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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94   

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https://dejure.org/1995,1588
BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 (https://dejure.org/1995,1588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein Urteil, das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Fortsetzungstat verhängt

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßregel - Sicherungsverwahrung - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 97
  • NJW 1995, 2798
  • MDR 1995, 729
  • NStZ 1995, 439
  • StV 1995, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Soweit die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB Vorverurteilungen des Täters zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr voraussetzt, genügt die Verurteilung zu einer solchen Strafe auch dann, wenn sie wegen einer Fortsetzungstat verhängt worden ist, die nach dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994, GSSt 2/93 (BGHSt 40, 138) nicht mehr angenommen werden dürfte.

    Aus dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138), wonach bei dem Tatbestand des Betrugs die Annahme von Fortsetzungstaten ausscheidet, sei zu folgern, daß Vorverurteilungen wegen fortgesetzten Betrugs nur dann zu berücksichtigen seien, wenn feststehe, daß der frühere Tatrichter zumindest für einen der in die Fortsetzungstat einbezogenen Teilakte, wäre dieser als selbständige Tat gewertet worden, eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte.

    An der hiernach bestehenden Rechtslage hat sich auch durch den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) nichts geändert.

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Der 4. Strafsenat hat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 34, 321, 324).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Ähnlich verhält es sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob das Verbot der Mehrfachverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) den neuen Tatrichter daran hinderte, rechtskräftig abgeurteilte Handlungen, die der frühere Tatrichter als selbständige Taten bewertet hatte, in die Aburteilung weiterer, noch nicht abgeurteilter Delikte einzubeziehen, wenn sich erwies, daß diese und jene - nach damaligem Rechtsverständnis - in Wahrheit Teilakte derselben Fortsetzungstat darstellten (BGHSt 33, 122; zu dieser Entscheidung und weiterer Rechtsprechung sowie zu den einzelnen Fallgruppen: Niemöller, Anm. zu BGH LM Nr. 20 zu Art. 103 Abs. 3 GG).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Im neuen Urteil werden im übrigen die den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte wiederzugeben sein (vgl. BGH bei Detter NStZ 1989, 472; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 446/92

    Grundsätzlicher Zeitpunkt für die Annahme einer Gefährlichkeitsprognose gemäß §

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Für die Entscheidung der Frage, ob der Täter gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB), ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Aburteilung maßgebend (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.); nur wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, daß die Gefährlichkeit bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird, darf und muß sie verneint werden (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Dies führt zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil sich nicht ausschließen läßt, daß die Strafen, hätte das Gericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 5 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1972 - 4 StR 100/72

    Fortsetzungszusammenhang auf Grund des allgemeinen Entschlusses zu Diebstahl bei

    Auszug aus BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94
    Diese Auffassung lag mittelbar bereits der Entscheidung des Senats zugrunde, in der er betont hat, daß die fehlerhafte - nach damaligem Rechtsverständnis aber noch grundsätzlich mögliche - Annahme einer Fortsetzungstat den Angeklagten deshalb beschweren könne, weil sie in einem späteren Verfahren möglicherweise als Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Bejahung der formellen Erfordernisse für die Anordnung der Sicherungsverwahrung führe (BGH GA 1974, 307 unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 30. März 1972 - 4 StR 100/72).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Die Frage, ob eine rechtskräftige Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung in einem späteren Verfahren daraufhin überprüft werden kann, ob bestimmte Verhaltensweisen, die in den Fortsetzungszeitraum fallen, richtiger Weise als Einzeltaten abzuurteilen gewesen wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94), stellt sich daher nicht.
  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß unter Beachtung des § 66 Abs. 4 Satz 4 StGB die formellen Voraussetzungen für die Anordnung dieser Maßregel nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Abs. 2 StGB vorliegen (s. auch BGHSt 41, 97).
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 259/95

    Einzelstrafe - Höhe der Gesamtstrafe - Vorverurteilung

    Die beiden Einzelstrafen vom 22. Dezember 1977 wegen (fortgesetzten: vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 15. März 1995 - 2 StR 757/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe und die vom 25. Juli 1986 wegen Bestechung zu (möglicherweise) mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe könnten nach den bislang getroffenen Feststellungen die Anwendung von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch nicht tragen.
  • OLG Dresden, 12.02.1997 - 2 Ws 60/97

    Führungsaufsicht

    nämlich gerade, hinsichtlich bereits abgeschlossener Verfahren Rechtssicherheit zu gewährleisten (BGH NJW 1995 S. 2798 ff; OLG Hamm NStZ 1996, S. 337 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5088
BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 4 StR 184/95 (https://dejure.org/1995,5088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverschärfung - Strafverschärfungsgründe - Strafzumessung - Verweigerung der Strafaussetzung - Widerruf der Strafaussetzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46, § 56

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1993 - 5 StR 377/93

    Auswirkungen des Nichthörens von Zeugen - Berücksichtigung zurückliegender

    Auszug aus BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95
    Sie hätte daher nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH bei Theune NStZ 1987, 498; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 25; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 56 Rdn. 21).
  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Berücksichtigung finden können dagegen noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten, sofern der Tatrichter hierzu prozessordnungsgemäß eigene Feststellungen trifft (vgl. zu § 56 StGB BGH, Beschluss vom 23. Mai 1995 - 4 StR 184/95, StV 1995, 521 m.w.N.; Mosbacher in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, § 56 Rn. 16; Stree/ Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95   

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https://dejure.org/1995,4802
BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 StR 204/95 (https://dejure.org/1995,4802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber den Tatbeständen der Abgabe, der Veräußerung und des Handeltreibens - Konkurrenzverhältnis zwischen dem Tatbestand des Verabreichens und dem des Besitzes von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 466/88
    Auszug aus BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95
    Grundsätzlich hat der Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber Abgabe, Veräußerung und Handeltreiben keinen eigenen Unrechtsgehalt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3); das gilt auch für den gleichgelagerten Fall des Verabreichens von Betäubungsmitteln, welcher den Besitz verdrängt.
  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

    Soweit der Besitz an Betäubungsmitteln jedoch nicht vollständig in der Begehungsform des Herstellens aufgeht, besteht zwischen dem unerlaubten Herstellen von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Menge an Rauschgift Tateinheit (vgl. hierzu BGH StV 1995, 521; Weber § 29 Rn. 655).
  • OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ss 971/96
    Beide Tathandlungen, der Besitz und das Handeltreiben, stehen zueinander in Idealkonkurrenz, da nach den getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen ist, daß nicht näher bestimmbare Teilmengen für den Eigenbedarf des Angeklagten bestimmt waren (vgl. Körner, a.a.O., Rdn. 416; BGH, StV 1995, 521 ).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Grundsätzlich hat der Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber Abgabe, Veräußerung und Handeltreiben keinen eigenen Unrechtsgehalt (BGH StV 1995, 521 ).
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