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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2753
BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92 (https://dejure.org/1993,2753)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1993 - 3 StR 618/92 (https://dejure.org/1993,2753)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1993 - 3 StR 618/92 (https://dejure.org/1993,2753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Ausreichende Begründung schädlicher Neigungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei Annahme nach der ersten begangenen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH NStZ 1988, 498, 499; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schwere der Schuld gestützt hat, ist nicht auszuschließen, daß sich die bisher nicht von den Feststellungen getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH NStZ 1988, 498, 499; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schwere der Schuld gestützt hat, ist nicht auszuschließen, daß sich die bisher nicht von den Feststellungen getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92
    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH NStZ 1988, 498, 499; BGHR JGG § 17 II schädliche Neigungen 5).

    Das Urteil läßt auch Ausführungen dazu vermisssen, ob die Tat dieses Angeklagten als einmaliges, situationsbedingtes Versagen angesehen werden kann (BGH bei Böhm NStZ 1991, 522), bei der er zudem dem Einfluß seiner beiden Mittäter erlegen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 498, 499; BGH bei Böhm NStZ 1992, 528; Brunner, JGG 9. Aufl. § 17 Rdn. 11 a, 12).

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer

    Davon kann bei einem Täter, der - wie der Angeklagte - bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, regelmäßig nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 3; vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 6).
  • BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verhängung von

    Den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine solche Fallgestaltung zu beachtenden rechtlichen Maßstab, wonach schädliche Neigungen zu bejahen sein können, wenn schon vor der Tat entwickelt gewesene Persönlichkeitsmängel gegeben sind, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass die Angeklagten weitere Straftaten begehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 6), hat die Strafkammer letztlich nicht verkannt.
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 456/98

    Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Senatsentscheidung BGHR JGG § 17 II Schädliche Neigungen 6 zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung schon vor der Tat entwickelt gewesener Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss gehabt haben und befürchten lassen, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 6, Schädliche Neigungen 8).
  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98

    Anforderungen an die Annahme des Vorliegens schädlicher Neigungen

    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92   

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https://dejure.org/1992,4612
BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge aufgrund unvollständiger Tatsachenangabe - Rüge eines Verfahrensfehlers - Unzulässigkeit eines Berichtigungsbeschlusses - Änderung eines Schuldspruchs - Bemessung von Jugendstrafe - Berücksichtigung strafmildernder Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Die Bemessung von Jugendstrafe setzt neben den zusätzlichen Anforderungen des § 54 JGG - auch im Hinblick auf § 18 Abs. 2 JGG (vgl. BGH GA 1982, 416; Brunner, JGG 9. Aufl. § 18 Rdn. 7 f.) - eine Gesamtwürdigung des Angeklagten voraus (vgl. BGHSt 15, 224), bei der das Landgericht die wesentlichen zu Gunsten des Täters sprechenden Gesichtspunkte berücksichtigen muß (Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 267 Rdn. 25).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Diese Berichtigung war unzulässig, da keine offensichtliche Unrichtigkeit vorlag (vgl. BGH NStZ 1991, 195 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58
    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Der Senat hat ferner in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (BGHSt 12, 28, 30) [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] in dem Fall II 5 der Urteilsgründe den Schuldspruch gegen den Angeklagten M. von "Vergewaltigung" in "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" geändert.
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung:

    Das Landgericht hat es aber versäumt, die für die Annahme der Notwendigkeit einer derartigen Therapie bestimmenden Anknüpfungstatsachen mitzuteilen (zu den besonderen Darlegungsanforderungen des § 54 Abs. 1 JGG s. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 3 StR 521/92, StV 1993, 531; Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4251
BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 1 StR 920/92 (https://dejure.org/1993,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92
    Durch Beschluß vom 10. März 1992 (1 StR 105/92) hatte der Senat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hinsichtlich des Schuldspruchs verworfen, das Urteil aber im Strafausspruch aufgehoben, da schädliche Neigungen nicht rechtsfehlerfrei festgestellt waren.
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Weitere Entscheidungen könnten so gedeutet werden, dass erst bei der Bestimmung der Strafhöhe der Erziehungszweck in den Vordergrund gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 1; unklar, ob nur die Strafhöhe oder die Sanktionsart an sich fehlerhaft war: Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Im übrigen ist hier, selbst wenn die Schwere der Schuld zu bejahen wäre, fraglich, ob die Verhängung einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH StV 1993, 531; 1994, 602): Zwar hat das Landgericht ausgeführt, daß "bei dem Angeklagten infolge seines weitgehend fehlenden schulischen und beruflichen Werdeganges ganz erhebliche erzieherische Defizite vorliegen" (UA 46/47).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

    Diese lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens genügt hier den Anforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92, StV 1993, 531).
  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 382/93

    Rechtsverletzung durch gerichtliche Ablehnung der Einholung eines psychatrischen

    Bei der Bemessung der Jugendstrafe hat das Bezirksgericht sowohl die Schwere der Schuld als auch den Erziehungsgedanken berücksichtigt und zutreffend den erzieherischen Erfordernissen den Vorrang eingeräumt (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 4; BGH, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 1 StR 920/92 und vom 25. Februar 1992 - 5 StR 36/92).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.1992 - Ss 204/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3876
OLG Köln, 12.07.1992 - Ss 204/92 (https://dejure.org/1992,3876)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1992 - Ss 204/92 (https://dejure.org/1992,3876)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1992 - Ss 204/92 (https://dejure.org/1992,3876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Zwar weist die Revision zu Recht darauf hin, dass die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung aus dem Jahr 2006 in Diversionsverfahren eingestellt worden sind und bei nach gem. §§ 45, 47 JGG eingestellten Verfahren der Betroffene wie ein Ersttäter zu behandeln ist (vgl. OLG Köln, StV 93, 531).
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