Rechtsprechung
AG Aschersleben, 19.04.2010 - 6 VR Js 23/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 112 StPO, § 140 Abs 1 Nr 4 StPO, § 453c StPO
Pflichtverteidigerbeiordnung bei Vollstreckung von Sicherungshaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des § 140 Nr. 4 Strafprozessordnung (StPO) im Fall des Vollzugs der Sicherungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kuczyfu.de (Leitsatz)
- kuczyfu.de (Leitsatz)
Pflichtverteidiger, Sicherungshaftbefehl
Papierfundstellen
- StV 2010, 493
Rechtsprechung
KG, 10.07.2008 - 1 Zs 803/08 - 1 VAs 33/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Entscheidung einer Vollstreckungsbehörde über das Absehen von einer weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe als eigene Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft im zweistufig ausgestalteten Verfahren
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 456a; GVGEG § 23; StVollstrO § 21
Ermessensfehlgebrauch durch Verkennung eigenen Ermessens in der Strafvollstreckung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.11.1999 - 538 KLs 17/99
- KG, 10.07.2008 - 1 Zs 803/08 - 1 VAs 33/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 527
- StV 2009, 144
- StV 2010, 493
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 08.11.1965 - 3 VAs 46/65
Auszug aus KG, 10.07.2008 - 1 Zs 803/08
a) Eine Behörde muss in den zu überprüfenden Bescheiden für das Gericht ersichtlich machen, welche Überlegungen sie bei der Abwägung des Für und Wider angestellt hat und aus welchen Gründen sie sich für eine Ablehnung entschieden hat (…KG GA 73, 180; OLG Frankfurt NJW 66, 465). - OLG Hamburg, 17.02.1998 - 2 VAs 11/97
Auszug aus KG, 10.07.2008 - 1 Zs 803/08
Daher wird in den Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG auch der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er im Vorschaltverfahren (§ 24 Abs. 2 GVG) gefunden hat (OLG Hamburg StV 99, 105), angefochten.