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   EuG, 06.10.2011 - T-247/10   

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https://dejure.org/2011,4100
EuG, 06.10.2011 - T-247/10 (https://dejure.org/2011,4100)
EuG, Entscheidung vom 06.10.2011 - T-247/10 (https://dejure.org/2011,4100)
EuG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - T-247/10 (https://dejure.org/2011,4100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke deutschemedi. de - Ältere Gemeinschaftswortmarke World of medi, ältere nationale Bildmarke medi, ältere nationale Wortmarken medi. eu, medi welt und medi - Verband sowie älterer Handels- ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Medi / OHMI - Deutsche Medien Center (deutschemedi.de)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke deutschemedi.de - Ältere Gemeinschaftswortmarke World of medi, ältere nationale Bildmarke medi, ältere nationale Wortmarken medi.eu, medi welt und medi - Verband sowie älterer Handels- und ...

  • EU-Kommission

    Medi GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr des Wortzeichens deutschmedi.de mit deutscher Wortmarke medi.eu für Gesundheitsdienstleistungen; Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Verwechselungsgefahr eines zusammengesetzten Zeichens aufgrund des Gesamteindrucks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechselungsgefahr des Wortzeichens deutschmedi.de mit deutscher Wortmarke medi.eu für Gesundheitsdienstleistungen; Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Verwechselungsgefahr eines zusammengesetzten Zeichens aufgrund des Gesamteindrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke und der nationalen Wort- und Bildmarken, die das Wort "medi" enthalten, für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 5, 10, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44 sowie des im geschäftlichen Verkehr in der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Diese Tätigkeit entspricht im Wesentlichen einer Geschäftstätigkeit wie der von der Anmeldemarke erfassten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 2005, Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte, C-418/02, Slg. 2005, I-5873, Randnrn.

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung von dem Anmelder einer Marke für Dienstleistungen, die im Rahmen des Einzelhandels erbracht werden, zwar zu verlangen ist, dass er die Waren oder Arten von Waren, auf die sich diese Dienstleistungen beziehen, konkretisiert, ohne dass es aber notwendig wäre, die Dienstleistung oder die Dienstleistungen zu konkretisieren (Urteil Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte, Randnrn.

    Dieser Rechtsprechung ist weiter zu entnehmen, dass diese Anforderung für die Eintragung von Marken mit der Konsequenz gilt, die Anwendung insbesondere des Art. 4 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) zu erleichtern, der die Zurückweisung einer Anmeldung wegen bestehender Verwechslungsgefahr betrifft (vgl. entsprechend Urteil Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte, Randnrn.

    Jedoch kann das Gericht im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen, um einen präziseren Vergleich dieser Dienstleistungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte, Randnr. 48).

    Wie oben in Randnr. 26 festgestellt, ergibt sich aus dem Urteil Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte (Randnr. 50), dass für die Eintragung einer Marke, die Dienstleistungen des Einzelhandels erfasst, vom Anmelder zu verlangen ist, dass er die Waren oder die Arten von Waren konkretisiert, auf die sich diese Dienstleistungen beziehen.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).

    Denn die Unterscheidungskraft der älteren Marke ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwar zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil Canon, Randnr. 24), sie ist aber dabei nur einer von mehreren Faktoren.

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Unter diesen Umständen ist das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zu bejahen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion, C-120/04, Slg. 2005, I-8551 Randnrn.
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Dabei nimmt der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Wie das HABM zutreffend ausgeführt hat, ist für die Ermittlung der Unterscheidungskraft eines Zeichens auf die Wahrnehmung der durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen maßgeblichen Verkehrskreise im Hinblick auf die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen abzustellen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 13.12.2007 - T-134/06

    Xentral / OHMI - Pages jaunes (PAGESJAUNES.COM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Selbst wenn es also um eine ältere Marke mit schwacher Unterscheidungskraft geht, kann eine Gefahr von Verwechslungen, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen sowie der betroffenen Waren oder Dienstleistungen, gegeben sein (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2007, Xentral/HABM - Pages jaunes [PAGESJAUNES.COM], T-134/06, Slg. 2007, II-5213, Randnr. 70, und vom 15. Oktober 2008, Air Products and Chemicals/HABM - Messer Group [Ferromix, Inomix und Alumix], T-305/06 bis T-307/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59].
  • EuG, 24.09.2008 - T-116/06

    Oakley / OHMI - Venticinque (O STORE) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    49 bis 51, und Urteil des Gerichts vom 24. September 2008, 0akley/HABM - Venticinque [O STORE], T-116/06, Slg. 2008, II-2455, Randnr. 44).
  • EuG, 15.10.2008 - T-405/05

    Powerserv Personalservice / OHMI - Manpower (MANPOWER) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Da der von der Streithelferin erhobenen Beschwerde von der Beschwerdekammer stattgegeben wurde, was das Vorliegen einer Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Zeichen anbelangt, das mit der vorliegenden Klage bestritten wird, ist davon auszugehen, dass sie gemäß Art. 134 § 2 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts einen eigenständigen Antrag stellen wollte, der auf die Abänderung der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens einer Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Waren und Dienstleistungen abzielt, die bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr eine bedeutende Rolle spielt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Powerserv Personalservice/HABM - Manpower [MANPOWER], T-405/05, Slg. 2008, II-2883, Randnr. 24).
  • EuG, 15.10.2008 - T-305/06

    Air Products and Chemicals / OHMI - Messer Group (Ferromix)

    Auszug aus EuG, 06.10.2011 - T-247/10
    Selbst wenn es also um eine ältere Marke mit schwacher Unterscheidungskraft geht, kann eine Gefahr von Verwechslungen, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen sowie der betroffenen Waren oder Dienstleistungen, gegeben sein (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2007, Xentral/HABM - Pages jaunes [PAGESJAUNES.COM], T-134/06, Slg. 2007, II-5213, Randnr. 70, und vom 15. Oktober 2008, Air Products and Chemicals/HABM - Messer Group [Ferromix, Inomix und Alumix], T-305/06 bis T-307/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59].
  • EuG, 09.03.2005 - T-33/03

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09

    medi / HABM (medi) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

    Im Übrigen sind die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Argumente zum Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2011, medi/HABM - Deutsche Medien Center (deutschemedi.de) (T-247/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), unerheblich.
  • EuGH, 16.10.2013 - C-410/12

    medi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Schließlich habe das Gericht in seinem Urteil vom 6. Oktober 2011, medi/HABM - Deutsche Medien Center (deutschemedi.de) (T-247/10), über einen Widerspruch der Klägerin dieses Verfahrens gegen die Marke deutschemedi.de für Waren und Dienstleistungen in Klasse 35 des erwähnten Abkommens festgestellt, dass "medi" das unterscheidungskräftigste Element der älteren Marke medi.eu sei.
  • EuG, 22.01.2015 - T-172/13

    Novomatic / OHMI - Simba Toys (AFRICAN SIMBA) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Ausdruck "african simba" wird von den maßgeblichen Verkehrskreisen daher lediglich als afrikanischer "simba" aufgefasst werden, so dass das Element der älteren Marke, das die Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise stärker auf sich zieht, nämlich das Wortelement "simba", in der angemeldeten Marke weder überdeckt noch in den Hintergrund gerückt werden wird, sondern darin durchaus erkennbar sein wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile Medion, oben in Rn. 164 angeführt, EU:C:2005:594, Rn. 31, 32, 35 und 36, und Bimbo/HABM, oben in Rn. 165 angeführt, EU:C:2014:305, Rn. 24; vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2011, medi/HABM - Deutsche Medien Center [deutschemedi.de], T-247/10, EU:T:2011:579, Rn. 52).
  • EuG, 28.01.2016 - T-687/14

    Novomatic / OHMI - Simba Toys (African SIMBA) - Gemeinschaftsmarke -

    Die maßgeblichen Verkehrskreise werden den Ausdruck "african simba" daher lediglich als afrikanischer "simba" auffassen, so dass das Element der älteren Marke, das die Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise stärker auf sich zieht, nämlich das Wortelement "simba", in der Anmeldemarke weder überdeckt noch in den Hintergrund gerückt wird, sondern darin durchaus erkennbar sein wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2011, medi/HABM - Deutsche Medien Center [deutschemedi.de], T-247/10, EU:T:2011:579, Rn. 52; vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Urteile Medion, oben in Rn. 132 angeführt, EU:C:2005:594, Rn. 31, 32, 35 und 36, und Bimbo/HABM, oben in Rn. 133 angeführt, EU:C:2014:305, Rn. 24).
  • BPatG, 22.05.2019 - 26 W (pat) 71/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHIBIN/MEDIBIN" - Einrede mangelnder Benutzung -

    Er ist aber Bestandteil einer Vielzahl von Wörtern aus dem Bereich der Medizin und schon seit Jahren als Namensbestandteil für Produkte und Leistungen im Zusammenhang mit der Medizin verbreitet (st. Rspr., vgl. BGH I ZB 92/08 Beschluss vom 16. Juli 2009 - medi/Mediline; BPatG 30 W (pat) 546/12 - medipresse; 28 W (pat) 2/95 - MEDIMATE/Medinette; 25 W (pat) 48/07 - MEDI.AS/medi-Verband; 26 W (pat) 13/09 - med1BOX/medi-Verband; 30 W (pat) 60/07 - MediVerm/medi ich fühl mich besser; EuG T-470/09 - medi; T-247/10 - deutschemedi.de/medi.eu).
  • EuG, 08.11.2023 - T-41/23

    Pollen + Grace/ EUIPO - Grace Foods (POLLEN + GRACE)

    Comme l'EUIPO l'a relevé à juste titre, afin d'établir le caractère distinctif d'un signe, il faut se fonder sur la perception du public pertinent normalement informé et raisonnablement attentif et avisé, eu égard aux produits et aux services en cause [arrêt du 6 octobre 2011, medi/OHMI - Deutsche Medien Center (deutschemedi.de), T-247/10, non publié, EU:T:2011:579, point 42].
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