Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 10.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2004 - III-VI 6/03, III-VI - 6/03, VI 6/03, VI - 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12654
OLG Düsseldorf, 20.09.2004 - III-VI 6/03, III-VI - 6/03, VI 6/03, VI - 6/03 (https://dejure.org/2004,12654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2004 - III-VI 6/03, III-VI - 6/03, VI 6/03, VI - 6/03 (https://dejure.org/2004,12654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2004 - III-VI 6/03, III-VI - 6/03, VI 6/03, VI - 6/03 (https://dejure.org/2004,12654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrags auf Erlaubnis zum Verlassen des Stadtgebiets durch die Führungsaufsichtsstelle; Übergeordnete Stellung und Entscheidungskompetenz des Gerichts im Rahmen der Führungsaufsicht; Senat als das der Führungsaufsichtsstelle übergeordnete Organ; Eingabe des ...

  • Judicialis

    StGB § 68a; ; StGB § 68b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 68f Abs. 1; ; StGB § 68f Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 68f Abs. 2; ; EGGVG § 23 Abs. 1; ; EGGVG § 23 Abs. 3; ; VereinsG § 20 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Erlaubnis für einen Aufenthaltsswechsel durch die Führungsaufsichtsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 23.05.2006 - 3 VAs 35/06

    Anordnung der polizeilichen Beobachtung im Rahmen der Ausgestaltung der

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  • OLG München, 23.05.2006 - 3 VAs 35.06

    Anordnung polizeilicher Beobachtung bei Führungsaufsicht - Entscheidung über

    Demgemäß hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 20.9.2004, StraFo 2004, 426) entschieden, dass der Verurteilte bei dem mit der Führungsaufsicht befassten Gericht um gerichtliche Entscheidung nachsuchen kann, wenn dieses eine Weisung nach § 68 b Abs. 1 Nr. 1 StGB erteilt hat und die Führungsaufsichtsstelle die Erlaubnis für einen beantragten Aufenthaltswechsel versagt hat.
  • OLG München, 23.08.2006 - 3 VAs 35/06
    Demgemäß hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 20.9.2004, StraFo 2004, 426) entschieden, dass der Verurteilte bei dem mit der Führungsaufsicht befassten Gericht um gerichtliche Entscheidung nachsuchen kann, wenn dieses eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB erteilt hat und die Führungsaufsichtsstelle die Erlaubnis für einen beantragten Aufenthaltswechsel versagt hat.
  • OLG Jena, 15.04.2008 - 1 Ws 30/08

    Führungsaufsicht

    Ferner kann der Verurteilte gegen die Versagung der Erlaubnis zu einen Aufenthaltswechsel das Gericht anrufen, das mit der Führungsaufsicht befasst ist und die Weisung erteilt hat (OLG Düsseldorf StraFo 2004, 426).
  • OLG Jena, 23.08.2006 - 1 Ws 277/06

    Führungsaufsicht

    Auch kann der Verurteilte gegen die Versagung der Erlaubnis zu einen Aufenthaltswechsel das Gericht anrufen, das mit der Führungsaufsicht befasst ist und die Weisung erteilt hat (OLG Düsseldorf StraFo 2004, 426).
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/2003, VI 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18952
FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/2003, VI 6/03 (https://dejure.org/2003,18952)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10.04.2003 - VI 6/2003, VI 6/03 (https://dejure.org/2003,18952)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10. April 2003 - VI 6/2003, VI 6/03 (https://dejure.org/2003,18952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungsumfang bei Beantragung einer Terminsverlegung; Verletzung rechtlichen Gehörs durch Versagung einer Terminsverlegung wegen fehlender Glaubhaftmachung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Berücksichtigungsfähigkeit eines dem Gericht nach ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zuletzt Beschlüsse vom 17.05.2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353 ; vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Art. 103 Abs. 1 GG i. V. m. § 227 Abs. 1 ZPO ), wenn einem Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung nicht stattgegeben wird, obwohl erhebliche Gründe vorliegen.

    In einem solchen Fall reicht gewöhnlich die Vorlage eines substanziierten privatärztlichen Attestes aus, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar ergibt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1353).

  • BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00

    Einkommensteuerfestsetzungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zuletzt Beschlüsse vom 17.05.2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353 ; vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Art. 103 Abs. 1 GG i. V. m. § 227 Abs. 1 ZPO ), wenn einem Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung nicht stattgegeben wird, obwohl erhebliche Gründe vorliegen.

    Nicht ausreichend ist hingegen das Attest eines Arztes, mit dem lediglich pauschal Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird (BFH-Beschlüsse vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 X B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ).

  • BFH, 17.05.2001 - X B 12/01

    Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Beteiligten - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zuletzt Beschlüsse vom 17.05.2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353 ; vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Art. 103 Abs. 1 GG i. V. m. § 227 Abs. 1 ZPO ), wenn einem Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung nicht stattgegeben wird, obwohl erhebliche Gründe vorliegen.

    Nicht ausreichend ist hingegen das Attest eines Arztes, mit dem lediglich pauschal Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird (BFH-Beschlüsse vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 X B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ).

  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung jedoch erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung des Klägers begründet, so reicht die Behauptung einer Erkrankung nicht aus; der Kläger ist vielmehr auch ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben, dass. das Gericht die Frage, ob der Kläger verhandlungsfähig ist, selbst beurteilen kann (BFH-Beschlüsse vom 31.08.1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228; vom 14.05.1996 VII B 237/95, BFH/NV 19 6, 902).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 157/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung -

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    Nicht ausreichend ist hingegen das Attest eines Arztes, mit dem lediglich pauschal Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird (BFH-Beschlüsse vom 17.05.2001 X B 12/01, n. v. und vom 10.10.2001 X B 157/00, BFH/NV 2002, 365 ).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03
    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung jedoch erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung des Klägers begründet, so reicht die Behauptung einer Erkrankung nicht aus; der Kläger ist vielmehr auch ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben, dass. das Gericht die Frage, ob der Kläger verhandlungsfähig ist, selbst beurteilen kann (BFH-Beschlüsse vom 31.08.1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228; vom 14.05.1996 VII B 237/95, BFH/NV 19 6, 902).
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