Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.04.1995

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3014
BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95 (https://dejure.org/1995,3014)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1995 - 4 StR 273/95 (https://dejure.org/1995,3014)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95 (https://dejure.org/1995,3014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Allgemeine Milderungsgründe - Vertypte Milderungsgründe - Strafmilderung - Strafänderung - Strafrahmen - Strafrahmenverschiebung - Erwerb einer Waffe - Nichtberechtigter - Tateinheit - Minder schwerer Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 52, § 46; WaffG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 587 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anwendung des (höheren) Regelstrafrahmens erst zulässig, wenn aufgrund einer Gesamtbetrachtung der von der Strafbestimmung eröffnete mildere Rahmen nicht angemessen und ausreichend erscheint (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7 m.w.N.; vgl. auch Körner BtMG 4. Aufl. § 29a Rdn. 116).
  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

    Auszug aus BGH, 20.06.1995 - 4 StR 273/95
    Diese beiden Straftaten, der Erwerb und das Überlassen an einen Nichtberechtigten, werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch das bei ihnen beiden gleichzeitig vorliegende andauernde Ausüben der tatsächlichen Gewalt über die Waffe durch den Angeklagten zur Tateinheit verbunden (Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85; Steindorf, Waffenrecht, 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Ferner hat sich der Angeklagte in den genannten Fällen jeweils des unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe und durch die anschließende Ausübung der tatsächlichen Gewalt bis zur Überlassung der jeweiligen Waffe an eine andere Person tateinheitlich auch des Besitzes der jeweiligen Waffe im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) WaffG schuldig gemacht (vgl. BGHSt 29, 184, 186; BGH NStZ 1998, 251, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.), so dass Erwerb, Besitz und Handeltreiben untereinander in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1977 - 2 StR 390/76; BGH StV 1995, 587, jew. zu § 53 Abs. 1 WaffG a.F.).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    Die Strafkammer hat die Haupttat des H., zu der der Angeklagte Hilfe geleistet hat, zureichend festgestellt (UA 13 f., 21); die Einzelheiten dieser Tat brauchte der Angeklagte nicht zu kennen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39 (Lieferung von Grundsubstanzen); BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95 (Transport von Streckmitteln)).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 71/14

    Unerlaubtes Besitzen von Waffen (Konkurrenzverhältnis zu gleichzeitigen anderen

    Da sich der Angeklagte vom Abschluss des Herstellungsprozesses bis zur Weitergabe der Pistolen tateinheitlich auch des Besitzes an einer halbautomatischen Kurzwaffe gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG schuldig gemacht hat, stehen - wie das Landgericht ebenfalls nicht verkannt hat - Herstellen, Besitz und Handeltreiben zueinander in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 4 StR 273/95, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

    Kommt der neue Tatrichter zum Ergebnis, daß der Angeklagte die jeweilige Waffe von C. angekauft und sodann an K. weiterverkauft hat, liegt unerlaubtes Erwerben in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt und mit unerlaubtem Überlassen einer vollautomatischen Selbstladewaffe nach § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG vor (so die Rspr. des BGH, vgl. BGHR WaffG § 53 I Konkurrenzen 1; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1996 -4 StR 189/96).
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    So hat die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig angenommen, der dem Erwerb und Besitz einer Schußwaffe nachfolgende Entschluß, diese Waffe zu führen, mit ihr eine weitere Straftat zu begehen oder die Waffe an einen Dritten weiterzugeben, trenne die weitere Handlung nicht im Sinne von § 53 StGB von dem vorangegangenen Dauerdelikt ab (BGH NStZ 1985, 221 1984, 171 f., BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1 und § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 189/96

    Unerlaubter Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe

    Nach gesicherter Rechtsprechung steht in solchen Fällen das Überlassen an den Nichtberechtigten in Tateinheit mit der vorausgegangenen Ausübung der tatsächlichen Gewalt und damit auch mit dem Erwerb, der zur andauernden Ausübung der tatsächlichen Gewalt geführt hat (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 410/85; BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1; vgl. auch Steindorf WaffR 6. Aufl. § 53 WaffG Rdn. 33).
  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 62/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Annahme eines Konkurrenzverhältnisses zweier

    Darauf kommt es aber auch nicht an; denn jedenfalls verbindet die gleichzeitige Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Handgranaten und die Pistole beide Fälle zu einer Tat (st. Rspr.; BGHR WaffG § 53 Abs. 3 a Konkurrenzen 1, 2), zu der auch das spätere Überlassen der Handgranaten an Dritte in Tateinheit steht (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2579
BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1995 - 4St RR 74/95 (https://dejure.org/1995,2579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 798
  • StV 1995, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 358).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die durch die Tat bedingten beruflichen Nachteile des Täters zu berücksichtigen, insbesondere wenn sie ihn im besonderen Maße treffen (BGH StV 1987, 149/150 und 1991/157; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; Körner Rn. 333).
  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Steht der Wirkstoffgehalt nicht fest, so muß zur Bemessung des Schuldumfangs unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (Preis, Beurteilung durch Tatbeteiligte) und letztlich des Grundsatzes in dubio pro reo eine Festlegung erfolgen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 30.1.1990 RReg. 4 St 172/89; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 317 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 358).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Sie kommt nur in Betracht, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art hervorheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG NJW 1996, 798; KG StV 1997, 640 f.; StV 1998, 427 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Zu den die Tat kennzeichnenden besonderen Umständen können gegebenenfalls Art, Menge und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts zählen (BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253).

    Auch war mit dem Besitz des Heroins vorliegend keine erhöhte Gefährdung Dritter verbunden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; OLG Frankfurt StV 1997, 253), da die Angeklagte das sichergestellte Heroin nach den Feststellungen zum Eigengebrauch besessen hat und damit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kam (Körner, BtMG, zu § 29 Rn. 1140; KG StV 1998, 427 f.).

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 332/03

    Freiheitsstrafe, kurzfristige, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz,

    Besondere Umstände i.S.v. § 57 Abs. 1 StGB in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (BayObLG, NJW 1996, 798 m.w.N.).

    Das Rauschgift, mit dem der Angeklagte Handel trieb, war Haschisch und damit ein Rauschgift, das auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln allenfalls einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen Strafschärfungsgrund abgeben kann (vgl. BayObLG, NJW 1996, 798).

  • KG, 19.06.1996 - 1 Ss 112/96
    Solche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; KG Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -).

    Diese Umstände hätten erwogen werden müssen, um darzulegen, warum im konkreten Fall jedes andere zulässige Reaktionsmittel die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleistet hätte (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 [29]).

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

    Diese Begründung ist mit dem aus § 47 Abs. 1 StGB hervorgehenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; Senat, Beschluss vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), nicht zu vereinbaren.
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).
  • BayObLG, 18.10.2001 - 4St RR 115/01

    Strafzumessung bei Erwerb und Handeltreiben mit Amphetaminderivaten

    Diese Einschätzung der Gefährlichkeit von Amphetamin wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilt (vgl. etwa BayObLG StV 1995, 587/588).
  • BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98

    Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw.

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH NStZ 1996, 429 m.w.N.; vgl. auch BayObLG vom 18.4.1995 - 4St RR 74/95).
  • KG, 24.02.1997 - 1 Ss 10/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben,

    a) Besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben, oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (vgl. BayObLG NJW 1996, 798 ; KG, Beschluß vom 19. Juni 1996 - (5) 1 Ss 112/96 (17/96) -).
  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder

    Hierbei hat sie jedoch übersehen, dass Amphetamin in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stets als Rauschmittel mittlerer Gefährlichkeit bewertet wird mit der Folge, dass die von ihm ausgehende Gefährlichkeit keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund bilden kann (vgl. BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 sowie BayObLG StV 1995, 587/588) .
  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den

    Konnte der Wirkstoffgehalt nicht mehr bestimmt werden, so muß zur Bemessung des Schuldumfangs dennoch eine Festlegung erfolgen, von welcher Mindestqualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG StV 1995, 587/588).
  • KG, 11.08.1999 - 1 Ss 299/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht