = StraFo 2016, 414;… OLG Hamburg aaO; OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348;… OLG Brandenburg aaO; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 517; OLG Jena, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 1 Ws 433/11 - [juris]; jeweils mwN). - KG, 28.06.2019 - 2 Ws 102/19
Strafverfahren: Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers
Unter anderem besteht ein solches unabweisbares Bedürfnis bei einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie dann, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder aber der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er auch nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. KG OLGSt StPO § 140 Nr. 36; Beschlüsse vom 15. August 2011 - 4 Ws 75/11 -, 21. Juli 2003 - 4 Ws 126/03 - und 5. November 1997 - 4 Ws 236, 237/97 - KG StV 2017, 155 = StraFo 2016, 414;… OLG Hamburg aaO; OLG Frankfurt/M. StV 1993, 348;… OLG Brandenburg aaO; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 517; OLG Jena, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 1 Ws 433/11 - juris; Senat, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16 -, juris; jeweils mwN). - OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05
Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des …
Vielmehr ist eine damit einhergehende Beeinträchtigung durch die Notwendigkeit der Sicherung des Verfahrens und im Interesse einer wirkungsvollen und vor allem in Haftsachen zügigen staatlichen Strafrechtspflege hinzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2001, 557; OLG Frankfurt, StV 1993, 348).
Rechtsprechung
BayObLG, 17.07.1992 - ObGs 6/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 744
- StV 1993, 348 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Koblenz, 01.03.2004 - 10 Qs 61/03 Die von dem Beschuldigten innegehaltenen Räumlichkeiten in dem Dienstgebäude des Arbeitsamtes stellen ?andere Räume? des Verdächtigen im Sinne des § 102 StPO dar (vgl. BayObLG, NJW 1993, 744), sodass die Durchsuchungsanordnung den Anforderungen dieser Bestimmung entsprechen muss.
- LG Stuttgart, 31.01.2001 - 8 Qs 88/00 13 GG schützt zudem nicht nur Wohnungen i.e.S. sondern auch - aufgrund der gebotenen weiten Auslegung - den Arbeitsraum der Beschwerdeführerin bei der Versicherung ( vgl. hierzu BVerfG B.v.27.5.1997 in NJW 97, 2165 und BayObLG B.v. 17.7.1992 in wistra 1993, 79, sowie Nack in KK, 4. Aufl. § 103 Rdn.8 m.w.N).