Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05   

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https://dejure.org/2005,4217
BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05 (https://dejure.org/2005,4217)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - 5 StR 439/05 (https://dejure.org/2005,4217)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 5 StR 439/05 (https://dejure.org/2005,4217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufhebung des Urteils im gesamten Strafausspruch mit den Feststellungen; Fehlende Feststellungen des Tatrichters zur Qualität und zur Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts; Wirkstoffmenge als Umstand für die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Feststellungen zur Qualität der BtM, die nicht sichergestellt wurden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 184
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Ohne diese Angaben vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18 und 19 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Dass die Strafkammer bei dem die Einlassung verweigernden Angeklagten mangels sonstiger Anhaltspunkte eine Zusammenfassung der Einzelfälle zur Bewertungseinheit nicht näher erwogen hat, unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 13).
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 16.10.1991 - 3 StR 306/91

    Betäubungsmittelstrafrecht - Beurteilung von Unrecht und Schuld - Strafbares

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05
    Ohne diese Angaben vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, inwieweit die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen sind, da die Wirkstoffmenge einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung der Schwere der Tat und die Bestimmung des Schuldumfangs darstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 18 und 19 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

    Damit wird ein für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlicher Umstand (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 5 StR 439/05, StV 2006, 184) außer Betracht gelassen, ohne dessen Darlegung das Revisionsgericht nicht zu prüfen vermag, ob die Einzelstrafen rechtsfehlerfrei bemessen worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

    Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: 15 Tagessätze) dreifach oder mehr (hier: mehr als sechsfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag ).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2010 - 1 Ss 173/10

    Beweiswürdigung: Notwendigkeit der Belegung der Feststellungen zum

    9 Nach herrschender Meinung (z.B. BGH StV 2006, 184; NJW 1992, 380; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten bzw. nicht mehr sichergestellt sein sollten und daher für eine grundsätzlich erforderliche Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen, konnte deshalb nicht verzichtet werden (BGH, StV 2006, 184; OLG Frankfurt/M. a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen, konnte nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2005 - Az. 5 StR 439/05).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

    Eine Gesamtstrafe, die die Einsatzstrafe (hier: ein Monat) dreifach oder mehr (hier: neunfach) erhöht, überschreitet in aller Regel den Strafrahmen, den § 54 StGB dem Tatrichter zur Verfügung stellt (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8, 10, 12; BGH NStZ-RR 2003, 9; NStZ-RR 2005, 374, 375 aE; 4 StR 203/02 vom 25. Juni 2002; 2 StR 266/05 vom 21. September 2005; 5 StR 439/05 vom 15. Dezember 2005; 4 StR 21/06 vom 21. März 2006; 1 StR 61/06 vom selben Tag; 2 StR 346/06 vom 20. Oktober 2006; 3 StR 33/08 vom 4. März 2008, Rdnr. 3; 3 StR 93/08 vom 1. April 2008, Rdnr. 2; 4 StR 118/08 vom 17. April 2008, Rdnr. 5 aE; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. [2008], Rdnr. 663 f mwN).
  • BGH, 23.03.2007 - 2 StR 92/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellung der Handelsmenge);

    Die Angabe bei der Strafzumessung, der Grenzwert zur nicht geringen Menge sei jeweils um ein Vielfaches überschritten, erlaubt dem Senat keine Nachprüfung, ob das Landgericht zutreffend den Qualifikationstatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat und ob die in diesem Fall verhängte Einsatzstrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe schuldangemessen ist (vgl. BGH StV 2007, 80; 2006, 184; 2004, 602).
  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

    Feststellungen zur Qualität und zur Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts sind für die Bestimmung des Schuldumfangs von wesentlicher Bedeutung (BGH, Beschluss vom 15.12.2005, 5 StR 439/05, juris, Rn.3; BGH, Urteil vom 03.04.2008, 3 StR 60/08, juris, Rn.4; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.09.2002, 1 Ss 49/02, juris, Rn.8).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08

    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der

    Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - selbst bei geringen Mengen von Betäubungsmitteln - grundsätzlich unverzichtbar (zu vgl. BGH in NStZ 1985, 273; BGH in StV 2006, 184; Körner, Betäubungsmittel-/ Arzneimittelgesetz, 6. Aufl., § 29, Rn. 2064 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 3 Ss 554/08

    Eigennützigkeit; Wirkstoffgehalt; Tagessatzhöhe; Begründung der Gesamtstrafe

    Der Wirkstoffgehalt ist jedoch ein für die Bestimmung des Schuldumfangs wesentlicher Umstand (BGH StV 2006, 184; ThürOLG Beschl. v. 29.08.2005 - 1 Ss 156/05 - juris).
  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 280/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt und zur Wirkstoffmenge von nach Deutschland

    Solche Feststellungen sind bei Betäubungsmittelstraftaten regelmäßig erforderlich, da hierdurch das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 223/15; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; vom 15. Dezember 2005 - 5 StR 439/05, StV 2006, 184); das Tatgericht hat sie gegebenenfalls im Wege der Schätzung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 167/08, NStZ-RR 2008, 319, 320).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 3 Ss 411/06

    Strafzumessung; Verstoß gegen das BTM-Gesetz; Wirkstoffmenge; Angabe;

  • OLG Braunschweig, 18.09.2008 - Ss 58/08
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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2005 - 2 StR 466/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5508
BGH, 14.12.2005 - 2 StR 466/05 (https://dejure.org/2005,5508)
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BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05 (https://dejure.org/2005,5508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme eines Drogenkuriers; .

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 88
  • StV 2006, 184
  • JR 2006, 170 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - 2 StR 466/05
    Dies entbindet den Tatrichter jedoch nicht, nach allgemeinen Grundsätzen auf Grund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Täters umfassten Umstände zu entscheiden, ob dieser als Mittäter oder nur als Gehilfe an der Straftat beteiligt war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach - allerdings ohne die Frage ausdrücklich zu thematisieren - entschieden hat, kann der Täter auch bei einem überwachten Geschäft die tatsächliche Sachherrschaft über die von ihm entgegengenommenen Betäubungsmittel erlangen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 148 f.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    c) Der Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Angeklagten steht auch nicht entgegen, dass die Übergabe des Koffers von der Polizei beobachtet wurde (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07, NStZ-RR 2008, 212; vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05, NStZ-RR 2006, 88, 89; vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, juris Rn. 9; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 279).
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 539/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier);

    Vielmehr bedarf es der Abgrenzung zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 186, 187; BGH, Beschl. vom 2. Juli 1998 - 1 StR 280/98 - Urt. vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 10/06

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; fragwürdige Zeugenaussage; Tateinheit

    Die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens versteht sich für die Tätigkeit eines Kuriers, der lediglich Drogen transportiert, nicht von selbst (vgl. u. a. Senatsurteil vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05).
  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend auch die Angeklagte (UA S. 7) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 458/06; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 458/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend nach der Bewertung der Strafkammer (UA S. 7) auch der Angeklagte - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (Senat NStZ-RR 2006, 88; BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 StR 87/06; Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N. aus der Rspr.).
  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
    Auch bei einem überwachten Geschäft können die Täter die tatsächliche Sachherrschaft über die entgegengenommenen Betäubungsmittel erlangen, sofern diese für einen nicht unerheblichen Zeitraum andauert (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 148 f.; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 466/05 ).Diese Voraussetzung ist ebenfalls für beide Angeklagte erfüllt.
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