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   EuG, 20.06.1990 - T-133/89   

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EuG, 20.06.1990 - T-133/89 (https://dejure.org/1990,5858)
EuG, Entscheidung vom 20.06.1990 - T-133/89 (https://dejure.org/1990,5858)
EuG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - T-133/89 (https://dejure.org/1990,5858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament.

    Einstellung - Auswahlverfahren - Bewerbungsfragebogen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlverfahren für die Einstellung eines Abteilungsleiters französischer Sprache zur Leitung des Informationsbüros in Paris; Ablehnung einer Bewerbung wegen nicht fristgemäß eingereichter, beim Arbeitgeber bereits hinterlegter Zeugnisse; Rechtsbehelf gegen eine ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 2 Abs. 2 Anhang III; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Anhang III; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.07.1989 - 225/87

    Belardinelli / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    Es ist Sache der Bewerber, dem Prüfungsausschuß alle Auskünfte zu erteilen, die sie als für die Prüfung ihrer Bewerbung nützlich erachten, zumal wenn sie dazu förmlich aufgefordert worden sind ( siehe insbesondere das Urteil vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 225/87, Belardinelli/Gerichtshof, Slg. 1989, 2353 ).

    Er stützt sich hierbei auf das Urteil vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 225/87 ( Belardinelli, a. a. O.), wonach ein Prüfungsausschuß für ein Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl berechtigt sei, den Bewerbern in einem ersten Stadium lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, wenn er nur später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangten, individuelle Erklärungen gebe.

  • EuGH, 23.10.1986 - 321/85

    Schwiering / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    Er schließt hieraus erstens, daß die Verwaltung in seinem Interesse aufgrund der Fürsorgepflicht und des Grundsatzes der ordnungsgemässen Verwaltung, so wie sie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177 ) und vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85 ( Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551 ) ausgelegt habe, verpflichtet gewesen sei, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen und, zweitens, daß der Prüfungsausschuß Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts hätte anwenden müssen, da die Frist noch nicht abgelaufen und die Zahl der Bewerber gering gewesen sei.

    27 Einleitend ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 ( Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677 ), vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81 ( Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229 ) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering, a. a. O.) entschieden hat, die auch einem Prüfungsausschuß obliegende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten, auch wenn sie nicht im Beamtenstatut erwähnt ist, das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den Beamten geschaffen hat.

  • EuGH, 07.05.1986 - 52/85

    Rihoux / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    17 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, besteht der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses in der Regel in der unmittelbaren Anrufung des Gemeinschaftsrichters ( siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux u. a./Kommission, Slg. 1986, 1555, 1567; Beschluß vom 8. November 1988 in den Rechtssachen 264/88 und 264/88 R, Valle Fernandez/Kommission, Slg. 1988, 6341 ).
  • EuGH, 30.11.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    Wenn sich der Betroffene aber trotzdem in der Form einer Verwaltungsbeschwerde an die Anstellungsbehörde wendet, so kann ein solches Vorgehen, welche rechtliche Bedeutung ihm auch immer zukommen mag, nicht zur Folge haben, daß er die Möglichkeit verlöre, sich unmittelbar an den Gemeinschaftsrichter zu wenden, zumal es sich hierbei um ein unverzichtbares Recht handelt, das folglich durch das Verhalten des einzelnen nicht beeinträchtigt werden kann ( Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78, Salerno u. a./Kommission, Slg. 1978, 2403 ).
  • EuGH, 01.06.1983 - 36/81

    Seton / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    43 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton u. a., Slg. 1983, 1789 ) muß es die Begründung von Maßnahmen, die beschwerend wirken können, dem betroffenen Beamten ermöglichen, die Gründe für eine an ihn gerichtete Entscheidung zu erkennen und seine Rechte und Interessen wahrzunehmen.
  • EuGH, 09.12.1982 - 191/81

    Plug / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    27 Einleitend ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 ( Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677 ), vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81 ( Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229 ) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering, a. a. O.) entschieden hat, die auch einem Prüfungsausschuß obliegende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten, auch wenn sie nicht im Beamtenstatut erwähnt ist, das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den Beamten geschaffen hat.
  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    27 Einleitend ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33/79 und 75/79 ( Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677 ), vom 9. Dezember 1982 in der Rechtssache 191/81 ( Plug/Kommission, Slg. 1982, 4229 ) und vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering, a. a. O.) entschieden hat, die auch einem Prüfungsausschuß obliegende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bediensteten, auch wenn sie nicht im Beamtenstatut erwähnt ist, das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den Beamten geschaffen hat.
  • EuGH, 08.11.1988 - 264/88

    Valle Fernandez / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    17 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, besteht der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses in der Regel in der unmittelbaren Anrufung des Gemeinschaftsrichters ( siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux u. a./Kommission, Slg. 1986, 1555, 1567; Beschluß vom 8. November 1988 in den Rechtssachen 264/88 und 264/88 R, Valle Fernandez/Kommission, Slg. 1988, 6341 ).
  • EuGH, 23.10.1986 - 142/85

    Schwiering / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    Er schließt hieraus erstens, daß die Verwaltung in seinem Interesse aufgrund der Fürsorgepflicht und des Grundsatzes der ordnungsgemässen Verwaltung, so wie sie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177 ) und vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85 ( Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551 ) ausgelegt habe, verpflichtet gewesen sei, ihn auf seinen Irrtum hinzuweisen und, zweitens, daß der Prüfungsausschuß Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III des Statuts hätte anwenden müssen, da die Frist noch nicht abgelaufen und die Zahl der Bewerber gering gewesen sei.
  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.06.1990 - T-133/89
    17 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, besteht der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung eines Prüfungsausschusses in der Regel in der unmittelbaren Anrufung des Gemeinschaftsrichters ( siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71, Marcato/Kommission, Slg. 1972, 427; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 52/85, Rihoux u. a./Kommission, Slg. 1986, 1555, 1567; Beschluß vom 8. November 1988 in den Rechtssachen 264/88 und 264/88 R, Valle Fernandez/Kommission, Slg. 1988, 6341 ).
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

  • EuGH, 04.02.1987 - 417/85

    Maurissen / Rechnungshof

  • EuGH, 08.03.1988 - 64/86

    Sergio / Kommission

  • EuGH, 16.03.1978 - 7/77

    Von Wüllerstorff und Urbair / Kommission

  • EuGöD, 20.06.2012 - F-66/11

    Cristina / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin als Erwiderung auf die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit darauf hingewiesen, dass das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 20. Juni 1990, Burban/Parlament (T-133/89), eine Klage unter Voraussetzungen für zulässig erklärt habe, die im Wesentlichen mit denen der vorliegenden Rechtssache identisch seien.

    Vielmehr wurde in der Unionsrechtsprechung bereits ausdrücklich anerkannt, dass, wenn sich ein Bewerber in einem Auswahlverfahren in der Form einer Verwaltungsbeschwerde an die Anstellungsbehörde wendet, ein solches Vorgehen, welche rechtliche Bedeutung ihm auch immer zukommen mag, nicht zur Folge haben kann, dass der Bewerber die Möglichkeit verliert, unmittelbar den Richter anzurufen (Urteil des Gerichtshofs vom 30. November 1978, Salerno u. a./Kommission, 4/78, 19/78 und 28/78, Randnr. 10; Urteil Burban/Parlament, Randnr. 17).

    Entscheidet sich ein Bewerber in einem Auswahlverfahren somit dafür, unmittelbar den Richter anzurufen, hat dieser festzustellen, ob die Klage innerhalb der Frist von drei Monaten und zehn Tagen nach Mitteilung der beschwerenden Entscheidung an den Kläger erhoben worden ist (vgl. Urteil Burban/Parlament, Randnr. 18).

    Die Kommission hat nämlich erstens vorgetragen, dass die im Urteil Burban/Parlament gefundene Lösung durch die spätere Rechtsprechung überholt sei.

    Zweitens weist die Kommission darauf hin, dass sich der Kläger in der Rechtssache, in der das Urteil Burban/Parlament ergangen sei, "schließlich" dafür entschieden habe, unmittelbar den Richter anzurufen (Urteil Burban/Parlament, Randnr. 18), während die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache versuche, gleichzeitig beide Rechtsbehelfe zu nutzen.

    Um die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache abzugrenzen, in der das Urteil Burban/Parlament erging, hat die Kommission drittens hervorgehoben, dass die Klägerin im vorliegenden Fall durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen sei, als sie ihre Beschwerde erhoben habe.

    Somit ist im Licht der vorstehenden Erwägungen festzustellen, ob die unmittelbare Anrufung des Richters im vorliegenden Fall innerhalb der Frist von drei Monaten und zehn Tagen nach Mitteilung der beschwerenden Entscheidung an die Klägerin erfolgt ist (vgl. Urteil Burban/Parlament, Randnr. 17).

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Der Kläger hat im vorliegenden Fall die Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht dadurch angefochten, dass er eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts einreichte oder aber sich unmittelbar an den Gemeinschaftsrichter wandte (vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache T-133/89,Burban/Parlament, Slg. 1990, II-245, Randnr. 17).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-255/90

    Burban / Parlament

    1 Jean-Louis Burban (im folgenden: Kläger) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. August 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache T-133/89 (Burban/Parlament, Slg. 1990, II-245) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz seine Klage auf Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Allgemeine Auswahlverfahren PE/44/A, mit denen ihm die Zulassung zum Auswahlverfahren verweigert worden war, abgewiesen hat.
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    116 Le requérant fait valoir que la Commission a méconnu le devoir de sollicitude ainsi que le principe de bonne administration à l'égard de ses agents (arrêts du Tribunal du 20 juin 1990, Burban/Parlement, T-133/89, Rec. p. II-245 ; du 15 septembre 1998, Haas e.a./Commission, T-3/96, RecFP p. I-A-475 et II-1395, points 52 à 54, et du 6 juillet 1999, Séché/Commission, T-112/96 et T-115/96, RecFP p. I-A-115 et II-623).
  • EuG, 14.12.2017 - T-609/16

    PB / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 1990, Burban/Parlament, T-133/89, EU:T:1990:36, Rn. 31 und 34, sowie vom 28. November 2002, Pujals Gomis/Kommission, T-332/01, EU:T:2002:289, Rn. 41 bis 44) Sache der klagenden Partei ist, dem Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren alle Auskünfte zu erteilen und Dokumente vorzulegen, die sie im Hinblick auf die von diesem vorzunehmende Prüfung ihrer Bewerbung für sachdienlich hält.

    Nach der Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 1990, Burban/Parlament, T-133/89, EU:T:1990:36, Rn. 31 und 34, und vom 28. November 2002, Pujals Gomis/Kommission, T-332/01, EU:T:2002:289, Rn. 41 bis 44) ist es Sache des Bewerbers, dem Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren alle Auskünfte zu erteilen und Dokumente vorzulegen, die er im Hinblick auf die Prüfung seiner Bewerbung für sachdienlich hält.

  • EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05

    A / Kommission

    Diese Pflicht gebietet es insbesondere, dass die Anstellungsbehörde bei der Entscheidung über die Situation eines Beamten sämtliche Umstände berücksichtigt, die geeignet sind, ihre Entscheidung zu beeinflussen, und dass sie dabei nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 20. Juni 1990, Burban/Parlament, T-133/89, Slg. 1990, II-245, Randnr. 27, und Séché/Kommission, Randnr. 147).
  • EuG, 06.07.1999 - T-112/96

    Séché / Kommission

    Selon une jurisprudence constante de la Cour et du Tribunal, le devoir de sollicitude reflète l'équilibre des droits et obligations réciproques que le statut a créés dans les relations entre l'autorité publique et les agents du service public (arrêts du Tribunal du 20 juin 1990, Burban/Parlement, T-133/89, Rec. p. II-245, point 27, du 16 mars 1993, Blackman/Parlement, T-33/89 et T-74/89, Rec.
  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata / Parlament

    Das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Verwaltung und des Bewerbers erfordert es, dass dieser die Bestimmungen der Ausschreibung, die völlig klar, deutlich und unbedingt sind, aufmerksam und sorgfältig liest (Urteil vom 20. Juni 1990, Burban/Parlament, T-133/89, EU:T:1990:36, Rn. 33).
  • EuG, 14.11.2006 - T-494/04

    Neirinck / Kommission

    Ce devoir ainsi que le principe de bonne administration impliquent notamment que, lorsqu'elle se prononce sur la situation d'un fonctionnaire, l'autorité compétente prenne en considération l'ensemble des éléments susceptibles de déterminer sa décision et que, ce faisant, elle tienne compte non seulement de l'intérêt du service, mais aussi de celui du fonctionnaire concerné (arrêt Schwiering/Cour des comptes, précité, point 18, et arrêt du Tribunal du 20 juin 1990, Burban/Parlement, T-133/89, Rec. p. II-245, point 27).
  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

    Diese Pflicht gebietet es insbesondere, daß die Behörde bei der Entscheidung über die Stellung eines Beamten sämtliche Umstände berücksichtigt, die geeignet sind, ihre Entscheidung zu beeinflussen, und daß sie dabei nicht nur dem dienstlichen Interesse, sondern auch dem Interesse des betroffenen Beamten Rechnung trägt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache T-133/89, Burban/Parlament, Slg. 1990, II-245, Randnr. 27).
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 05.09.2018 - T-671/16

    Villeneuve / Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines

  • EuG, 13.03.2002 - T-357/00

    Martínez Alarcón / Kommission

  • EuG, 08.05.2019 - T-99/18

    Stamatopoulos/ ENISA

  • EuGöD, 01.07.2010 - F-40/09

    Casta / Kommission

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07

    Zangerl-Posselt / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren

  • EuG, 27.09.2002 - T-236/02

    Luigi Marcuccio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren des

  • EuG, 21.11.2000 - T-214/99

    Carrasco Benítez / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-614/16

    Colin / Kommission

  • EuG, 06.11.1997 - T-71/96

    Sonja Edith Berlingieri Vinzek gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 25.06.2003 - T-72/01

    Pyres / Kommission

  • EuG, 23.01.2002 - T-386/00

    Gonçalves / Parlament

  • EuG, 25.03.2004 - T-145/02

    Petrich / Kommission

  • EuGöD, 28.10.2010 - F-77/08

    Vicente Carbajosa u.a. / Kommission

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-135/07

    Smadja / Kommission

  • EuGöD, 14.12.2006 - F-120/06

    Dálnoky / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-420/04

    Blackler / Parlament

  • EuG, 06.05.2019 - T-271/18

    Mauritsch/ INEA

  • EuGöD, 20.06.2012 - F-83/11

    Cristina / Kommission

  • EuGöD, 27.09.2007 - F-120/06

    Dálnoky / Kommission

  • EuGöD, 28.06.2007 - F-21/06

    Da Silva / Kommission - Beamte - Ernennung in der Besoldungsgruppe - Stelle eines

  • EuG, 03.03.2004 - T-48/01

    Vainker / Parlament

  • EuG, 13.03.2003 - T-166/02

    Pessoa e Costa / Kommission

  • EuG, 02.05.2001 - T-208/00

    Barleycorn Mongolue und Boixader Rivas / Parlament und Rat

  • EuG, 13.11.2018 - T-830/17

    Szentes/ Kommission

  • EuG, 11.09.2008 - T-135/07

    Daniele Smadja gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 07.11.2002 - T-199/01

    G / Kommission

  • EuG, 16.04.1997 - T-80/96

    Ana Maria Fernandes Leite Mateus gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGöD, 04.09.2014 - F-111/13

    Prigent / Kommission

  • EuG, 12.10.2000 - T-208/00

    Barleycorn Mongolue und Boixader Rivas / Parlament und Rat

  • EuG, 09.11.1999 - T-102/98

    Papadeas / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 11.07.1996 - T-30/96

    José Gomes de Sá Pereira gegen Rat der Europäischen Union. - Beschlüsse des Rates

  • EuG, 06.04.1992 - T-74/91

    Rocco Tancredi gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.

  • EuGöD, 24.05.2012 - F-91/11

    Alionescu / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-255/90

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Nichtzulassung

  • EuG, 20.06.2001 - T-243/99

    Buisson / Kommission

  • EuG, 13.01.1998 - T-176/96

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Anfechtungsklage -

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