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   OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07   

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OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07 (https://dejure.org/2008,22620)
OLG München, Entscheidung vom 19.06.2008 - U (K) 4252/07 (https://dejure.org/2008,22620)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - U (K) 4252/07 (https://dejure.org/2008,22620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertriebsbindung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten siebenjährigen Vertragslaufzeit für die Bezugsverpflichtung von Schmierstoffen in einem Schmierstoff-Lieferabkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 2790/1999 Art. 5 Buchst. A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtunwirksamkeit eines Schmierstoff-Lieferabkommens wegen Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Vertragslaufzeit und Bezugsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    Dass die Vertragslaufzeit von sieben Jahren von den Vertragsparteien im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (= § 1 Abs. 2 AGBG) individuell ausgehandelt worden sei (vgl. hierzu BGHZ 143, 103, 111 f.), ist von keiner der Parteien geltend gemacht worden.

    bb) Ob die hier vereinbarte formularmäßige Bezugsbindung von sieben Jahren die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Beklagten als Gegner der Klauselverwenderin in unvertretbarer Weise einengt, ist mit Hilfe einer Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. BGHZ 143, 103, 114).

    Maßgeblich kommt es hierbei darauf an, wie erheblich die Gegenleistungen sind, die der bindende Verwender nach dem Vertrag zu erbringen hat, insbesondere welcher Kapitalaufwand dem die Laufzeit vorgebenden Vertragsteil für die Erfüllung des Vertrags entsteht (vgl. BGHZ 143, 103, 115 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 396/03, in juris dokumentiert, dort Rdn. 11; Erman/S. Roloff, BGB, 12. Aufl., § 307, Rdn. 94).

    cc) Die Unangemessenheit der formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von sieben Jahren hat im Streitfall zur Folge, dass diese Vereinbarung vollständig und ersatzlos entfällt (vgl. BGHZ 143, 103, 118).

    Dispositives Gesetzesrecht im Sinne von § 306 Abs. 2 BGB (= § 6 Abs. 2 AGBG), das an die Stelle der unwirksamen Regelung treten könnte, gibt es nicht (vgl. BGHZ 143, 103, 118).

    Eine Rückführung einer übermäßig langen Vertragsdauer auf ein angemessenes Maß ist im Anwendungsbereich des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (= § 9 Abs. 1 AGBG) nicht zulässig (vgl. BGHZ 143, 103, 119 m.w.N.).

    Die Laufzeit des Vertrags kann auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auf eine angemessene Laufzeit herabgesetzt werden (vgl. BGHZ 143, 103, 120 f.).

  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    dd) Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.04.2001 - VIII ZR 135/00 = BGHZ 147, 279.

    Der Bundesgerichtshof hat in dem genannten Urteil maßgeblich darauf abgestellt, dass dem Gastwirt im Zusammenhang mit dem betreffenden Bierlieferungsvertrag ein Darlehen in der erheblichen Höhe von 150.000,-- DM zur Verfügung gestellt wurde, das den Betrieb der Gastwirtschaft erst ermöglichte (vgl. BGHZ 147, 279, 283, 285).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 257/04

    Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    Außerdem würde eine derartige ergänzende Auslegung das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Formularklauseln auf einen zulässigen Kern (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 257/04, in juris dokumentiert, dort Rdn. 18) aushebeln.
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    Vielmehr ist im Schmierstoff-Lieferabkommen vom 30.08./11.09.2000 in der Formularklausel Nr. 1.1 bestimmt, dass die Markenschmierstoffe zu den Preisen der jeweils gültigen Preisliste der Verwenderin abzunehmen sind, womit sich diese Preiserhöhungen in beliebiger Höhe vorbehalten hat (vgl. zum Zusammenhang zwischen Vertragslaufzeit und Preiserhöhungsmöglichkeit des Verwenders BGHZ 93, 252, 259).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03

    Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines

    Auszug aus OLG München, 19.06.2008 - U (K) 4252/07
    Maßgeblich kommt es hierbei darauf an, wie erheblich die Gegenleistungen sind, die der bindende Verwender nach dem Vertrag zu erbringen hat, insbesondere welcher Kapitalaufwand dem die Laufzeit vorgebenden Vertragsteil für die Erfüllung des Vertrags entsteht (vgl. BGHZ 143, 103, 115 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 396/03, in juris dokumentiert, dort Rdn. 11; Erman/S. Roloff, BGB, 12. Aufl., § 307, Rdn. 94).
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