Rechtsprechung
BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das Berufungsgericht zugelassenen Grunde durch die von der ausgesprochenen Beschränkung begünstigte Partei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das Berufungsgericht zugelassenen Grunde durch die von der ausgesprochenen Beschränkung begünstigte Partei
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Beschwerdebefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 10.05.2010 - 42 T 6/10
- BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08
Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Eine solche Beschränkung setzt allerdings voraus, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren hinreichend klar auf einen abtrennbaren Teil seiner Entscheidung begrenzt hat (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450, 2451 jeweils mwN). - BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09
Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich nach der auf Seiten des Beteiligten zu 1 angefallenen Verfahrensgebühr (0, 5 Verfahrensgebühr nach RVG KV Nr. 3500; vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 147/09). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02
Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer bestimmten Rechtsfrage zugelassen, so wirkt die Zulassung nicht zugunsten der Partei, zu deren Gunsten die Rechtsfrage entschieden ist und die das Urteil aus einem völlig anderen Grund angreifen will (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, NJW-RR 2004, 426, 427). - BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10
Eine solche Beschränkung setzt allerdings voraus, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren hinreichend klar auf einen abtrennbaren Teil seiner Entscheidung begrenzt hat (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450, 2451 jeweils mwN).
- BGH, 09.06.2016 - V ZB 37/15
Zwangsvollstreckung: Erstreckung der Pfändung des Kaufpreisanspruchs auf den …
Insoweit bezieht sich die Rechtsfrage, derentwegen die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde, nicht auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands (vgl. zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; BGH…, Urteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450 Rn. 9 jeweils mwN). - BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19
Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist …
Der Statthaftigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass nur die in dem Anerkenntnisurteil getroffene Kostenentscheidung angefochten worden ist, da nach § 58 FamFG - anders als nach § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG - eine solche isolierte Anfechtung möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. Dezember 2012 - V ZB 170/11, NJW-RR 2012, 651 Rn. 7;… Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 58 Rn. 95). - LG Duisburg, 07.08.2018 - 12 T 214/17
Zur Kostenentscheidung unter Berücksichtigung einer durch ein Kreditinstitut grob …
Die gemäß § 58 I FamFG statthafte (vgl. BGH BeckRS 2011, 02771) und auch im Übrigen zulässige - insbesondere fristgerecht eingelegte - Beschwerde der weiter Beteiligten zu 3. hat in der Sache keinen Erfolg, weshalb sie - wie geschehen - zurückzuweisen war. - OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des …
Denn in solchen Fällen kommt das für rechtsfehlerhafte Beschlüsse vorgesehene Beschwerdeverfahren zum Tragen (bei Überschreiten des Beschwerdewerts des § 61 Abs. 1 FamFG ist die isolierte Kostenbeschwerde zulässig, vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.2010,V ZB 149/10, Rdn. 6). - BGH, 04.11.2020 - XII ZB 416/20
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Zulassung
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (§ 70 Abs. 3 FamFG ) nicht vor, findet eine Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 1 FamFG nur dann statt, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (vgl. auch BGH Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10 - juris Rn. 6 f.) Da es an einer solchen Zulassung fehlt, sind die Rechtsmittel unstatthaft und zu verwerfen.