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   RG, 23.04.1932 - V 325/31   

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https://dejure.org/1932,556
RG, 23.04.1932 - V 325/31 (https://dejure.org/1932,556)
RG, Entscheidung vom 23.04.1932 - V 325/31 (https://dejure.org/1932,556)
RG, Entscheidung vom 23. April 1932 - V 325/31 (https://dejure.org/1932,556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn der Eigentumserwerb die Bedeutung einer Vorwegnahme der Erbfolge hat, ohne doch eine Vermögensübernahme nach § 419 BGB. zu sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 148
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines

    Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.1999 - 3 W 125/99

    Begriff und Form vorweggenommener Erbfolge

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  • AG Wernigerode, 14.08.2020 - DA-131

    Voraussetzungen für Eintragung von Hofzugehörigkeitsvermerk

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.Orientierungssatz:1.

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.) .

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.

  • AG Wernigerode, 04.01.2019 - 154 E 1

    Grundbucheintragung eines Hofzugehörigkeitsvermerks: Eintragungsfähigkeit von

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152."Orientierungssatz:.

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.").

    Vergleiche zu Leitsatz 1 RG, Urteil vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148-152.".

  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Die wohl herrschende Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung verneint das Vorliegen eines "Verkehrsgeschäfts" und damit die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach §§ 893, 892 BGB, wenn es sich bei dem auf den Rechtserwerb gerichteten Rechtsgeschäft um die Vorwegnahme der Erbfolge handelt (vgl. RG, Urteil vom 23.04.1932 - V 325/31, RGZ 136, 148, 150, BayObLG, Beschluss vom 17.04.1986 - …
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob ein gutgläubiger Eigentumserwerb des Beteiligten zu 1 etwa auch deshalb ausscheidet, weil es sich, wie das Landgericht annimmt, bei der Grundstücksübertragung um eine vorweggenommene Erbfolge handelt (vgl. RGZ 136, 148, 150).
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80

    Wiederbestellungsanspruch hinsichtlich eines durch unentgeltlichen

    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung ist einem Erwerber, dem ein Grundstück im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Lebenden übertragen wird, der Schutz des § 892 BGB zu versagen (so z.B., wenn auch mit unterschiedlicher Begründung: RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 892 Erl. II 1 e; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24 a; MünchKomm/Wacke, BGB § 892 Rdn. 37; Soergel/Siebert/Baur, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 20; Paland/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 892 Anm. 3 a cc; Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 85 III 1 b; Baur, Sachenrecht, 11. Aufl. § 23 III 3 d cc).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 161/80
    Der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs findet keinen Schutz, wenn die Rechtsübertragung an die Stelle einer Rechtsnachfolge kraft Gesetzes tritt; dies liegt vor, wenn das Eigentum zwar unter Lebenden übertragen wird, das Übertragungsgeschäft aber als Vorwegnahme der Erbfolge gewollt und auch tatsächlich so ausgestaltet ist (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150; Augustin, aaO § 892 Rdn. 42; Baur, aaO § 892 Rdn. 20; Seufert in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24a mwN für das ältere Schrifttum; Bassenge, aaO § 892 Anm. 3 a cc).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85

    Löschung einer Dienstbarkeit durch das Grundbuchamt von Amts wegen als inhaltlich

    Denn für die Anwendung dieser Vorschrift ist kein Raum, wenn der Erwerb auf Grund eines Gutsüberlassungsvertrages stattfindet der eine vorweggenommene Erbfolge darstellt (RGZ 123, 52; 136, 148; Wacke in: MünchKomm, § 892 Rdnr. 37).
  • BayObLG, 18.02.1988 - 2 BReg.Z 36/87

    Befugnis einer Behörde auf Ersuchen einer Eintragung der durch eine Enteignung

    In einem solchen Fall ist für die Anwendung des § 892 BGB kein Raum (RGZ 123, 52/56; 136, 148/150; BayObLG NJW-RR 1986, 882; Palandt BGB 47. Aufl. § 892 Anm. 3a bb).
  • OLG München, 06.02.1979 - 17 U 1605/78

    Gutgläubig erworbene Auflassungsvormerkung und Grundbuchberichtigung

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 76/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs - Erwerb eines

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