Rechtsprechung
BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 31 BtMG; § 46 StGB; § 261 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Erschöpfende Beweiswürdigung; Strafzumessung; Inbegriff der Hauptverhandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verfahrensrüge - Verlesung des Vernehmungsprotokolls - Auslegung der Sitzungsniederschrift - Umfang der Beweiserhebung - Nachvernehmung - Würdigung des Beweisergebnisses
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 261; ; BtMG § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 47
- StV 2002, 12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81
Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01
Die danach gebotene und zulässige Auslegung der Sitzungsniederschrift (BGHSt 31, 39, 41) ergibt vielmehr, daß durch den Vermerk, Blatt 138 der Akte sei verlesen worden, tatsächlich die Verlesung des gesamten Protokolls der Nachvernehmung vom 27. September 2000 beurkundet werden sollte. - BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01
Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.). - BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01
Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.). - BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87
Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf …
Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01
Indem das Landgericht sich mit der Anwendung dieser Vorschrift nicht auseinandergesetzt hat, hat es daher das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht erschöpfend gewürdigt und damit gegen § 261 StPO verstoßen (BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7 und 22, vgl. auch BGHSt 38, 14, 16 f.).
- BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
Die Gesamtwürdigung hat aber auch - gleichfalls in ihrer Gesamtheit - die entlastenden Umstände einzubeziehen (BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 2 StR 172/01, NStZ 2002, 47). - BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17
Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß …
Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
Rechtsprechung
BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 357 StPO
Keine nachträgliche Revisionserstreckung auf Mitverurteilte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Senatsbeschluß - Änderung - Revision - Revisionserstreckung - Mitverurteilte - Revisionsgrund - Aufhebungserstreckung
- Judicialis
StPO § 357
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 357
Erstreckung der Revision - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.2000 - 2 StR 541/99
- BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99 (1)
Papierfundstellen
- StV 2002, 12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1991 - ARAnw 2/90
Keine Revisionserstreckung auf Mitverurteilte im ehrengerichtlichen …
Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 541/99
Abgesehen davon, daß dem Senat eine nachträgliche Änderung seiner Entscheidung grundsätzlich nicht möglich ist (…Kuckein in KK, StPO 4. A. § 357 Rdn. 20, Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 357 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 357 Rdn. 16; a. A. RG LZ 1924, 42, offengelassen in BGHSt 37, 361 f), liegen die Voraussetzungen des § 357 StPO nicht vor.
- BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
Grenzen der Revisionserstreckung; Beihilfe (Beihilfe zur Beihilfe)
Abgesehen davon, dass dem Senat eine nachträgliche Änderung seiner Entscheidung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 541/99, StV 2002, 12 mwN), liegen die Voraussetzungen des § 357 StPO nicht vor.