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   BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98   

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https://dejure.org/1998,3188
BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98 (https://dejure.org/1998,3188)
BFH, Entscheidung vom 16.09.1998 - VI R 37/98 (https://dejure.org/1998,3188)
BFH, Entscheidung vom 16. September 1998 - VI R 37/98 (https://dejure.org/1998,3188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachreichen der Prozeßvollmacht - Antrag auf mündliche Verhandlung - Vollmachtsurkunde - Prozeßführung - Vertretungsbefugnis

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3
    Prozessvollmacht; Bezugnahme auf Vollmachtsurkunde in anderen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 62 Abs 3, FGO § 76 Abs 2, GG Art 19 Abs 4
    Bezugnahme; Fürsorgepflicht; Vollmacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hessen, 25.06.1997 - 2 K 5023/96
    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    Eine derartige Vollmacht eröffnete eine Vertretungsbefugnis nicht nur für das Verfahren wegen Einkommensteuer 1990 sondern auch wegen Einkommensteuer 1986 bis 1989, also das anhängige Verfahren 2 K 5023/96.
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    aa) Wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1998 VI R 88/97 (BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445) entschieden hat, kann --von bestimmten Mißbrauchsfällen abgesehen-- das Ausmaß der vermeintlichen Aussichtslosigkeit des konkreten Klageantrages nicht zum Maßstab dafür gemacht werden, ob eine Vollmacht den Anforderungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO genügt.
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96

    Prozeßvollmacht ohne Namensangabe

    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    Der Senat braucht nicht dazu Stellung zu nehmen, welche Folgen sich für den Fall ergeben, daß in der in Bezug genommenen Urkunde eines der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Vollmacht --Aussteller, Bevollmächtigter und Vollmachtsgegenstand-- nicht selbst enthalten ist, aber dem Umstand entnommen werden kann, daß die Vollmacht einem Schriftsatz angeheftet ist, der den Verwendungszusammenhang ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 20/96, BFHE 183, 369, BStBl II 1997, 823, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1991 - III R 115/89

    Bestimmung des Erstreckungsumfangs einer Vollmachtsurkunde auf die Durchführung

    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    Das ist der Fall, wenn die an den Nachweis einer Bevollmächtigung im FG-Verfahren allgemein gestellten Anforderungen erfüllt sind, nämlich, daß aus der Urkunde hervorgeht, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist und wozu bevollmächtigt wurde (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726, und vom 20. September 1991 III R 115/89, BFH/NV 1992, 671, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    Das ist der Fall, wenn die an den Nachweis einer Bevollmächtigung im FG-Verfahren allgemein gestellten Anforderungen erfüllt sind, nämlich, daß aus der Urkunde hervorgeht, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist und wozu bevollmächtigt wurde (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726, und vom 20. September 1991 III R 115/89, BFH/NV 1992, 671, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    a) Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, genügt die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung, wenn dem erkennenden Gericht die Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren, in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89, BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848; zuletzt BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 125/96
    Auszug aus BFH, 16.09.1998 - VI R 37/98
    a) Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, genügt die Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren beigebrachte Prozeßvollmacht ausnahmsweise als Nachweis der Bevollmächtigung, wenn dem erkennenden Gericht die Einsicht in diese Vollmachtsurkunde ohne weiteres möglich ist und aus ihr hervorgeht, daß sie auch für das Verfahren, in dem die Bezugnahme erfolgt, bestimmt ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89, BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848; zuletzt BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 125/96, BFH/NV 1998, 58, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Abstrakte Mutmaßungen reichen insoweit nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485, 486; vom 13. April 1999 VI R 192/98, BFH/NV 1999, 1352 --jeweils zu Zweifeln am Umfang oder an der Fortgeltung einer Bevollmächtigung--).
  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Dies muss gegebenenfalls durch die Auslegung der Generalvollmacht ermittelt werden (vgl. hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 -7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156 ff. = juris Rdnr. 16; BFH, Urteil vom 16. September 1998 - VI R 37/98 -juris Rdnr. 12; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13 B PKH - juris Rdnr. 8).
  • BFH, 29.10.1999 - VI R 7/99

    Kinderfreibetrag - Arbeitnehmerfreibetrag - Prozessvollmacht - Übertragung auf

    Wenn sich --wie im Streitfall-- etwaige Zweifel an einer Bevollmächtigung nicht erhärten, ist eine den Beweisanforderungen des § 62 Abs. 3 FGO genügende Vollmacht zu beachten, ohne daß es einer unterstellten Genehmigung bedarf (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • BFH, 29.10.1999 - VI R 62/99

    Einzelrichter; Nichterhebung von Gerichtskosten; Vollmacht

    Wenn sich --wie im Streitfall-- etwaige Zweifel an einer Bevollmächtigung nicht erhärten, ist eine den Anforderungen des § 62 Abs. 3 FGO genügende Vollmacht zu beachten, ohne dass es einer unterstellten Genehmigung bedarf (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • BFH, 13.04.1999 - VI R 190/98

    Prozessvollmacht; Widerruf

    Wenn sich --wie im Streitfall-- etwaige Zweifel an einer Bevollmächtigung nicht erhärten, sind die den Beweisanforderungen des § 62 Abs. 3 FGO genügenden Vollmachten zu beachten, ohne daß es einer unterstellten Genehmigung bedarf (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • BFH, 13.04.1999 - VI R 192/98

    Prozessvollmacht, Widerruf oder Beschränkung

    Bloße Mutmaßungen über eine mißbräuchliche Verwendung der Vollmacht genügen für die Nichtanerkennung nicht (Senatsurteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • BFH, 14.07.1999 - VI R 206/98

    Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Freibetrag - Prozeßvollmacht -

    Wenn sich --wie im Streitfall-- etwaige Zweifel an einer Bevollmächtigung nicht erhärten, ist eine den Beweisanforderungen des § 62 Abs. 3 FGO genügende Vollmacht zu beachten, ohne daß es einer unterstellten Genehmigung bedarf (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • BFH, 13.04.1999 - VI R 191/98

    Kinderfreibetrag - Aussetzung des Verfahrens - Wirksamkeit der Vollmacht -

    Wenn sich --wie im Streitfall-- etwaige Zweifel an einer Bevollmächtigung nicht erhärten, sind die den Beweisanforderungen des § 62 Abs. 3 FGO genügenden Vollmachten zu beachten, ohne daß es einer unterstellten Genehmigung bedarf (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. September 1998 VI R 37/98, BFH/NV 1999, 485).
  • FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 500/98

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Ladung des Klägers über den

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