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   LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87   

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LG Wuppertal, 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87 (https://dejure.org/1995,4893)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.11.1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87 (https://dejure.org/1995,4893)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. November 1995 - 22 KLs 2 Js 1272/87 (https://dejure.org/1995,4893)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1996, 329
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Was die Frage der Anrechnungsreihenfolge nach §§ 67 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 1 StGB betrifft, so mögen zwar gute Gründe dafür sprechen, eine andere als die im hiesigen Fall von den Strafvollstreckungsgerichten vertretene Lösung zu wählen (vgl. LG Stade, Recht und Psychiatrie 1995, 95 m. Anm. Volckart >ebd. S. 63 ff.<; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 82; LG Wuppertal, StV 1996, 329, aber auch PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1996, 357).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

    Dieser verkürzt die noch zu verbüßende Freiheitsstrafe von Anfang an (vgl. Pfz. OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 253; LG Wuppertal StV 1996, 329, 330).

    1996, S. 82; LG Wuppertal StV 1996, S. 329, aber auch Pfz.

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Streitig ist, ob diese Anrechnung auf die ersten zwei Drittel der Strafe erfolgt mit der Wirkung, dass der anrechnungsfähige Zeitrahmen für die Maßregel verkürzt wird (vgl. OLGe Düsseldorf, Hamm und Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478, OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7 [nur LS]) oder ob die Anrechnung im letzten Drittel erfolgt, was regelmäßig zu einer erhöhten Anrechnungsfähigkeit der Maßregel auf der einen Seite, zu einer Reduzierung des Restdrittels auf der anderen Seite führen wird (OLG Düsseldorf StV 1996, 47; LG Wuppertal StV 1996, 329 [330]; OLG Zweibrücken NStZ 2001, 54 [55] -- das diese Rechtsmeinung als herrschende bezeichnet --).

    Wenn die Gegenmeinung auf den Wortlaut des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB -- Anrechnung "auf zeitige Freiheitsstrafe" -- verweist und ein Analogieverbot zu Ungunsten des Täters ins Feld führt (vgl. Volckart, Anmerkung zu OLG Düsseldorf und OLG Zweibrücken in StV 97, 479; Ullenbruch, NStZ 2000, 287 [291 f.]; Landgericht Wuppertal StV 1996, 329 [330]), übersieht sie, dass die Untersuchungshaft gerade nicht "auf die Maßregel angerechnet" wird, sondern sich (lediglich) auf den 2/3-Zeitraum der Strafe auswirkt, der seinerseits für die Anrechnung der Maßregel zur Verfügung steht.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Anrechnung von Untersuchungs- und

    Dann bleibt es aber auch bei der zuvor dargestellten Anrechnungsreihenfolge zugunsten des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47; PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2001, 54; LG Wuppertal StV 96, 329).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

    In der Rechtsprechung wird vereinzelt unter Bezugnahme auf das vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Übermaßverbot bei § 67 StGB eine abweichende Anrechnungsregel angewendet, soweit vor Beginn des Maßregelvollzuges ein wesentlicher Teil der Strafe durch Anrechnung von Untersuchungs- und Strafhaft bereits vollstreckt ist, so daß nur noch ein um diese Haftzeiten erheblich verkürzter Zwei-Drittel-Zeitraum oder überhaupt kein anrechenbarer Zeitraum hierfür mehr zur Verfügung steht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StV 1996, 47 ; LG Wuppertal, StV 1996, 329 ).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

    Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, Untersuchungshaft dürfe nicht auf die ersten zwei Drittel der Strafe angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen (OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat StV 96, 47; OLG Celle StV 97, 477; LG Wuppertal, StV 96, 329; LG Stade Recht und Psychiatrie 95, 95; Volckart StV 97, 479).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2000 - 1 Ws 315/00

    Maßregelvollzug; Untersuchungshaft; Organisationshaft; Anrechnung; Aussetzung;

    Hinzu kommt die Anrechenbarkeit der Untersuchungs- und Organisationshaft (28. November 1997 - 8. September 1998 = 9 Monate 12 Tage) gemäß § 51 Abs. 1 StGB, die nach herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, von der verbleibenden Reststrafe zusätzlich abzuziehen ist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1995, 259, 260; LG Wuppertal StV 1996, 329, 330; Volckart, Recht und Psychiatrie 1995, 63 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1996 - 3 Ws 592/95   

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OLG Düsseldorf, 09.01.1996 - 3 Ws 592/95 (https://dejure.org/1996,11672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1996 - 3 Ws 592/95 (https://dejure.org/1996,11672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 3 Ws 592/95 (https://dejure.org/1996,11672)
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  • StV 1996, 329 (Ls.)
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