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   BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54   

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BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,903)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1955 - V ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,903)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1955 - V ZR 33/54 (https://dejure.org/1955,903)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 26.05.1914 - III 62/14

    Zurückbehaltung; Aufrechnung; Aufrechnungsverbot; Arglisteinrede

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Wie das Reichsgericht grundlegend in RGZ 85, 108 [110-115] für das in § 394 BGB bestimmte Aufrechnungsverbot mit überzeugender Begründung ausgesprochen hat, ist die Zurückbehaltung dann nicht zulässig, wenn sie ungeachtet des Aufrechnungsverbots nicht mehr die vom Gesetz vorgesehene Eigenschaft als Sicherungsmittel und als Zwangsmittel hat, sondern in Wahrheit als Mittel zur Deckung dienen soll, weil der Zurückbehaltende weiß, daß sein Gläubiger die von diesem geschuldete Leistung nie oder doch nicht in absehbarer.

    Was das Reichsgericht in RGZ 85, 108 über den Ausschluß des Rechts der wie eine endgültige Verweigerung der Zahlung wirkenden Zurückbehaltung für die Fälle entwickelt hat, in denen die Aufrechnung mit der Forderung verboten ist, deren Befriedigung der Schuldner zurückhält, das gilt jedenfalls in den durch § 395 BGB geregelten Verhältnissen sinngemäß auch dann, wenn der Aufrechnung die mangelnde Gleichartigkeit der Forderungen entgegensteht.

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Diese Gegenstände sind deshalb weiterhin Eigentum des durch den Zusammenbruch nicht untergegangenen, aber handlungsunfähig gewordenen Deutschen Reiches (vgl. u.a. BGHZ 3, 1 [6] und 13, 265 [294]) geblieben.
  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Daß dieser Wechsel der Kassen erst eingetreten ist, nachdem ein Teil der noch unbeglichenen Gehaltsforderungen (nämlich für die Monate April und Mai 1949) bereits entstanden war, hindert die Anwendung des § 395 BGB auch insoweit nicht (RGZ 124, 155 [158]); insbesondere stehen die vom Großen Senat für Zivilsachen entwickelten Grundsätze (BGHZ 2, 300 [309/310]) nicht entgegen.
  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Diese Gegenstände sind deshalb weiterhin Eigentum des durch den Zusammenbruch nicht untergegangenen, aber handlungsunfähig gewordenen Deutschen Reiches (vgl. u.a. BGHZ 3, 1 [6] und 13, 265 [294]) geblieben.
  • RG, 30.09.1913 - III 233/13

    Kann in der Erklärung, daß man von dem Zurückbehaltungsrechte Gebrauch mache,

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Das gilt nach RGZ 83, 138 [140] auch, wenn - wie dem Zurückbehaltenden bekannt ist - seine Forderung nicht beigetrieben werden kann.
  • RG, 09.04.1929 - III 263/28

    1. Wann hat ein Amt infolge Umbildung einer Reichsbehörde aufgehört? 2. Bestimmt

    Auszug aus BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
    Daß dieser Wechsel der Kassen erst eingetreten ist, nachdem ein Teil der noch unbeglichenen Gehaltsforderungen (nämlich für die Monate April und Mai 1949) bereits entstanden war, hindert die Anwendung des § 395 BGB auch insoweit nicht (RGZ 124, 155 [158]); insbesondere stehen die vom Großen Senat für Zivilsachen entwickelten Grundsätze (BGHZ 2, 300 [309/310]) nicht entgegen.
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Ist es - wie hier - eine Anlage, die fremdes Eigentum beeinträchtigt, so ist Störer nicht notwendig derjenige, in dessen Eigentum die störende Anlage steht oder der sie errichtet hat, sondern derjenige, der die Anlage hält und von dessen Willen die Beseitigung abhängt (Senat, BGHZ 41, 393, 397; Urt. v. 17. September 1954, V ZR 33/54, LM § 1004 BGB Nr. 14; Urt. v. 9. März 1960, aaO).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 172/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Ist es - wie hier - eine Anlage, die fremdes Eigentum beeinträchtigt, so ist Störer nicht notwendig derjenige, in dessen Eigentum die störende Anlage steht oder der sie errichtet hat, sondern derjenige, der die Anlage hält und von dessen Willen die Beseitigung abhängt (Senat, BGHZ 41, 393, 397; Urt. v. 17. September 1954, V ZR 33/54, LM § 1004 BGB Nr. 14; Urt. v. 9. März 1960, aaO).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 173/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Ist es - wie hier - eine Anlage, die fremdes Eigentum beeinträchtigt, so ist Störer nicht notwendig derjenige, in dessen Eigentum die störende Anlage steht oder der sie errichtet hat, sondern derjenige, der die Anlage hält und von dessen Willen die Beseitigung abhängt (Senat, BGHZ 41, 393, 397; Urt. v. 17. September 1954, V ZR 33/54, LM § 1004 BGB Nr. 14; Urt. v. 9. März 1960, aaO).
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 174/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Ist es - wie hier - eine Anlage, die fremdes Eigentum beeinträchtigt, so ist Störer nicht notwendig derjenige, in dessen Eigentum die störende Anlage steht oder der sie errichtet hat, sondern derjenige, der die Anlage hält und von dessen Willen die Beseitigung abhängt (Senat, BGHZ 41, 393, 397; Urt. v. 17. September 1954, V ZR 33/54, LM § 1004 BGB Nr. 14; Urt. v. 9. März 1960, aaO).
  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Da dieses nur wegen der zur Aufrechnung gestellten, auf Geldleistung gerichteten fälligen Gegenforderungen geltend gemacht wird, wirkt es im Ergebnis wie eine Aufrechnung und wird deshalb ebenfalls durch die Gerichtsstandsklausel ausgeschlossen (BGHZ 16, 37, 49; BGH Urteil vom 18. Februar 1955 - V ZR 33/54 = LM BGB § 395 Nr. 2; BGH Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 40/72 = NJW 1974, 367, 368).
  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

    Es ist weder durch die bedingungslose Kapitulation noch durch Gesetze der Besatzungsmächte oder der Bundesrepublik oder durch sonstige Maßnahmen untergegangen (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [6] und 308 [310]; 13, 265 [294]; Urteil des IV. ZS vom 21.6.1954 IV ZR 45/54 = NJW 54, 1724; Urteil des V. ZS vom 18.2.1955 V ZR 33/54; Urteil des I. ZS vom 23.10.1953 I ZR 106/52; Beschluß des Großen Zivilsenats vom 20.5.1954 GSZ 6/53 = BGHZ 13, 265 [292]; OGHZ 2, 379 [382]; BVerfGE 3, 288 [319 f]).
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