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   BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09   

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https://dejure.org/2009,4372
BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09 (https://dejure.org/2009,4372)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 4 StR 280/09 (https://dejure.org/2009,4372)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 4 StR 280/09 (https://dejure.org/2009,4372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StGB; § 338 Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 c EMRK; § 142 StPO
    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit und Entdeckungsrisiko); Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; Auswahl des Verteidigers; Pflichtverteidigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StV 2010, 170
  • StraFo 2009, 519
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter,

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
    Vielmehr ist ein gesteigertes Entdeckungsrisiko allein für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; Fischer, aaO.).
  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07

    Rücktritt (Erörterungsmangel beim unbeendeten Versuch)

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
    Das Landgericht hätte sich daher mit der Frage eines strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch auseinandersetzen müssen, der auch im Falle des § 24 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, wenn die Täter einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies könnten (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 4 StR 136/07; Fischer, aaO., § 24 Rn. 41).".
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt hingegen nicht vor, sofern der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22; Versuch, fehlgeschlagener 8; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 24 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt hingegen nicht vor, sofern der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22; Versuch, fehlgeschlagener 8; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 24 Rn. 11).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 4 StR 280/09
    Im Übrigen kann das von § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO geschützte Kosteninteresse nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei erheblichen Tatvorwürfen im Rahmen der gebotenen Abwägung aller Umstände hinter dem Interesse des Beschuldigten auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zurücktreten (vgl. dazu BGHSt 43, 153, 155 f.; zur Maßgeblichkeit der Entfernung zwischen Gerichtsort und dem Sitz des Rechtsanwalts; vgl. Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 142 Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Dies setzt aber nicht nur eine vorherige Abfrage bei Rechtsanwalt F. und gegebenenfalls weiteren Verteidigern voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 18.08.2009 - 4 StR 280/09, juris Rn. 4, StV 2010, 170), sondern es müsste unter Umständen, ob im Hinblick auf die Verhinderung von Rechtsanwalt F. oder auch eines anderen Anwalts, eine Verlegung von Terminen erfolgen.
  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Die "Beschwerde" des Verteidigers ist aber als sofortige Beschwerde im Namen des ehemals Angeklagten auszulegen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 519; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 04.05.2020 - JKII Qs 15/20 jug, juris Rn. 16).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - JK II Qs 15/20

    Pflichtverteidigerbestellung auf Antrag des Beschuldigten bei beabsichtigter

    Die Beschwerde des Verteidigers ist aber als Beschwerde im Namen des ehemals Beschuldigten auszulegen (OLG Saarbrücken 13.1.2009 - 1 Ws 212/08, StraFo 2009, 519).
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