Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines die Ausübung erstmals nach 90 Jahren vorsehenden Wiederkaufsrechts bei Nichtvorliegen einer unangemessenen Benachteiligung für den Käufer durch die Bedingungen des Rückkaufs; Möglichkeit der Geltendmachung eines die Ausübung erstmals nach 90 Jahren vorsehenden Wiederkaufsrechts durch die öffentliche Hand ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Ausübung des Wiederverkaufsrecht nach 90 Jahren rechtmäßig
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Ausübung eines Wiederkaufsrechts nach 90 Jahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederkaufsrecht nach 90 Jahren
- lto.de (Kurzinformation)
Vereinbarung eines nach Ablauf von 90 Jahren auszuübenden Wiederkaufsrechts ist wirksam
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erbbaurechtsähnliches Wiederkaufsrecht zulässig! (IMR 2011, 72)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 303 O 172/07
- OLG Hamburg, 12.02.2010 - 1 U 111/09
- BGH, 29.10.2010 - V ZR 48/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 515
- MDR 2011, 17
- WM 2011, 83
- DÖV 2011, 332
- BauR 2011, 570
- IMR 2011, 72
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 76/10
Grundbuchrecht - Wiederkaufsrecht aus dem Jahr 1925
Wird das Wiederkaufsrecht ausgeübt, hat der Käufer dem Verkäufer als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks die Nutzungen des Kaufpreises überlassen und damit einen dem Erbbauzins vergleichbaren Wert aufgewandt (so für einen vergleichbaren Vertrag bereits: Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).Ein solches Recht war in dem der Senatsentscheidung vom 21. Juli 2006 (V ZR 252/05, WM 2006, 2046) zugrunde liegenden Vertrag nicht enthalten; dort hatte sich die beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts vielmehr entschieden, das Grundstückseigentum endgültig auf die Käufer zu übertragen, sofern diese die ihnen auferlegten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen beachteten (…aaO Rn. 21; ebenso für einen vergleichbaren Vertrag bereits: Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).
Führt ein längerer Zeitraum, bis zu dem ein Wiederkaufsrecht erstmals ausgeübt werden kann, aber nicht zu einer größeren und damit ab einem bestimmten Zeitpunkt unverhältnismäßigen Belastung des Käufers, lassen sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in zeitlicher Hinsicht keine Beschränkungen für dessen Ausübung ableiten (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 94/10
Grundbuchrecht - Wiederkaufsrecht aus dem Jahr 1925
Wird das Wiederkaufsrecht ausgeübt, hat der Käufer dem Verkäufer als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks die Nutzungen des Kaufpreises überlassen und damit einen dem Erbbauzins vergleichbaren Wert aufgewandt (so für einen vergleichbaren Vertrag bereits: Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).Ein solches Recht war in dem der Senatsentscheidung vom 21. Juli 2006 (V ZR 252/05, WM 2006, 2046) zugrunde liegenden Vertrag nicht enthalten; dort hatte sich die beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts vielmehr entschieden, das Grundstückseigentum endgültig auf die Käufer zu übertragen, sofern diese die ihnen auferlegten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen beachteten (…vgl. Urteil vom 21. Juli 2006, aaO, Rn. 21; ebenso für einen vergleichbaren Vertrag bereits: Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).
Führt ein längerer Zeitraum, bis zu dem ein Wiederkaufsrecht erstmals ausgeübt werden kann, aber nicht zu einer größeren und damit ab einem bestimmten Zeitpunkt unverhältnismäßigen Belastung des Käufers, lassen sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in zeitlicher Hinsicht keine Beschränkungen für dessen Ausübung ableiten (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, WM 2011, 83).
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 234/10
Vergabe - Verstoß gegen Vergaberecht: Rückforderung von Zuwendung!
Ob aus dem im Verwaltungsprivatrecht anzuwendenden Übermaßverbot abzuleiten ist, es müsse eine Ermessensentscheidung getroffen werden, ob überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden soll (dafür BGH, Urteil vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515 Rn. 16 mwN; a.A. BGH, Urteile vom 13. Juli 2004 - XI ZR 12/03, NJW-RR 2005, 276, 278 …und vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 aaO S. 175 ff), kann hier dahinstehen.
- BGH, 06.07.2012 - V ZR 122/11
Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB
Diese Vorschrift enthält schon deshalb kein gesetzliches Leitbild für eine 30jährige Höchstdauer vereinbarter Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB (…so jedoch Berger, aaO), weil die gesetzliche Ausschlussfrist für das Wiederkaufsrecht subsidiär ist und die Vertragsparteien auch längere, über 30 Jahre hinausgehende Fristen für die Geltendmachung eines Wiederkaufsrechts vereinbaren können (Senatsurteile vom 21. April 1967 - V ZR 75/64, BGHZ 47, 387, 392 und vom 29. Oktober 2010 - V ZR 48/10, NJW 2011, 515, 516 Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 23 U 108/11
Immobilien - 30 Jahre Wiederkaufsrecht keine unzumutbare Belastung der Erwerber!
Soweit eine Bindungsfrist der Sicherung der mit der Einheimischenförderung in zulässiger Weise verfolgten Ziele dient, kann sie - bei einer insoweit erfolgten Reduzierung des Grundstückskaufpreises gegenüber dem Verkehrswert von bis zu 30 % - jedenfalls für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren (vgl. BGH…, Urteil vom 30.09.2005, a.a.O., dort Rn 18) bzw. - unter Berücksichtigung der Dauer einer Generation (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2006, V ZR 252/05, NJW-RR 2006, 1452, dort Rn 15/16 mwN) - auch für den hier vereinbarten Zeitraum von 30 Jahren wirksam vereinbart werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2010, V ZR 175/09, NJW 2010, 3505, dort Rn 16/17 mwN; BGH, Urteil vom 29.10.2010, V ZR 48/10, NJW 2011, 515, dort Rn 18 mwN; BGH, Urteil vom 20.05.2011, V ZR 76/10, NJW-RR 2011, 1582, dort Rn 18/20 mwN).
