Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,351
BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72 (https://dejure.org/1974,351)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1974 - VI ZR 199/72 (https://dejure.org/1974,351)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 (https://dejure.org/1974,351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1470
  • MDR 1974, 926
  • GRUR 1975, 94
  • VersR 1974, 1024
  • afp 1975, 806
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Widerrufs- und Unterlassungsansprüche, welche den sozialen Geltungsanspruch des Betroffenen in der Öffentlichkeit schützen sollen, grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Natur, sofern sich nicht aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, daß das Rechtsschutzbegehren in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (Senat, Urt. vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 in NJW 1974, NJW Jahr 1974 Seite 1470 zur Fussnote 1; Beschl. vom 1. Februar 1983 - VI ZR 116/82 in NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 2572; Beschl. vom 3. April 1984 - VI ZR 80/83 in NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 978, NJW Jahr 1985 Seite 979, jeweils mit weiteren Nachw. Im vorliegenden Fall geht es dem Kl. in erster Linie um die Verteidigung seiner persönlichen Ehre.

    Soweit sich die angegriffenen ehrverletzenden Behauptungen auch auf seine berufliche Stellung als Redakteur nachteilig auswirken, handelt es sich nur um eine vermögensrechnliche Reflexwirkung, die für die Natur des Rechtsstreits außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurt. vom 30. Mai 1974, a.a.O., S 1471 zur Fussnote 1 ).

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Damit ist ihre Widerrufsklage als in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange der Kläger dienend hinreichend qualifiziert (Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 = VersR 1974, 1024, 1025).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Zwar betrifft eine Klage, mit der wie im Streitfall die Unterlassung einer Rufschädigung verlangt wird, nur dann einen vermögensrechtlichen Streitgegenstand, wenn das Rechtsschutzbegehren in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dient (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 = NJW 1974, 1470 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Die hiergegen eingelegte Revision des Beklagten (VI ZR 199/72) hat der erkennende Senat heute als unzulässig verworfen.

    Das Landgericht hatte - so wie das Oberlandesgericht Hamm in der Sache VI ZR 199/72 - die Behauptungen des Beklagten als unwahr behandelt.

    Ob allerdings im übrigen die tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Verfahrens nach dem in diesem Berufungsrechtszug ergänzten Vorbringen des Beklagten gegeben sind, was das Berufungsgericht folgerichtig nicht erörtert hat, erscheint - möglicherweise anders als in dem Verfahren OLG Hamm (VI ZR 199/72) - sehr zweifelhaft; daher spricht überwiegendes dafür, dem Berufungsgericht hier im Ergebnis zu folgen.

  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Unterlassungsansprüche dieser Art sind grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Natur (vgl. BGH Urteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - MDR 1974, 926).

    Dazu müßte sich jedoch aus dem Klagevorbringen ergeben, daß das Rechtsschutzbegehren des Klägers der Wahrung höher zu bewertender wirtschaftlicher Interessen dienen sollte (vgl. BGHZ 35, 302; BGH Urteil vom 30. Mai 1974, aaO).

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Widerrufs- und Unterlassungsansprüche, welche den sozialen Geltungsanspruch des Betroffenen in der Öffentlichkeit schützen sollen, grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Natur, sofern sich nicht aus dem Klagevorbringen oder offenkundigen Umständen ergibt, daß das Rechtsschutzbegehren in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll (Senat, Urteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - NJW 1974, 1470; Beschluß vom 1. Februar 1983 - VI ZR 116/82 - NJW 1983, 2572, Beschluß vom 3. April 1984 - VI ZR 80/83 - NJW 1985, 978, 979 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen würde es sich bei einer negativen Auswirkung der Vorwürfe auf die berufliche Stellung des Klägers nur um eine vermögensrechtliche Reflexwirkung handeln, die für die Natur des Rechtsstreit außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 30. Mai 1974 aaO S. 1471).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Zwar betrifft eine Klage, mit der wie im Streitfall die Unterlassung einer Rufschädigung verlangt wird, nur dann einen vermögensrechtlichen Streitgegenstand, wenn das Rechtsschutzbegehren in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dient (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 = NJW 1974, 1470 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 161/80

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers nach

    Ansprüche, die die persönliche Ehre schützen sollen, sind grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Natur (s.Senatsurteil v.30.Mai 1974 - VI ZR 199/72 = VersR 1974, 1024 = NJW 1974, 1470).
  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 204/74

    "Halsabschneider"

    Da sich der Kl. als Unternehmer gekränkt sieht, sind bei seinem Interesse an der Abwehr der unter sich zusammenhängenden Kränkungen, auch soweit die Klage nicht auf § 824 BGB abstellt, wirtschaftliche Gesichtspunkte mindestens in wesentlicher Weise beteiligt (zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 1974, IV ZR 199/72, Brüning-Memoiren, NJW 1974, 1470 mit Nachw.).
  • BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92

    Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch

    Nicht vermögensrechtlich sind Ansprüche, die weder unmittelbar auf eine Vermögenswerte Leistung gerichtet sind noch aus vermögensrechtlichen Verhältnissen entspringen (BGHZ 14, 72, 74; Zöller/Schneider, ZPO, 17. Aufl., § 3 Rn. 18) und deren Geltendmachung auch nicht "in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll" (Urt. v. 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - NJW 1974, 1470).

    Eine bloße Reflexwirkung auf das Vermögen reicht für die Bejahung einer vermögensrechtlichen Streitigkeit nicht aus (BGH Urt. v. 30. Mai 1974 a.a.O. und v. 20. November 1984 - VI ZR 79/83 - BGHWarn 1984 Nr. 346).

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 117/90

    Zulässigkeit einer Streitwertrevision in einer nicht vermögensrechtlichen

  • BGH, 16.12.1980 - VI ZR 308/79

    Tagebuch der Anne Frank

  • BGH, 01.10.1974 - VI ZR 51/73

    Anspruch auf umfassende Widerrufserklärung eines Fernsehberichtes -

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 298/89

    Rechtsmittelbeschwer bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Abgrenzung

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 6/85
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten

  • LG Münster, 21.02.1990 - 1 S 414/89
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83

    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZB 80/82

    Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 116/82

    Nichtvermögensrechtliche Natur der Unterlassungsklage und Widerrufsklage einer

  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 20/86

    Unterlassunganspruch in Bezug auf den Vorwurf des Gefälligkeitsjournalismus im

  • BGH, 19.04.1983 - VI ZR 239/82

    Minderung der Vergütung des Reiseveranstalters für eine Pauschalreise bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92

    Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen

  • BGH, 21.12.1976 - VI ZR 6/76

    Vermögensrechtliche Natur von die persönliche Ehre des Klägers schützenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht