Weitere Entscheidung unten: KG, 02.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.09.2010 - 1 Ss 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3783
OLG Oldenburg, 07.09.2010 - 1 Ss 124/10 (https://dejure.org/2010,3783)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2010 - 1 Ss 124/10 (https://dejure.org/2010,3783)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2010 - 1 Ss 124/10 (https://dejure.org/2010,3783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vortäuschen einer Straftat

  • openjur.de

    § 145d Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Vortäuschen einer Straftat, Anzeige, Geeignetheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vortäuschung einer Straftat bei wahrheitswidriger Angabe eines Ladeninhabers über einen Diebstahl trotz Klarheit über die Wahrheitswidrigkeit bei der Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vortäuschung einer Straftat bei wahrheitswidriger Angabe eines Ladeninhabers über einen Diebstahl trotz Klarheit über die Wahrheitswidrigkeit bei der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145d Abs. 1 Nr. 1
    Vortäuschen einer Straftat; Falschangaben des Geschädigten nach Beschädigung einer Eingangstüre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer falschen Behauptungen gegenüber der Polizei

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vortäuschen einer Straftat nur, wenn Ermittlungsaufwand entsteht

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Vortäuschen einer Straftat setzt Ermittlungsaufwand voraus

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Falsche Behauptungen gegenüber der Polizei: Strafbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 582 (Ls.)
  • NStZ 2011, 95
  • StraFo 2011, 65
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17

    Vortäuschen einer Straftat; Aufbauschen; Schadenshöhe; Übertreibung

    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
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Rechtsprechung
   KG, 02.09.2010 - (1) 1 Ss 561/09 (1/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17675
KG, 02.09.2010 - (1) 1 Ss 561/09 (1/10) (https://dejure.org/2010,17675)
KG, Entscheidung vom 02.09.2010 - (1) 1 Ss 561/09 (1/10) (https://dejure.org/2010,17675)
KG, Entscheidung vom 02. September 2010 - (1) 1 Ss 561/09 (1/10) (https://dejure.org/2010,17675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Wertgrenze bei der "geringwertigen Sache” bewegt sich nach oben - etwas

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Anforderung an den Wert einer geringwertigen Sache bei besonders schwerem Diebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Die seit Jahrzehnten angenommene Wertgrenze von 50 DM (zutreffend umgerechnet 25, 53 Euro) beziehungsweise entsprechend 25 Euro (vgl. BGHR StGB § 248a Geringwertig 1; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 Ss 275/06 - juris) hält der Senat angesichts der Entwicklung des Preisgefüges nicht mehr für angemessen.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Ob der weitergehenden Ansicht zu folgen ist, die Grenze bei 50 Euro zu ziehen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 311; OLG Hamm NJW 2003, 2145; OLG Zweibrücken NStZ 2000, 526; Eser in Schönke/Schröder, § 248a StGB Rdn. 10; Hohmann in Münchener Kommentar, StGB, § 248a Rdn. 6; Kindhäuser in Nomos Kommentar, StGB 2. Aufl. (2005), § 248a Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl., § 248a Rdn. 3; Joecks, Studienkommentar StGB 7. Aufl., § 248a Rdn. 6), kann der Senat offen lassen, da die verfahrensgegenständlichen Sachwerte diese Entscheidung nicht erfordern.
  • EGMR, 13.02.2003 - 42326/98

    Schutz des Rechts auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens; Möglichkeit

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Ob der weitergehenden Ansicht zu folgen ist, die Grenze bei 50 Euro zu ziehen (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 311; OLG Hamm NJW 2003, 2145; OLG Zweibrücken NStZ 2000, 526; Eser in Schönke/Schröder, § 248a StGB Rdn. 10; Hohmann in Münchener Kommentar, StGB, § 248a Rdn. 6; Kindhäuser in Nomos Kommentar, StGB 2. Aufl. (2005), § 248a Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl., § 248a Rdn. 3; Joecks, Studienkommentar StGB 7. Aufl., § 248a Rdn. 6), kann der Senat offen lassen, da die verfahrensgegenständlichen Sachwerte diese Entscheidung nicht erfordern.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2005 - Ss 426/04

    30 Euro; 50 DM; Bagatellfall; Bagatellgrenze; Diebstahl; Euro-Umstellung;

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Bei Werten von - wie hier - bis zu 30 Euro (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 Ss 70/08 - juris; OLG Oldenburg NdsRpfl 2008, 347; NStZ-RR 2005, 111; Fischer, § 248a StGB Rdn. 3 [25 - 30 Euro]; Kindhäuser, StGB Lehr- und Praxiskommentar 3. Aufl. (2006), § 248a Rdn. 2) erachtet er die Geringwertigkeit jedenfalls für gegeben.".
  • OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 70/08

    Strafzumessung bei Ladendiebstahl: Unbedingte Freiheitsstrafe zur Ahndung von

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Bei Werten von - wie hier - bis zu 30 Euro (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 Ss 70/08 - juris; OLG Oldenburg NdsRpfl 2008, 347; NStZ-RR 2005, 111; Fischer, § 248a StGB Rdn. 3 [25 - 30 Euro]; Kindhäuser, StGB Lehr- und Praxiskommentar 3. Aufl. (2006), § 248a Rdn. 2) erachtet er die Geringwertigkeit jedenfalls für gegeben.".
  • OLG Jena, 23.10.2006 - 1 Ss 275/06

    Verfahrenshindernis

    Auszug aus KG, 02.09.2010 - 1 Ss 561/09
    Die seit Jahrzehnten angenommene Wertgrenze von 50 DM (zutreffend umgerechnet 25, 53 Euro) beziehungsweise entsprechend 25 Euro (vgl. BGHR StGB § 248a Geringwertig 1; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 Ss 275/06 - juris) hält der Senat angesichts der Entwicklung des Preisgefüges nicht mehr für angemessen.
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Diese Entscheidungen dürften jedoch inzwischen überholt sein, weil sich der 1. Strafsenat des Kammergerichts nunmehr im Ergebnis und mit wortgleicher Begründung dem 2. Strafsenat angeschlossen hat (vgl. KG, Beschluss vom 2. September 2010 - [1] 1 Ss 561/09 [1/10] -, StraFo 2011, 65).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 53 Ss 118/14
    Es handelte sich somit um eine geringwertige Sache im Sinne des § 248a StGB (zur Wertgrenze vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 311; KG StraFo 2011, 65).
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