Weitere Entscheidung unten: KG, 02.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10   

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https://dejure.org/2010,9229
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10 (https://dejure.org/2010,9229)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO; § 261 StPO
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Beweiswürdigung; Gesamtdarstellung); gemeinschaftlich begangene versuchte räuberische Erpressung; (versuchte) Brandstiftung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit von Gefälligkeitsaussagen der Mitglieder eines Rockerclubs zugunsten anderer Mitglieder; Höhe der Anforderung an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Anforderungen an die Vollständigkeit der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 426
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine solche exzessive Erörterung überstiege die Möglichkeiten und Ressourcen der Gerichte, ohne dass jemals absolute Vollständigkeit erreicht werden könnte (s. BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 426); sie ist daher von Rechts wegen nicht zu verlangen.

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (Senat, Urteil vom 23. Juni 2010, 2 StR 35/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, 4 StR 285/10).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Insoweit hat das Landgericht auch nicht seine Darlegungspflicht verletzt, denn eine Beweiswürdigung kann ihrer Natur nach nicht erschöpfend in dem Sinne sein, dass alle irgendwie denkbaren Gesichtspunkte und Würdigungsvarianten ausdrücklich abgehandelt werden (BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, StraFo 2010, 386 und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Die Urteilsgründe müssen deutlich machen, dass der Tatrichter nahe liegende wesentliche Beweistatsachen nicht übersehen oder unzutreffend gewertet hat (vgl. für ein freisprechendes Urteil BGH StraFo 2010, 426).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Aus einzelnen denkbaren oder tatsächlichen Lücken in der ausdrücklichen Erörterung kann nicht abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10).
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nach Mitteilung des Tatvorwurfs grundsätzlich zunächst in einer geschlossenen Darstellung die in der Hauptverhandlung getroffenen und für erwiesen erachteten Feststellungen zusammenhängend mitzuteilen (vgl. etwa BGH, Urteil v. 23.06.2010, 2 StR 35/10, bei juris), bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht hat treffen können (BGH wistra 2004, 105, 109).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
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Rechtsprechung
   KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17616
KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 268a StPO, § 331 Abs 1 StPO
    Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden Auflage durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Geltung eines Verschlechterungsverbots für erstmalig erlassene Bewährungsbeschlüsse im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren gem. § 268a der Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de

    StPO § 268a; StPO § 331 Abs. 1
    Geltung des Verschlechterungsverbots für Bewährungsbeschlüsse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
  • StraFo 2010, 426
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).

    Dafür, dass der Gesetzgeber eine dem § 331 StPO entsprechende Regelung für Bewährungsbeschlüsse versehentlich unterlassen hätte, geben die Gesetzesmaterialien nichts her (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1980 NJW 1981, 470; OLG Oldenburg aaO.).

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Das Kammergericht hat in dem von dem Verteidiger aufgeführten Beschluss vom 17. Juni 2005 - 5 Ws 453/04 - keine gegenteilige Meinung vertreten, vielmehr hat es in dem ihm vorliegenden Fall deutlich gemacht, dass wegen der zu Gunsten des Geschädigten verhängten Auflage eine Befriedigung eingetreten ist und - selbst wenn die Auflage dem Verschlechterungsverbot unterliegen würde - in dem speziellen Fall keine Verschlechterung vorlag.
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).
  • KG, 08.10.1999 - 5 Ws 572/99
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    "Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).
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