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   BFH, 30.09.1999 - V B 99/99   

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https://dejure.org/1999,12395
BFH, 30.09.1999 - V B 99/99 (https://dejure.org/1999,12395)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1999 - V B 99/99 (https://dejure.org/1999,12395)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1999 - V B 99/99 (https://dejure.org/1999,12395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Negative Umsatzsteuer - Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständigengutachten - Angemessene Arbeitsbedingungen

  • Judicialis

    FGO § 82; ; FGO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 42 Abs. 1, 2, § 406
    Ablehnung von Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - V B 99/99
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen abgeben (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344, m.w.N.).

    Der aufgrund förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim FG ist Sachverständiger (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 344).

  • FG Hamburg, 11.11.2014 - 6 K 206/11

    Einkommensteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Gründe für ein derartiges Misstrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen abgeben (BFH Beschlüsse vom 30.09.1999 V B 99/99, BFH/NV 2000, 341; vom 07.11.1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344).
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