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   BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95   

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BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95 (https://dejure.org/1995,1610)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1995 - 2 StR 118/95 (https://dejure.org/1995,1610)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1995 - 2 StR 118/95 (https://dejure.org/1995,1610)
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§ 22 StGB, 'Jetzt geht es los';

§ 154 Abs. 2 StPO, Berücksichtigung bei der Strafzumessung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Straflose Vorbereitungshandlung - Abgrenzung vom Versuchsbeginn - Banküberfall - Prüfen der Situation - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 249, § 46; StPO § 154

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 38
  • NStZ-RR 1996, 34
  • StV 1995, 520
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f).
  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95
    Zwar dürfen Taten, deretwegen das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist, bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden; doch setzt dies - abgesehen vom prozessualen Erfordernis eines entsprechenden Hinweises - stets voraus, daß der Tatrichter sie prozeßordnungsgemäß festgestellt hat (st. Rspr., BGH NStZ 1981, 100; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 2; KK-Schoreit, 3. Aufl. § 154 Rdn. 48; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 56).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95
    Zwar dürfen Taten, deretwegen das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist, bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden; doch setzt dies - abgesehen vom prozessualen Erfordernis eines entsprechenden Hinweises - stets voraus, daß der Tatrichter sie prozeßordnungsgemäß festgestellt hat (st. Rspr., BGH NStZ 1981, 100; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 2; KK-Schoreit, 3. Aufl. § 154 Rdn. 48; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 56).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Das Versuchsstadium erstreckt sich auf Handlungen des Täters, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 26, 201, 203; 37, 294, 296; 40, 257, 268; BGH NStZ 1996, 38).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Beide Angeklagten hatten die weitere Tatbegehung von vorneherein davon abhängig gemacht, daß das in Aussicht genommene Tatopfer ohne ihr Kleinkind erscheint; es bedurfte somit noch eines weiteren Willensimpulses, damit ihr Tun unmittelbar in die Tatbestandshandlung einmündete (vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 16 = NStZ 1993, 398 und BGHR aaO Ansetzen 21 = NStZ 1996, 38).
  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht's los" überschreitet und nach seiner Vorstellung das geschützte Rechtsgut in eine konkret nahe Gefahr bringt (vgl. dazu BGHSt 28, 163, BGH, NStZ 1989, 473; BGH, NStZ 1993, 77, BGH, NStZ 1996, 38).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Hätte sich der Angeklagte, als er im Keller seines Hauses das Gas ausströmen ließ, vorgestellt, zur Herbeiführung der Explosion bedürfe es zwingend noch weiterer von ihm später zu erbringender Handlungen und bis dahin könne nichts passieren, dann hätte er die Schwelle zum Versuch des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion noch nicht überschritten (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGHR StGB § 22 Ansetzen 21, 26, 29).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).

    Vielmehr bedurfte es hierfür noch eines weiteren Willensentschlusses des Angeklagten nach Eintritt einer ihm für die Tatausführung geeignet erscheinenden Situation (vgl. BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Dies kommt indes nur in Betracht, wenn die in den ausgeschiedenen Verfahrensteilen enthaltenen Tatvorwürfe prozessordnungsgemäß festgestellt und in den Urteilsgründen dargelegt sind (BGH StV 1995, 520 f).

    Dies ermöglicht dem Revisionsgericht nicht, die strafschärfende Berücksichtigung dieser Taten auf mögliche Rechtsfehler hin zu überprüfen (BGH StV 1995, 520 f.).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los"" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 37, 294, 297 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 16, 21, 26).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).
  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

    Dies setzt voraus, dass die Taten in der Hauptverhandlung zur Überzeugung des Gerichts prozessordnungsgemäß festgestellt wurden (siehe 2 StR 230/90, Beschluss vom 30. November 1990, Rdnrn. 11 bis 12; 1 StR 631/94, Beschluss vom 10. November 1994, Rdnr. 2; 2 StR 118/95, Beschluss vom 7. April 1995, Rdnr. 16; 5 StR 143/00, Beschluss vom 2. August 2000, Rdnr. 4; und 5 StR 425/12, Beschluss vom 12. September 2012, Rdnr. 3).
  • BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96

    Verabredung eines gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Versuch des

    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (stand. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 22 Ansetzen 21 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

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