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   EuG, 06.04.2017 - T-594/15   

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https://dejure.org/2017,9550
EuG, 06.04.2017 - T-594/15 (https://dejure.org/2017,9550)
EuG, Entscheidung vom 06.04.2017 - T-594/15 (https://dejure.org/2017,9550)
EuG, Entscheidung vom 06. April 2017 - T-594/15 (https://dejure.org/2017,9550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke Metabolic Balance - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke Metabolic Balance - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de

    Beschreibendes Bildzeichen "Metabolic Balance" für Dienstleistungen im Bereich Diät und richtiger Ernährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke Metabolic Balance - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Metabolic Balance Holding / EUIPO (Metabolic Balance)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke Metabolic Balance - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Zwar ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass das EUIPO im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Unionsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75 bis 77).

    Daher kann die Klägerin frühere Entscheidungen des EUIPO nicht mit Erfolg geltend machen, um das Ergebnis, zu dem die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung gelangt ist, in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 78 und 79).

  • EuG, 16.01.2013 - T-544/11

    Spectrum Brands (UK) / OHMI - Philips (STEAM GLIDE)

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Solche Zeichen und Angaben werden daher nach der Verordnung Nr. 207/2009 ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen, d. h. die Funktion, die betriebliche Herkunft der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren, um es so dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat; dies gilt unbeschadet eines möglichen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. Urteil vom 16. Januar 2013, Spectrum Brands [UK]/HABM - Philips [STEAM GLIDE], T-544/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:20, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus ergibt sich insbesondere, dass der beschreibende Charakter eines Zeichens anhand des Verständnisses, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihm haben, und im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beurteilt werden muss (vgl. Urteil vom 16. Januar 2013, STEAM GLIDE, T-544/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:20, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus Art. 7 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt sich schließlich, dass die Eintragung einer Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn die betreffende Marke in einer der Amtssprachen der Union beschreibend ist (vgl. Urteil vom 16. Januar 2013, STEAM GLIDE, T-544/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:20, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.09.2015 - T-610/13

    Ecolab USA / HABM (GREASECUTTER)

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Im Rahmen der Prüfung, die das EUIPO bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 durchzuführen hat, muss es nämlich im Einzelfall unter der Kontrolle des Gerichts verifizieren, ob die Anmeldemarke im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen u. a. beschreibend ist, so dass diese Prüfung nicht vom Ergebnis einer Internetrecherche abhängen kann (Urteile vom 27. Februar 2015, Greenworld, T-106/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:123, Rn. 35, und vom 30. September 2015, Ecolab USA/HABM [GREASECUTTER], T-610/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:737, Rn. 35).

    Die Zurückweisung einer Anmeldung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 durch das EUIPO setzt nämlich nicht voraus, dass das Zeichen, aus dem die fragliche Marke besteht, bereits für Waren oder Dienstleistungen wie die in der Anmeldung aufgeführten oder für deren Merkmale beschreibend verwendet worden ist, sondern es genügt, dass es dafür verwendet werden kann (Urteil vom 30. September 2015, GREASECUTTER, T-610/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:737, Rn. 34).

  • EuG, 27.02.2015 - T-106/14

    Universal Utility International / HABM (Greenworld) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (Urteil vom 27. Februar 2015, Universal Utility International/HABM [Greenworld], T-106/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:123, Rn. 18).

    Im Rahmen der Prüfung, die das EUIPO bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 durchzuführen hat, muss es nämlich im Einzelfall unter der Kontrolle des Gerichts verifizieren, ob die Anmeldemarke im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen u. a. beschreibend ist, so dass diese Prüfung nicht vom Ergebnis einer Internetrecherche abhängen kann (Urteile vom 27. Februar 2015, Greenworld, T-106/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:123, Rn. 35, und vom 30. September 2015, Ecolab USA/HABM [GREASECUTTER], T-610/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:737, Rn. 35).

  • EuG, 15.05.2014 - T-366/12

    Katjes Fassin / HABM (Yoghurt- Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Im Übrigen stellt auch der Umstand, dass diese beiden Begriffe mit Großbuchstaben beginnen, kein schöpferisches Element dar, das einen merklichen Unterschied zwischen der Neuschöpfung und der bloßen Summe ihrer Bestandteile bewirkte (Urteil vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 25).

    Daher kann der beschreibende Charakter des angemeldeten Zeichens durch das untergeordnete Vorhandensein dieses Bildelements nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2014, Yoghurt-Gums, T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 31).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Unionsmarke ist daher nur auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern (Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 47, und vom 22. Oktober 2015, Hewlett Packard Development Company/HABM [ELITEPAD], T-470/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:795, Rn. 33).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Dem ist hinzuzufügen, dass keine Vorschrift der Verordnung Nr. 207/2009 das EUIPO oder - im Fall einer Klage - das Gericht verpflichtet, zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen wie die nationalen Behörden oder Gerichte in einem gleichartigen Fall (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 49, und vom 10. September 2010, MPDV Mikrolab/HABM [ROI ANALYZER], T-233/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:382, Rn. 43).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Insoweit genügt die Feststellung, dass die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Unionsmarke nur auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, EU:C:2009:477, Rn. 58).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-126/13

    BSH / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Es ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse gegeben ist (Urteil vom 10. Juli 2014, BSH/HABM, C-126/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2065, Rn. 33).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 06.04.2017 - T-594/15
    Dies ist auch dann der Fall, wenn, wie vorliegend, eine solche Entscheidung in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem die fragliche Wortmarke ihren Ursprung hat (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM (STREAMSERVE), T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuGH, 19.01.2012 - C-53/11

    HABM / Nike International - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuG, 10.09.2010 - T-233/08

    MPDV Mikrolab / HABM (ROI ANALYZER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 11.07.2012 - T-559/10

    Laboratoire Garnier / HABM (natural beauty)

  • EuG, 08.07.2010 - T-386/08

    'Trautwein / HABM (Représentation d''un cheval)' - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 10.09.2015 - T-571/14

    Laverana / HABM (BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG) -

  • EuG, 12.05.2016 - T-776/14

    Red Lemon / EUIPO - Lidl Stiftung (ABTRONICX2) - Unionsmarke -

  • EuG, 21.01.2015 - T-188/14

    Grundig Multimedia / HABM (GentleCare)

  • EuG, 20.11.2015 - T-202/15

    Zitro IP / HABM (WORLD OF BINGO)

  • EuG, 22.10.2015 - T-470/14

    Hewlett Packard Development Company / HABM (ELITEPAD)

  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 19.04.2016 - T-261/15

    Spirig Pharma / EUIPO (Daylong)

  • EuG, 12.04.2016 - T-361/15

    Choice / EUIPO (Choice chocolate & ice cream)

  • EuG, 15.03.2018 - T-205/17

    SSP Europe/ EUIPO (SECURE DATA SPACE) - Unionsmarke - Anmeldung der

    So ist eine Marke, die aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen besteht, von denen jeder für Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibend ist, selbst für diese Merkmale beschreibend, es sei denn, es besteht ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile, was voraussetzt, dass das Wort wegen der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von demjenigen abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der seinen Bestandteilen zu entnehmenden Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. Urteile vom 25. Februar 2010, Lancôme/HABM, C-408/08 P, EU:C:2010:92, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn das Wortelement einer Marke beschreibend ist, die Marke insgesamt beschreibend ist, sofern ihre Bildbestandteile es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der beschreibenden Botschaft abzulenken, die von dem Wortbestandteil vermittelt wird (vgl. Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance, T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.04.2018 - T-220/17

    Pfalzmarkt für Obst und Gemüse/ EUIPO (100% Pfalz) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens entscheidend ist, ob die Bildelemente aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren verändern (Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Marke, deren Wortelement beschreibend ist, insgesamt beschreibend ist, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch den Wortbestandteil übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance, T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2012, Laboratoire Garnier/HABM [natural beauty], T-559/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:362, Rn. 27).

  • EuG, 03.10.2019 - T-686/18

    LegalCareers/ EUIPO (LEGALCAREERS) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung für die Beurteilung des beschreibenden Charakters des in Rede stehenden Zeichens entscheidend, ob die Bildelemente aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise die Bedeutung der Anmeldemarke in Bezug auf die betreffenden Waren verändern (Urteile vom 15. Mai 2014, Katjes Fassin/HABM [Yoghurt-Gums], T-366/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:256, Rn. 30, vom 10. September 2015, Laverana/HABM [BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG], T-571/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:626, Rn. 20, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).

    Außerdem ist eine Marke, deren Wortelement beschreibend ist, insgesamt beschreibend, sofern ihre grafischen Elemente es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der durch den Wortbestandteil übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance, T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Juli 2012, Laboratoire Garnier/HABM [natural beauty], T-559/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:362, Rn. 27).

  • EuG, 03.04.2019 - T-468/18

    NSC Holding/ EUIPO - Ibercondor (CONDOR SERVICE, NSC) - Unionsmarke -

    Des Weiteren ist in Bezug auf die von der Klägerin angeführten Prüfungsrichtlinien für Unionsmarken darauf hinzuweisen, dass sie keine für die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts verbindlichen Rechtsakte darstellen und die Beschwerdekammern nicht binden (Urteile vom 19. Dezember 2012, Leno Merken, C-149/11, EU:C:2012:816, Rn. 48, und vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 51).
  • EuG, 14.12.2018 - T-803/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Wenn die Wortbestandteile einer Marke beschreibend sind, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern die grafischen Bestandteile der Marke es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der von den Wortbestandteilen übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).
  • EuG, 14.12.2018 - T-801/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de) - Unionsmarke

    Wenn die Wortbestandteile einer Marke beschreibend sind, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern die grafischen Bestandteile der Marke es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der von den Wortbestandteilen übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).
  • EuG, 14.12.2018 - T-802/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY

    Wenn die Wortbestandteile einer Marke beschreibend sind, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern die grafischen Bestandteile der Marke es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der von den Wortbestandteilen übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. November 2015, Zitro IP/HABM [WORLD OF BINGO], T-202/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:914, Rn. 22, und Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33).
  • EuG, 14.06.2023 - T-446/22

    Corver/ EUIPO (CHR ME) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Anmeldung der

    Wenn das Wortelement einer Marke beschreibend ist, ist die Marke insgesamt beschreibend, sofern die grafischen Elemente der Marke es nicht ermöglichen, die maßgeblichen Verkehrskreise von der von dem Wortbestandteil übermittelten beschreibenden Botschaft abzulenken (Urteil vom 6. April 2017, Metabolic Balance Holding/EUIPO [Metabolic Balance], T-594/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:261, Rn. 33, vgl. auch Urteil vom 27. Januar 2021, Eggy Food/EUIPO [EGGY FOOD], T-287/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:46, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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