Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung; Auswahlentscheidung; Ausschluß vielfaltgefährdender mehrfacher Programmveranstaltung; Ausnahmeentscheidung; einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassung bei Mehrfachbewerbungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.07.1988 - 3 K 1797/88
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 340
- NVwZ 1990, 284 (Ls.)
- VBlBW 1989, 211
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1985 - 10 S 2596/84
Versuchsanlage im Kernforschungszentrum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 11.7.1985, ESVGH 35, 278, 279; vom 29.7.1986 -- 10 S 1190/85 -- und vom 1.9.1987 -- 10 S 1596/87 --), daß das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht darauf beschränkt ist, die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde mit der von ihr gegebenen Begründung lediglich auf ihre Richtigkeit -- im Zeitpunkt der Anordnung der sofortigen Vollziehung -- nachzuprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, sondern befugt ist, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches selbst wiederherzustellen, wenn es die Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt seiner Entscheidung für gegeben erachtet.Dieses hält die Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und des § 80 Abs. 5 und Abs. 6 VwGO gerade auch deshalb bereit, um über eine gerechte Interessenabwägung den erforderlichen Ausgleich zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Dritten und des Genehmigungsempfängers herzustellen (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 11.7.1985 aaO …und vom 29.7.1986 aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1986 - 10 S 1190/85
Aufhebung des Sofortvollzugs einer atomrechtlichen Anlagengenehmigung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 11.7.1985, ESVGH 35, 278, 279; vom 29.7.1986 -- 10 S 1190/85 -- und vom 1.9.1987 -- 10 S 1596/87 --), daß das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht darauf beschränkt ist, die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde mit der von ihr gegebenen Begründung lediglich auf ihre Richtigkeit -- im Zeitpunkt der Anordnung der sofortigen Vollziehung -- nachzuprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, sondern befugt ist, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches selbst wiederherzustellen, wenn es die Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt seiner Entscheidung für gegeben erachtet.Dieses hält die Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und des § 80 Abs. 5 und Abs. 6 VwGO gerade auch deshalb bereit, um über eine gerechte Interessenabwägung den erforderlichen Ausgleich zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Dritten und des Genehmigungsempfängers herzustellen (…vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 11.7.1985 aaO und vom 29.7.1986 aaO).
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68
Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Im Hauptverfahren könnte daher die Aufteilungsentscheidung nicht durch eine andere gerichtliche Entscheidung ersetzt werden (vgl. dazu BVerwG Urt. vom 16.12.1971, BVerwGE 39, 197, 204).
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
Der Senat hat im Beschluß vom 14.12.1988 (VBlBW 1989, 211) die Frage als entscheidungsunerheblich noch offen lassen können, ob ein Bewerber, der bei der Vergabe beschränkter Übertragungskapazität sein Recht auf chancengleiche Beteiligung übergangen sieht, Rechtsschutz in der Hauptsache mit einer isolierten Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage oder mit einer Kombination beider Klagearten erlangen kann und muß.Damit sind Verfahrensfragen aufgeworfen, die nicht nur für den einstweiligen Rechtsschutz - Antrag nach § 80 Abs. 5 und § 80 a Abs. 3 VwGO, Antrag nach § 123 VwGO bzw. eine Kombination beider Anträge - (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O.), sondern auch für die Durchsetzung des Rechtsschutzbegehrens in der Hauptsache gegen die Mitbewerber von Bedeutung sind.
Wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) dargelegt hat - und daran ist festzuhalten - ergibt sich aus der Struktur der Auswahlentscheidung und der Aufteilungsentscheidung, wie sie durch das Landesmediengesetz bestimmt sind, daß die Zulassung und die Ablehnung - auch die teilweise - bei der Vergabe beschränkter Übertragungskapazitäten ihrem Wesen nach lediglich zwei verschiedene Ausprägungen einer rechtlich als Einheit zu bewertenden Entscheidung darstellen und demgemäß Ablehnung und Zulassung durch die nur einmal zur Verfügung stehende Übertragungskapazität so in ihrem Bestand miteinander rechtlich verknüpft sind, daß sie auch bei der Aufhebung ein rechtlich gemeinsames Schicksal teilen.
Vorrangiges Ziel des Landesmediengesetzes ist es, wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) dargelegt hat, Meinungsvielfalt durch die strukturelle Verfassung der Rundfunkordnung herzustellen.
Der Landesgesetzgeber gibt damit der Herstellung von Meinungsvielfalt durch Außenpluralität - d. h. durch konkurrierende Veranstalter - eindeutig den Vorrang gegenüber der Herbeiführung von Meinungsvielfalt durch entsprechend § 22 LMedienG binnenplural verfaßte Veranstalter (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O., S. 214).
Der Senat ist im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) wegen der strukturellen Verknüpfung der Voraussetzungen einer Auswahlentscheidung mit denen einer Aufteilungsentscheidung, die jeweils unter der Vorgabe der Herstellung von Meinungsvielfalt stehen und deshalb nicht vom Grundsatz des "Alles oder Nichts" bestimmt sein können, davon ausgegangen, daß bei einem Scheitern der Kooperation oder einer Einigung die Auswahlentscheidung mit einer Aufteilungsentscheidung auch kombiniert werden kann.
Wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, hat die LfK bei der Zuteilung beschränkter Übertragungskapazität auf einzelne Bewerber komplexen Interessenverhältnissen und Sachverhalten Rechnung zu tragen.
Dies hat den Senat letztlich veranlaßt, bereits im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) nicht vom Prinzip des "Alles oder Nichts" auszugehen.
Mit der Auswahlentscheidung zugunsten zweier oder mehrerer Bewerber ist daher notwendigerweise eine Aufteilungsentscheidung verbunden, die sich an den Prämissen des Abs. 3 zu orientieren hat (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O.).
Zur Begründung dieser Auffassung beruft es sich dafür zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 14.12.1988 (a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum …
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).b) Eine die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz legt die Klägerin auch nicht mit ihrer Behauptung dar, das Verwaltungsgericht sei von Rechtssätzen abgewichen, die der Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.12.1988 - 10 S 2426/88 - (VBlBW 1989, 211) und vom 04.05.1992 (…a.a.O.) zur gerichtlichen Kontrolle von prognostischen Entscheidungen nach dem Landesmediengesetz aufgestellt habe.
- VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren
Die gleichzeitige Erhebung und Aufrechterhaltung einer Verpflichtungsklage auf Zuteilung eines Skontrenkontingents bzw. auf Neubescheidung des Zuteilungsantrags - die von der Klägerin in erster Instanz erhobene Verpflichtungsklage scheidet als Grundlage für die Fortsetzungsfeststellungsklage aus, da sie durch das Urteil vom 7. Dezember 2006 rechtskräftig abgewiesen worden ist - ist jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Rechtsgrundlage für die Erteilung der beantragten Begünstigung selbst in Frage steht, nicht erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
in DVBl 1986, 1112 ff.; VG Stuttgart, Beschluß vom 29. Februar 1988, 3 K 356/88, Umdruck S. 18; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 33; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 24 a.E.; Horn, GewA 1985, 73, 81; enger VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 211, 213 sowie BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180: nur § 80 Abs. 5 VwGO; anders Jäde, BayVBl 1990, 183, 184: nur § 123 VwGO).Zuteilungs- und Ablehnungsbescheid nach § 7 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz - LRG - sind nämlich - anders als die Aufteilungsentscheidung nach § 18 des baden-württembergischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes (vgl. hierzu Bad.- Württ. VGH, VBlBW 1989, 211, 212 bzw. BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180) - keine rechtlich als Einheit zu bewertende Gesamtentscheidung, wovon die Antragsgegnerin bei ihrem Bescheiderlaß möglicherweise ausgegangen ist, sondern rechtlich je für sich zu betrachtende Verwaltungsakte, deren Bekanntgabe nach § 41 VwVfG und nicht nur nachrichtliche Mitteilung aus Gründen der Rechtsklarheit je für sich erfolgen muß.
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 10 S 867/89
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Anordnung der sofortigen …
Denn bei der Beteiligungsauflage handelt es sich rechtstechnisch um ein mit einer Genehmigung verbundenes zusätzliches Gebot im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG, das selbständig erzwingbar ist und für den Bestand und die Wirksamkeit der ausgesprochenen Zulassung ohne unmittelbare Bedeutung ist (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211).Im Vergleich hierzu weist das Programmangebot der Beigeladenen Elemente auf, die gemessen an dem in § 14 LMedienG formulierten Ziel, der Meinungsvielfalt Ausdruck zu geben, geeignet sind, den von der Antragsgegnerin in Ausfüllung des ihr vom Gesetzgeber zugestandenen Wertungsspielraums (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 14.12.1988, a.a.O.) gezogenen Schluß geringerer Eigenständigkeit zu rechtfertigen.
- OVG Niedersachsen, 18.04.1996 - 10 M 1162/96
Entscheidung über erstmalige Kabelbelegung;; Kabelbelegungsentscheidung; …
Diese Rechtsauffassung entspricht der überwiegenden Meinung in Rspr. (VGH Bad.-Württ., NJW 1990, S. 340;… BayVGH, BayVBl. 1990, S. 179, 180;… Beschl. v 10.9.1992, BayVBl. 1993, S. 20 m. w. N.;… OVG Berlin, Beschl. v. 5.1.1995 - OVG 8 S 898.94 - Beschl. v 16.8.1991, DVBl. 1991, S. 1265, 1266;… Beschl. v. 1.4.1993, ZUM 1993, S. 495, 496;… OVG Lüneburg, Beschl. v 16.9.1986 - 10 OVG B 2076/86 -, insoweit nicht abgedruckt in DVBI.Im übrigen gilt hier, daß die Rechtsposition des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert ist als diejenige des Drittbetroffenen
;… ein Rechtssatz des Inhalts, daß sich der einen Genehmigungsbescheid anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger von vornherein meiner bevorzugten verfahrensrechtlichen Position befinden müsse, wenn es um die Frage der sofortigen Verwirklichung des Genehmigungsgegenstandes geht, ist aus dem geltenden System des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abzuleiten (BVerfG, GewArch. 1985, S. 16; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, S. 211, 213). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.1992 - 3 S 347/92
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Konkurrentenklage; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Das Verwaltungsgericht geht zunächst im Anschluß an die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte, insbesondere des VGH Baden-Württemberg (Beschluß vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211) und des Bayerischen VGH (Beschluß vom 29.11.1989, BayVBl 1990, 179), zutreffend davon aus, daß der begehrte vorläufige Rechtsschutz wegen der Eigenart der hier angefochtenen Auswahl- und Zulassungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 28.04.1992, die im Bescheid vom 15.05.1992 ihren Niederschlag gefunden hat, der Antragstellerin als der hierdurch belasteten und bei der Vergabe der Hörfunkfrequenzen nicht zum Zuge gekommenen Konkurrentin nur durch Wiederherstellung der auf schiebenden Wirkung ihrer Klage (§ 80 a Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 80 a Abs. 1 Nr. 2 VwGO ) gewährt werden kann.Danach sind die Zulassungsentscheidungen das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorganges, bei welchem der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.12.1988, VBlBW 89, 211 und Urteil vom 04.02.1992 - 10 S 278/91 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25.06.1992 - 2 B 11182/90 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - 5 A 1816/97
Rundfunk; Landesanstalt für Rundfunk; Änderung des Programmschemas; Örtliche …
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340, 341; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16. September 1986 - 10 B 2076/86 -, DVBl. 1986, 1112, 1114; OVG Berlin, Beschluß vom 16. August 1991 - OVG 8 S 136.91 -, DVBl. 1991, 1268. - VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94
Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen …
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zulassung eines Mitbewerbers kann dem unterlegenen Bewerber bereits nach den §§ 80 a Abs. 3 und 80 Abs. 5 VwGO ausreichend gewährt werden (vgl. d. Beschluß v. 14.12.1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340 = VBlBW 1989, 211). - VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 10 S 437/92
Konkurrentenklage auf Zulassung zu einem privaten UKW-Hörfunkprogramm
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 1 M 508/02
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
Zuteilung weiterer Sendefrequenzen an einen Rundfunkveranstalter ohne …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1991 - 10 S 53/91
Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Glaubhaftmachung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 10 S 1212/91
Zugriff auf von anderem Rundfunkveranstalter genutzte Frequenzen
- OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
Auswahlverfahren; Privater Rundfunkanbieter; Einstweiliger Rechtsschutz; …
- VG München, 08.11.2012 - M 17 K 12.386
Spartensender; Zielgruppe; Pflichtprogramm
- VG Schleswig, 15.01.2003 - 15 A 582/98