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   RG, 24.02.1937 - V 168/36   

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https://dejure.org/1937,604
RG, 24.02.1937 - V 168/36 (https://dejure.org/1937,604)
RG, Entscheidung vom 24.02.1937 - V 168/36 (https://dejure.org/1937,604)
RG, Entscheidung vom 24. Februar 1937 - V 168/36 (https://dejure.org/1937,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Handelt ein Nachlaßrichter fahrlässig, wenn er a) ein schon bei der Anordnung der Nachlaßpflegschaft vorhandenes, zum Nachlaß gehöriges Sparkassenbuch ungesperrt dem Nachlaßpfleger (Rechtsanwalt und Notar) aushändigt, b) die Aufhebung der Nachlaßpflegschaft bis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 110
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Eine (direkte oder entsprechende) Anwendung des § 1961 BGB auf den Fall, dass einzelne Miterben sich aus der Gesamthandsgemeinschaft ergebende Ansprüche gegen andere - noch nicht feststehende - Miterben durchsetzen wollen, ist vor dem oben dargestellten Hintergrund der Regelung ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2019 - 3 Wx 51/19 -, FGPrax 2019, S. 182; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 15 W 270/07 - juris, Rn. 7; KG, Beschluss vom 13. November 1970 - 1 W 7814/70 -, NJW 1971, S. 565 [Ziff. II]; RG, Urteil vom 24. Februar 1937 - V 168/36 -, RGZ 154, 110 [114]; Leipold , in: MüKo, 7. Auflage 2017, § 1961 BGB, Rn. 6; Ann , ebenda, § 2042 BGB, Rn. 7; Me?.ina , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1960, Rn. 51 m.w.N.; Muscheler , Erbrecht, 2010, Rn. 3097 m.w.N. ["ganz h.M."]; kritisch: Jochum/Pohl , in: Klinger, Münchener Prozessformularbuch Erbrecht, 4. Auflage 2018, Abschnitt F Ziff. II.4, Rn. 4; a.A. Zimmermann , in: FGPrax 2004, S. 198 [199] m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 17/18

    Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

    Ebenfalls nicht zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung der Erbauseinandersetzung zwischen denjenigen Erben, die er vertritt (so bereits Urteil des Reichsgerichts vom 24.02.1937 - V 168/36, RGZ 154, 110; Staudinger/Me?.ina (2017), BGB § 1960 Rz 51; Erman/Schmidt, BGB, a.a.O., § 1960 Rz 23; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 1960 Rz 11).
  • BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69

    Zurückhaltung der Arbeitskraft bei einer schwangeren Arbeitnehmerin -

    4 Es kann für den vorliegenden Rechtsstreit dahmstehen, ob allgemein bexmßtes Zuruckhalten mit der Arbeit wie teil weise Nichbleistung der Arbeit zu behandeln ist und den Arbeitgeber zur lohnminderung berechtigt, oder ob sie nur als schuldhafte Schlechtloistuug zu bewerten ist, die die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der ungemmöerten Arbeitsvergutung unberührt laßt und ihm lediglich gestattet, mit ihm entstandenen Schadenersatzansprüchen aufzurccbnen« Auch xirenn man on der letzteren Annahme ausginge, bleibt immer noch zu beachten, daß die Forderung der Arbeit svergutung keine unzulässige Rechtsausubung darsteilen darf (RGZ 154, 110 [117], BGHZ 9, 94 ff", Staudmger-Nipperdej-Neumann, aaO, § 611 Bern 147 [a"E ]) Be i Schichtleistungen, die auf zuruckgehaltener Aiboitsleistung beruhen, ist es für den Arbeitgeber meist sclu schwer, die Schichtleistung des Arbcitnenmers und den daraus entstandenen Schaden zu beweisen" In der Praxis des Arbeitslobens umgehen die Arbeitgeber diese Scnwierigheiton aaaurch, daß sie bei Schichtleistungen den Schaden hi i'ehrnen und das Arbeitsverhaltnis kundigen Desnalb werden Schcaenersatzforaerungen wegen zuruckbehaltener Arbeitsleistung vor den Gerichten kaum ausgetragen, wanrend Kindigungspozesse aus solchen Anlassen häufiger sind (vglB neuerdings Urteil des Zweiten Senats, BAG AP Nre 27 zu § 123 GewO) Eine huluigungsmogllcheit ist jedoen nicht immer gegeben Ins besondere ist die hunaigung bei veiaenden M u t t e m dem Arbeitgeber 1 aum möglich, weil sie regelmäßig unzulässig ist und aio ausnahmsweise mögliche Genehmigung einer Kündigung nur sclu selten erteilt wird ( § 9 MuschG)« Eine unzulässige Rechtsausuoung kann es aann aber darsbellen, wenn e m e werdende Mutter unter Mißbrauch ihres umfassenden Aroerbn 082.
  • LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06

    Gesamtvollstreckungsverwalter/Insolvenzverwalter: Verwirkung des

    Bereits das Reichsgericht hat den Vergütungsanspruch eines Vormundes als verwirkt angesehen, wenn sich der Vormund seinem Mündel gegenüber der Untreue schuldig gemacht hat (RGZ 154, 110, 117).  Der Gebührenanspruch eines Rechtsanwaltes kann nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts verwirkt sein, wenn der Anwalt seine Treuepflicht schuldhaft verletzt hat.
  • LG Coburg, 05.03.2009 - 41 T 6/09

    Nachlasspflegschaft: Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers

    Dies entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. RGZ 154, 110 BayObLG NJW 1988, 1919, …
  • BayObLG, 14.05.2001 - 1Z BR 33/00

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Die Durchführung und Überwachung der Erbauseinandersetzung gehört nicht zu den Aufgaben des Nachlasspflegers, selbst wenn die ermittelten Miterben ihn darum ersuchen (RGZ 154, 110/114; BayObLGZ 1951, 346/349; MünchKomm/Leipold aaO Rn. 55).
  • LG Konstanz, 15.09.1999 - 6 T 38/99

    Verletzung der sich aus dem Amt des Konkursverwalters ergebenden Treuepflichten;

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