Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.07.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95   

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https://dejure.org/1995,1110
BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95 (https://dejure.org/1995,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 4 B 137.95 (https://dejure.org/1995,1110)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 (https://dejure.org/1995,1110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche Nutzung - Störung - Beeinträchtigung eines Wohngebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 84
  • BauR 1996, 78
  • UPR 1995, 397
  • ZfBR 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213/217) ist ein Bordell grundsätzlich ein gewerblicher Betrieb, und zwar auch dann, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in den selben Räumen verbunden ist.
  • OLG Celle, 08.04.1986 - 2 Ss OWi 33/86

    Ausübung der Prostitution durch die Mieterin eines in einem reinen Wohngebiet

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
    Auch die "Wohnungsprostitution" ist im bauplanungsrechtlichen Sinn nicht nur der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (vgl. auch OLG Celle in NJW 1987, 1563).
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    aa) So wird angenommen, dass - hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts allerdings nicht entscheidungserheblich - die sogenannte Wohnungsprostitution gesondert zu betrachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 9) und typischerweise als mischgebietsverträglich einzuordnen sei (siehe etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 9. August 1996 - 8 S 1987/96 - NVwZ 1997, 601; Urteil vom 13. Februar 1998 - 5 S 2570/96 - NVwZ-RR 1998, 550; VGH München, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 26 ZB 99.770 - UPR 1999, 395 und vom 10. Juni 2010 - 1 ZB 09.19 71 - juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

    Wohnungsprostitution, deren Mischgebietsverträglichkeit in der Rechtsprechung bereits bejaht worden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 1998 - 5 S 2570.96 - juris Rn. 16; vgl. zum Begriff der Wohnungsprostitution BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95 - juris 3), setzt begrifflich voraus, dass die Prostitution in einer einzelnen Wohnung ausgeübt wird, in der die Prostituierte wohnt und dabei nebenher der Prostitution nachgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 28.13 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    In späteren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht die Zuordnung, ob Bordellbetriebe Vergnügungsstätten sind, weiter offen gelassen, aber auf die Atypik gegenüber dem in der Baunutzungsverordnung gemeinten Begriff der Vergnügungsstätten verwiesen (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, NVwZ-RR 1998, 540) und an anderer Stelle ein Bordell grundsätzlich als gewerbliche Nutzung qualifiziert, und zwar auch dann, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, NVwZ-RR 1996, 84).

    So wird unter der Voraussetzung, dass die gewerbliche Nutzung nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht "das Gepräge gibt", auch davon ausgegangen, dass die im Falle der so genannten Wohnungsprostitution regelmäßig gegebene Störung typischerweise nicht so weit gehen muss, dass das Vorhaben in einem Mischgebiet i.S. des § 6 BauNVO generell unzulässig wäre (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137.95-, BauR 1996, 78).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3205
BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95 (https://dejure.org/1995,3205)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1995 - 4 NB 7.95 (https://dejure.org/1995,3205)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - 4 NB 7.95 (https://dejure.org/1995,3205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Genehmigung mit Maßgaben - Beitrittsbeschluß - Vorgezogener Beitrittsbeschluß - Abwägungsgebot

  • rechtsportal.de

    BauGB §§ 11, 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 687
  • DÖV 1996, 522
  • UPR 1995, 397
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Bebauungsplan nicht wirksam werden, wenn er mit seinem von der Gemeinde beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird oder wenn der mit Maßgaben genehmigte Plan von der Gemeinde vor der Bekanntmachung der Genehmigung und der Auslegung des Plans so nicht beschlossen worden ist (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 5; Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Bebauungsplan nicht wirksam werden, wenn er mit seinem von der Gemeinde beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird oder wenn der mit Maßgaben genehmigte Plan von der Gemeinde vor der Bekanntmachung der Genehmigung und der Auslegung des Plans so nicht beschlossen worden ist (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 5; Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Der vom zuständigen Organ beschlossene und der mit Maßgaben beschränkt genehmigte Bebauungsplan müssen inhaltlich übereinstimmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 7.95 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00

    Festsetzung eines Gehwegs und einer Fläche für Gemeinschaftsanlage; Bestimmtheit

    Der vom zuständigen Organ beschlossene und der mit Maßgaben beschränkt genehmigte Bebauungsplan müssen inhaltlich übereinstimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 7.95 -, Buchholz 406.11, § 11 BauGB, Nr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 7 A 45/09

    Forderung der Vorhabenseinfügung in die nähere Umgebung nach Art und Maß der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 4 NB 7.95 -, BRS 57 Nr. 33.
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Ein solcher Genehmigungsvermerk hätte nicht erteilt werden dürfen, wenn auf geforderte Planänderungen hin noch ein Beitrittsbeschluß wegen bestimmter Maßgaben der Aufsichtsbehörde notwendig gewesen wäre (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - in BVerwGE 75, 262 und Beschluß vom 3. Juli 1995 - 4 NB 7/95 - in Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 7 = NVwZ-RR 95, 687 = BRS 57 Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2001 - 5 S 343/00

    Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Abwägungsfehler

    Ob die Antragsgegnerin diesem Ansinnen der Aufsichtsbehörde dadurch Rechnung getragen hat, dass ihr Gemeinderat in der folgenden Sitzung vom 23.09.1997 einen "Beitrittsbeschluss" (Satzungsbeschluss) zu den inhaltlichen Einschränkungen bzw. Beanstandungen der Aufsichtsbehörde gefasst hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.12.1986 - 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262, Beschl. v. 14.08.1989 - 4 NB 24.88 - ZfBR 1989, 264 u. Beschl. v. 03.07.1995 - 4 NB 7.95 - UPR 1995, 397) - ein solches auf den Planinhalt bzw. seine Änderung bezogenes Verständnis vermag der Senat nach dem vorliegenden Ratsprotokoll dem am 23.09.1997 gefassten Gemeinderatsbeschluss, der auch nicht ausgefertigt wäre, nicht beizulegen - oder ob der Gemeinderat nur eine entsprechend beschränkte Anzeige des Bebauungsplans (ohne die beiden beanstandeten Punkte) beschlossen hat, kann dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 20.07.2007 - 25 K 566/05

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines

    Der vom zuständigen Organ beschlossene und der mit Maßgaben beschränkt genehmigte Bebauungsplan müssen inhaltlich übereinstimmen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1995, BRS 57 Nr. 33.
  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185

    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den

    Ferner mag es zulässig sein, dass das für den Satzungsbeschluss zuständige Gremium der Gemeinde die Verwaltung ermächtigt, den Satzungstext vor der Bekanntmachung noch in einem bestimmten Punkt zu präzisieren oder auf andere Weise zu ändern (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung zu dem sogenannten vorgezogenen Beitrittsbeschluss, wonach die Gemeinde, die bei der Genehmigung eines Bebauungsplans mit einer bestimmten Maßgabe rechnet, den Beitrittsbeschluss auch vorsorglich vor dem Genehmigungsverfahren fassen kann [BVerwG vom 3.7.1995, ZfBR 1996, 53]).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.1997 - 1 K 2121/95

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;; Antragsbefugnis (Normenkontrolle);

    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist nicht gegeben, wenn eine Inanspruchnahme des Gerichtes sich für die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zur Zeit oder auf Dauer als nutzlos darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - DVBl. 1987, 1276 = BVerwGE 78, 85; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - DVBl. 1989, 660; Beschl. v. 25.5.1993 - 4 NB 50.92 - NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25; Beschl. v. 22.9.1995 - 4 NB 18.95 - ZfBR 1996, 53).
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