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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2082
OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 1992 - 2 Ws 396/92 H (https://dejure.org/1992,2082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen einer Übersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 164
  • NStZ 1993, 53
  • StV 1994, 65
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 Rdn. 8 ff. nach juris; OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 11 nach juris; so auch Schneider, aaO. § 201 Rdn. 4 m.w.N. zum Meinungstand; differenzierend OLG Hamburg, StV 1994, 65 Rdn. nach juris 12 ff.; and. Ans. bei rechtlich und tatsächlich überschaubarem Verfahrensgegenstand OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    Die vollständige und frühzeitige Information über den Anklagevorwurf und die Beweislage dient der Herstellung von "Waffengleichheit" zwischen der Staatsanwaltschaft einerseits und dem Angeschuldigten andererseits und ist für ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren essentiell (vgl. EGMR, NJW 1999, 3545 ) und daher auch in sachlich oder rechtlich einfach gelagerten Fällen unerlässlich (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; StraFo 2002, 193 ; OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; OLG Düsseldorf, StV 2001, 498; Landgericht Heilbronn, StV 1987, 192 für das Bußgeldverfahren; einschränkend HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 ; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Hamm, StV 2004, 364 f.; a.A. HansOLG Hamburg, StV 1994, 65 obiter dictu; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766 ).

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03

    Anklageschrift; Übersetzung; Ausländer

    bb) Die hier unterbliebene Übersetzung der Anklageschrift im Zwischenverfahren konnte auch nicht durch deren Übersetzung in der Hauptverhandlung geheilt werden( a.A. OLG Düsseldorf aa0, OLG Hamburg NStZ 1993, 53).

    Einer Vorlage der Sache beim Bundesgerichtshof gemäß § 121 Absatz 2 GVG bedarf es trotz der Abweichung von den Entscheidungen OLG Düsseldorf VRS 68, 119, 120 ; Beschluss v. 2.7.2003 -111-2 Ss 88/0341/03 II,- OLG Hamburg NStZ 1993, 53 nicht, da die Entscheidung des Senats mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHR MRK Art. 6 Abs. 3, Buchstabe e Dolmetscher 1) übereinstimmt.

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    Die mündliche Übersetzung der Anklageschrift in der Hauptverhandlung genügt hierfür regelmäßig nicht (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm StV 2004, 364; a.A. OLG Hamburg StV 1994, 65; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2766).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Durch den in der Hauptverhandlung anwesenden Dolmetscher konnte dieser Mangel nicht ausgeglichen werden (so aber OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 ff. für den Fall der Vertretung durch einen Verteidiger), denn der Angeklagte hatte weder ausreichend Zeit noch die Möglichkeit, sich auf seine Verteidigung vorzubereiten (vgl. Art. 6 Abs. b MRK ; siehe hierzu Senat, NStZ 1991, 504, 505), was vorliegend aber notwendig gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Ihre Grenze findet diese gesetzlich zulässige Möglichkeit allein darin, dass der Verfahrensgegenstand rechtlich und tatsächlich überschaubar ist, so dass der Angeklagte den Anklagevorwurf in seiner inhaltlichen und juristischen Tragweite verstehen kann (vgl. auch OLG Hamburg StV 1994, 65, 66; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, VRS 68, 119, 120; KK-Tolksdorf, 4. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 8; LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 15; Pfeiffer, 3. Aufl., § 201 StPO Rdnr. 1; a.A. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 2001, 498; Meyer-Goßner, 46. Aufl., Art. 6 MRK Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Einem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ist die Anklageschrift mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben (BVerfG a. a. O.; Senat VRS 68 [1985], 119, 120; KG StV 1994, 90; HansOLG Hamburg StV 1994, 65 mit insoweit zust. Anm. Kühne; Rieß, a. a. O.; Seidl, in: KMR, § 201 StPO [Stand 1999] Rdnr. 4; Paeffgen, in: SK-StPO, § 201 [Stand 1996] Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl. [1999], § 201 Rdnr. 1; vgl. Nr. 181 Abs. 2 RiStBV).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten,

    Danach reicht eine Übersetzung in der Hauptverhandlung ausnahmsweise aus, wenn damit dem Informationszweck des § 201 StPO genügt wird (HansOLG Hamburg, StV 1994, 65f) und es sich um einfach gelagerte Fälle sowie einen überschaubaren Text der Anklageschrift handelt (vgl. LR-Rieß, 25. Aufl., § 201 Rn. 15).
  • OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls

    Denn in der Hauptverhandlung waren sowohl sein Verteidiger als die Dolmetscherin anwesend, sodass er auf diese Weise zuverlässig über den weder tatsächlich noch rechtlich schwierigen Anklagevorwurf informiert wurde und sich gegen ihn verteidigen konnte (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 [OLG Hamburg 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H] , OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767) [OLG Düsseldorf 02.07.2003 - 2 Ss 88/03 41/03 II] .
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3062
BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 396
  • MDR 1994, 392
  • NStZ 1994, 133
  • StV 1994, 65
  • BayObLGSt 1993, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Die Erweiterung der Strafbarkeit betrifft zum einen den Kreis der angesprochenen Personen, der nicht mehr individuell bestimmbar sein muß, zum andern den Grad der Konkretisierung der vorgesehenen Tat (BayObLGSt 1992, 15/19 mit zahlreichen Nachweisen).

    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Soweit Zweifel bei der Beurteilung des Flugblattes bestehen, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Ansehung des hohen Stellenwertes des Art. 5 GG von einer grundrechtsfreundlichen Deutung auszugehen (BVerfGE 67, 213/230).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung wird das Landgericht zu beachten haben, daß bei der Interpretation von Äußerungen, die eine Einflußnahme auf den Prozeß der Meinungsbildung zum Ziel haben, die herangezogenen Gesichtspunkte und Maßstäbe mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbarsein müssen (BVerfGE 82, 43/50; BayObLGSt 1990, 31/32 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    So hat es der Bundesgerichtshof im Rahmen des § 306 StGB für möglich gehalten, die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift dann zu verneinen, wenn die Gefährdung absolut ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 121/124).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 20.01.1988 - 3 Ss 214/87

    Vobo-Schnippelei Straftat

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Nach ganz überwiegender Auffassung liegt in derartigen Fällen indes lediglich ein Verbotsirrtum vor, der den Vorsatz unberührt läßt (OLG Celle NJW 1988, 1101/1102; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 66; LG Bremen StV 1986, 440; LK/v. Bubnoff § 111 Rn. 30; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 6; Dreher aaO. S. 327; Dreher/Tröndle § 111 Rn. 8).
  • KG, 21.07.1983 - Ss 81/83
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Horn (SK- StGB 3. Aufl. § 111 Rn. 14) bezieht sich auf eine Entscheidung des Kammergerichts (JR 1984, 249 ), in der es ebenfalls um das Merkmal des Verbreitens ging, das nach Meinung des Gerichts eine Gewahrsamsübertragung verlangt.
  • RG, 10.10.1881 - C. 7/10

    1. Ist der Begriff einer ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitenden

  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Folglich muss die Äußerung Appellcharakter haben, also den Wunsch der Realisierung der Tat zum Ausdruck bringen (vgl. BayObLG NJW 1994, 396 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln NJW 1988, 1102 ff.; Bosch in MüKo-StGB, a. a. O., § 111 Rdnr. 7; LK-Rosenau a. a. O. § 111 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05

    Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver

    Maßgebend ist dabei - was der Revisionsführer verkennt - nicht, was der Verfasser einer Schrift zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG, NJW 1994, 396, 398).

    Hinsichtlich des Aufforderns i.S.v. § 111 StGB genügt es für den inneren Tatbestand, dass der Auffordernde sich des tatsächlichen Inhalts seiner Aufforderung bewusst ist und er wenigstens mit der Möglichkeit rechnet, dass sie ernstgenommen wird (BayObLG, NJW 1994, 396, 397).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muss bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so dass auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG, NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 389 [390]; OLG Köln, NJW 1988, 1102, und MDR 1983, 338).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6729
BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 65
  • Rpfleger 1994, 178
  • BayObLGSt 1993, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Diese Darlegungspflicht gilt auch bei der Geltendmachung der Verletzung von Verfassungsrecht (BGHSt 26, 84/90; BayObLGSt 1968, 106/108; Pikart § 344 Rn. 64; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 344 Rn. 22).
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Sie entfällt lediglich bezüglich solcher Tatsachen, die dem Beschwerdeführer nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern sich lediglich aus gerichts- oder präsidiumsinternen Vorgängen ergeben (BGHSt 29, 162/164; Hanack § 344 Rn. 79).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Schriftstücke, auf die die Verfahrensrüge gestützt wird, müssen im einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 ; Hanack § 344 Rn. 77; Pikart aaO.).
  • OLG Hamm, 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Unabhängig von der Frage, ob die Nichtgewährung von Akteneinsicht vor der Hauptverhandlung als Verletzung des § 147 StPO gerügt werden kann, wenn in der Hauptverhandlung kein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt worden ist (so OLG Hamm NJW 1972, 1096; Kleinknecht/Meyer § 147 Rn. 43; anderer Auffassung OLG Frankfurt NJW 1960, 1731; LR/Lüderssen StPO 24. Aufl. § 147 Rn. 170; KK/Laufhütte StPO 2. Aufl. § 147 Rn. 122), muß sich die Rüge jedenfalls gegen eine gerichtliche Vorentscheidung richten (§ 336 StPO ; siehe auch Hanack § 336 Rn. 2; Pikart § 336 Rn. 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4173
BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1887 (Ls.)
  • NZV 1994, 204
  • StV 1994, 65
  • BayObLGSt 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93
    Das Verschulden muß sich beim Vollrausch zwar nicht auf die Rauschtat, aber auf die durch den Vollrausch begründete Gefahr beziehen, in diesem Zustand irgendein Rechtsgut zu verletzen, d.h. auf die Möglichkeit, infolge des Vollrausches irgendeine Rauschtat zu begehen (BGHSt 10, 247; Bay-ObLGSt 1974, 20/24).
  • BayObLG, 24.04.1990 - RReg. 1 St 371/89

    Lexotanil-Tabletten - § 323a StGB, Einnahme von Tabletten in Suizidabsicht,

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93
    Die Voraussehbarkeit einer solchen Möglichkeit versteht sich in den Regelfällen des Vollrausches von selbst, bedarf aber dann, wenn ein Ausnahmefall in Betracht kommen kann, einer Prüfung (BayOblG vom 24.4.1990 RReg. 1 St 371/89).
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